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Flach Beat · Nationalrat · 2024-06-12

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-06-12

Wortprotokoll

Herr Graber, dazu Folgendes: Die Schweiz kennt keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Damit ist die EMRK das einzige Vehikel, das sie haben, um Verfügungen gegen die Schweiz anzufechten, weil sie in der Schweiz kein Rechtsmittel dafür haben. Das entspricht dem Inhalt der EMRK. Damit ist das auch ein Recht dieser Personen. Es ist in meinen Augen auch nicht fair, wenn man dann die Klägerinnen oder Kläger quasi in ein schlechtes Licht stellt und sagt, sie würden die Schweiz schlechtmachen. Das ist ihr Recht, Sie als Anwalt müssten das wissen. Es ist das Recht einer Klägerin oder eines Klägers, sein Recht einzufordern. Das Gericht entscheidet. Die Politik hat legislative Möglichkeiten, um Gesetze zu ändern. Aber die Politik soll nicht materielle Entscheide kommentieren, zurückweisen oder für nicht umsetzbar erklären, denn das ist ein Eingriff in die Aufgaben der Exekutive.