Christ Katja · Nationalrat · 2024-06-12
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2024-06-12
Wortprotokoll
Ich glaube, es wurde wirklich schon alles gesagt, einfach nicht von mir. Deshalb werde ich versuchen, mich kurzzuhalten.
Ich sage drei Sachen: rechtsstaatlich problematisch, aussenpolitisch dumm und inhaltlich auf wackligen Beinen. Jede und jeder von Ihnen kann diese drei Aussagen für sich in Anspruch nehmen. Die eine Seite sagt, die Erklärung gelte dem EGMR und seinem Entscheid; die andere Seite[NB]sagt,[NB]sie[NB]gelte[NB]dem[NB]Wunsch[NB]des Ständerates bzw. der Kommissionen für Rechtsfragen, eine Aussage zum Urteil zu machen.
Die drei erwähnten Aussagen stammen nicht von mir, ich will mich nicht mit fremden Lorbeeren schmücken. Vielmehr stammen sie, wie meine Kollegin vorhin gesagt hat, von alt Ständerat René Rhinow der FDP/die Liberalen. Sie galten auch nicht dem Urteil des EGMR, sondern dem, was wir hier drin zu tun versuchen. Man kann das richtig oder falsch finden, aber immerhin ist René Rhinow in der Schweiz ein hochangesehener Rechtsprofessor; auch ich kam einmal in den Genuss seiner Vorlesungen. Deshalb habe ich diese drei Aussagen auch gerne zitiert. Eine weitere seiner Aussagen war, dass es keinen Anlass dazu gebe, dem EGMR die demokratische Legitimation abzusprechen. Ehrlich gesagt, habe ich weder im Ständerat noch heute hier im Nationalrat irgendein Argument gehört, das diese Aussage für mich juristisch widerlegen würde.
Ich wollte eigentlich gestern ein Votum schreiben, aber irgendwie ist mir das nicht gelungen. Ich habe es dann bleibenlassen, denn was wollte ich eigentlich schreiben? Das Problem war, dass ich mich nicht inhaltlich zum Urteil äussern will, weil ich ja keine Richterin bin. Ich bin ins Bundesparlament gewählt worden, um Recht zu setzen. Das ist meine Aufgabe hier. Aber jetzt muss ich plötzlich den Ja- oder Nein-Knopf drücken zu einer Aussage, die wir als Parlament über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte machen wollen, und dies eigentlich auch nur zuhanden des Bundesrates, denn eigentlich ist ja der Bundesrat dafür zuständig, diese Antwort zu geben. Deshalb weiss ich gar nicht, was meine Rolle hier eigentlich ist.
Wir haben ganz vieles gehört, was diese Erklärung sein könnte: eine Würdigung, eine Kritik - das haben wir gleich vorhin gehört -, ein Ausdruck des Unmuts über das Urteil. Ist es eine Selbstverteidigung - wir machen doch schon genug! - oder die Bewertung eines Gerichtsurteils? Fangen wir jetzt an, hier in der Legislative Gerichtsurteile zu bewerten? Ist es Rechtsetzung? Nein, das ist es nicht, denn wir machen eben kein Recht. Wir machen das dann vielleicht einmal; es sind ja schon einige Vorstösse unterwegs, wie wir auch bereits gehört haben. Ich weiss also nicht genau, was ich mit dieser Erklärung des Parlamentes anfangen soll.
Deshalb wird die Grünliberale Fraktion diese Erklärung ablehnen, ohne jetzt eine weitere Diskussion über das Klima zu führen. Eine kleine Anmerkung an die Seite des Parlamentes, die diese Erklärung unbedingt abgeben möchte: Wenn drei Juristen zusammen reden, dann gibt es wahrscheinlich fünf Meinungen, wie wir ja wissen. Ob es dann "keine Folge" oder "keine weitere Folge" heisst und ob wir seither schon so viel gemacht haben - das wäre eigentlich wieder eine Verteidigung - oder nicht, ist für mich irrelevant. Ohne über das zu reden, geht es mir hier darum: Es gibt die Exekutive, es gibt die Legislative, es gibt die Judikative. Das Urteil wurde von einer Judikative gefällt, und unsere Exekutive darf[NB]innerhalb[NB]von[NB]sechs[NB]Monaten darauf antworten. Deshalb möchten wir als Grünliberale Fraktion nicht auf dieses Urteil antworten.
Ich bitte um Verständnis dafür, und das ist keine inhaltliche Äusserung dazu, ob wir das Urteil demokratiepolitisch richtig finden. Wir können unsere Aufgabe als Legislative mit Vorstössen und der Änderung unserer Rechtsordnung wahrnehmen, wenn wir das wollen.