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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2000-03-09

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-09

Wortprotokoll

Bei Artikel 2 könnte eine gewisse Fussangel darin bestehen, dass der Bildungsanspruch und die föderative Struktur unseres Bildungswesens nicht trennbar sind.

Aber vollends problematisch ist für mich Artikel 3. Dort heisst es: "Die Hohen Vertragschliessenden Teile verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, die die freie Äusserung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Organe gewährleisten."

Die Schweiz hat dieses Protokoll genau wegen dieses Artikels 3 bisher nicht ratifiziert, weil sie staatsrechtliche Einschränkungen befürchtet hat. Diese beziehen sich in erster Linie auf die Landsgemeinden, aber auch auf die Gemeindeversammlungen. Nach der Praxis des Gerichtshofes werden von diesem Artikel aber sowohl Wahlen wie auch Abstimmungen erfasst.

Nun könnte man sagen: Es genügt ja, einen Vorbehalt oder eine auslegende Erklärung anzubringen. Aber wir wissen - wir haben es gerade vor einer Woche in einem neuen Fall wieder erlebt -, dass die Gerichte einige von diesen für ungültig erklärt und die Staaten dann zum Nachvollzug gezwungen haben. Das kann uns hier auch passieren.

Die Schweiz hat weitgehend föderative und demokratische Strukturen. Unsere Wahl- und Abstimmungsverfahren sind zudem ausserordentlich referendumsgeprägt. Das unterscheidet sie von anderen Ordnungen in Europa. Die Idee unserer Demokratie geht davon aus, dass die öffentliche Gewalt dann gegeben ist, wenn das Volk in meist mehrstufigen Verfahren nicht nur zu Wahlen, sondern vor allem auch zu wichtigen Sachfragen Stellung nehmen kann. Der Demokratiegrad - um hier einen zugegebenermassen etwas plakativen Ausdruck zu verwenden - ist bei uns höher als in anderen Ländern, vor allem als in Ländern mit repräsentativ-demokratischen Verhältnissen. Das ist keine Wertung, wir haben in der Kommission schon darüber diskutiert. Es wäre sicher abwegig, daraus zu schliessen, wir seien jetzt gewissermassen anderen Ländern in der europäischen Staatengemeinschaft deshalb demokratisch überlegen.

Aber es wäre ebenso falsch, daraus zu schliessen, dass bei einer Nichtratifizierung gleich die Mitgliedschaft des Landes im Europarat zur Diskussion stehen würde. Das sehe ich überhaupt nicht so, sondern ich bin ebenfalls der Meinung, dass der Bundesrat im Vorfeld dieser Motion - die jetzt eventuell in ein Postulat umgewandelt wird - vor allem mit den Kantonen einmal hätte sauber abklären müssen, in welcher Weise sich die Beseitigung dieses Vorbehaltes vor allem bezüglich Artikel 3 auswirkte.

Ich möchte die Frage klar beantwortet haben: Müssten die Landsgemeinden abgeschafft werden, ja oder nein? Müssten die Gemeindeversammlungen abgeschafft werden, ja oder nein? Dürften sie nur noch Sach- bzw. keine Wahlgeschäfte mehr behandeln, ja oder nein? Müssten die Gemeindeversammlungen umorganisiert werden? Müssten die Gemeinden ihre demokratischen Strukturen anpassen und, wenn ja, wie? Alle diese Fragen hätte man abklären müssen.

Wer in letzter Zeit - dies als letzte Bemerkung - die Wahlen in Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention, in Staaten, die sie unterzeichnet haben, verfolgt hat, der musste feststellen, dass der jeweilige Wahl- und Abstimmungsakt als solcher viel weniger problematisch war als das, was in gewissen Ländern im Vorfeld der Wahlen und um die Wahlen herum geschah, und das, was dann eben dem Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention entzogen blieb.

Als Vertreter eines Standes, der heute weder eine Landsgemeinde noch Gemeindeversammlungen kennt, der aber in die direktdemokratischen Strukturen unseres Landes tief eingebettet ist, empfehle ich Ihnen, aus Solidarität mit jenen Kantonen, die hier ins Schussfeld geraten könnten, diese Motion nicht zu überweisen.