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Schmid Martin · Ständerat · 2024-06-12

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-12

Wortprotokoll

Ich bin wie Kollege Hurni auch Anwalt, ich bin Hauseigentümer, wie das Kollegin Häberli-Koller ist, und ich bin Präsident von Entwicklung Schweiz. Ich möchte Ihnen einfach aufzeigen, dass die Folgen des Nationalratsbeschlusses sehr weitgehend sind. Wir können schon zehnjährige Verjährungsfristen gesetzlich festlegen, aber was bedeutet das für den Markt, was bedeutet das für die Gewerbetreibenden? Kollege Fässler hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es ein komplexes Umfeld ist. Auf der Käuferseite haben wir institutionelle Immobilieninvestoren, und wir haben private Hauseigentümer. Auf der Anbieterseite haben wir börsenkotierte Baukonzerne und KMU-Betriebe wie eine Schreinerei oder einen Sanitärbetrieb. Und jetzt führen[NB]wir[NB]eine[NB]zehnjährige[NB]Verjährungsfrist für institutionelle Immobilieninvestoren und für private Hauseigentümer ein, und die Garantie übernehmen die Schreinerei und der Sanitärbetrieb.

Ist das richtig? Haben Sie das Gefühl, dass wir damit etwas Gutes für unsere Volkswirtschaft tun? In den Verträgen muss man so nämlich die Kosten einer zehnjährigen Verjährungsfrist einberechnen; denn der Anbieter muss für zehn Jahre die Garantie übernehmen, und das muss er einbeziehen. Das wird das Bauen extrem verteuern, weil jeder Anbieter eine Risikoprämie einbauen muss, weil er ja für zehn Jahre garantieren muss. Es wird Servicemodelle für die Hauseigentümer geben, weil sonst niemand diese Leistungen garantieren kann, und das wird wieder teurer, denn das muss man ja kontrollieren. Wie soll der Sanitärbetrieb, der etwas einbaut, eine zehnjährige Garantie geben, wenn ihm der Lieferant seiner Rohre nur zwei Jahre Garantie gibt? Er übernimmt die Garantie für den Lieferanten, der ihm die Rohre liefert, die er einbaut.

Wir wissen nicht, welche Konsequenzen das Modell des Nationalrates hat. Es führt zu einer Konzentration in der Bauwirtschaft. Wenn man für die grossen Betriebe ist, dann muss man dem Nationalrat folgen. Aber wenn ein kleiner Küchenbauer seine Geschirrspülmaschine bei der Firma V-Zug einkauft, die ihm zwei Jahre Garantie gibt, und er dann dem Hauseigentümer zehn Jahre Garantie auf diesem Geschirrspüler geben soll, wird das nicht funktionieren. Das sind Modelle, die vielleicht rechtstheoretisch funktionieren, aber nicht in der Praxis. Wenn man dem Nationalrat folgen würde, hätte das eben schon eine Konzentration zur Folge, weil die kleinen Betriebe diese Leistungen nicht mehr erbringen könnten. Ich glaube, es ist auch nicht sachgerecht. Wenn schon, müsste man den Vorlieferanten mit den gleichen Verjährungsfristen belegen, und zwar gesetzlich, und nicht nur das eine tun.

Es wurde zu Recht gesagt, das Baurecht sei sehr komplex. Es ist auch schwierig, die Durchsetzung der Mängelrechte gesetzlich zu regeln, weil es viele vertragliche Bedingungen gibt. Der Bundesrat hat aus meiner Sicht eine gute Abwägung gemacht und einen ausgewogenen Kompromiss vorgeschlagen. Wir korrigieren die gröbsten Probleme, etwa das Problem der sofortigen Rüge - wir verlängern die Rügefrist auf 60 Tage -, und es gibt eine Verjährungsfrist, wie der Bundesrat sie vorgeschlagen hat. Ich glaube, das ist ein guter Kompromiss.

Ich möchte Ihnen deshalb aus praktischen Gründen und auch im Sinne der Handwerksbetriebe, die uns unzählige Schriften haben zukommen lassen, beliebt machen, hier mit der Mehrheit zu stimmen und die Minderheitsanträge alle abzulehnen.