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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-12

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-12

Wortprotokoll

Ich muss jetzt schon eine Vorbemerkung machen, Herr Nationalrat Glättli. Diese pauschale Bewertung der Arbeit des Bundesrates finde ich nun nicht angebracht, nachdem wir innerhalb von kurzer Zeit, nämlich innerhalb eines Jahres, das Umweltschutzgesetz im Bereich der Kreislaufwirtschaft sowie das CO2-Gesetz revidiert haben und jetzt mit Vollgas an den Verordnungen zur Umsetzung des Klima- und Innovationsgesetzes, des CO2-Gesetzes und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien arbeiten. Jetzt hier dem Bundesrat ganz allgemein, losgelöst von Ihrer Motion, vorzuwerfen, er würde im Umweltschutz erst handeln, wenn es zu spät sei, finde ich, wenn Sie mir diese Bemerkung gestatten, in Anbetracht der laufenden, umfassenden Geschäfte nicht ganz angebracht.

Nun ist es tatsächlich so: Betreffend Ihre Motion ist der Bundesrat der Auffassung, dass Sie mit diesem Vorstoss etwas früh kommen, dies im Bewusstsein, dass Mikroplastik für die Umwelt ein Problem darstellt. Durch das Waschen von synthetischen Textilien gelangt Mikroplastik ins Abwasser. Pro Kopf und Jahr sind es etwa 10 Gramm. Rund 95 Prozent davon werden in unseren Kläranlagen zurückgehalten und mit dem Klärschlamm thermisch verwertet. Es geht also lediglich um ein halbes Gramm Mikroplastik pro Person und Jahr, das in die Gewässer eingetragen wird. Wir müssen bei Massnahmen eben schon immer auch die Verhältnismässigkeit im Blick haben.

Es gibt bereits Filter für Waschmaschinen. Sie erzielen aber noch nicht die erwünschten Resultate. Zudem ist auch die Wartung verbesserungswürdig. Vor diesem technischen Hintergrund lehnt der Bundesrat Ihre Motion ab und nicht, weil wir das Problem nicht für bestehend erachten. Eine Förderung würde aus unserer Sicht beim Staat viele Ressourcen binden und viel Aufwand generieren. Deshalb beantragen wir auch für diese Ziffer die Ablehnung.