Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-12
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-12
Wortprotokoll
Ihr Kommissionssprecher hat das sehr gut dargelegt, ich kann das nicht besser. Ich kann einfach noch einmal sagen, dass der Bundesrat ursprünglich eine Mängelrügefrist von 60 Tagen vorgesehen hatte. Der Nationalrat beschloss, die Mängelrügefrist auf die gesamte Verjährungsfrist auszudehnen und diese gleichzeitig auf zehn Jahre zu verlängern. So würde faktisch das bisherige System mit Rügefrist und Verwirkung vollständig aufgegeben. Das geht sehr weit, nach Ansicht des Bundesrates zu weit.
Ihre Kommission beantragt Ihnen nun eine Frist von 60 Tagen, möchte aber den weiteren sachlichen Anwendungsbereich gemäss Beschluss des Nationalrates beibehalten. Zudem sollen diese Fristen teilzwingender Natur sein, das heisst, sie sollen vertraglich nicht verkürzt werden können.
Aus Sicht des Bundesrates ist dieser Antrag Ihrer Kommission deutlich ausgewogener als der Beschluss des Nationalrates und daher zielführend. Der Bundesrat kann sich somit dieser Lösung anschliessen.