Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-12
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat in den vergangenen eineinhalb Jahren mehrfach seine Pläne für dieses Dossier kommuniziert. Er will insbesondere sicherstellen, dass das Schweizer Recht international abgestimmt ist und allfälligen internationalen Entwicklungen folgt. Dasselbe Ziel verfolgte das Parlament, als es den indirekten Gegenvorschlag zur abgelehnten Konzernverantwortungs-Initiative im Obligationenrecht verabschiedete.
In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung - das ist ja eines von verschiedenen Elementen dieser Revision - soll vom Bundesrat in den kommenden Wochen eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet werden. Diese will die geltenden Bestimmungen im Obligationenrecht zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange an die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung anpassen. Das verschärfte EU-Recht in diesem Bereich ist am 9.[NB]Januar 2023 in Kraft getreten.
Was die Thematik der Sorgfaltspflichten angeht, hat der Bundesrat noch keine materiellen Entscheide getroffen. Ich kann Ihre Frage, Frau Ständerätin Chassot, deshalb nicht beantworten. Ende letzten Jahres hat aber der Bundesrat eine erste Studie zu den Auswirkungen des Richtlinienentwurfes der EU über die Sorgfaltspflichten vom Februar 2022 zur Kenntnis genommen. Diese Studie soll nun aktualisiert werden, weil es ja in der EU auch Anpassungen gab. Inzwischen ist die Richtlinie definitiv verabschiedet. Der Bundesrat wird basierend auf dieser vervollständigten, vertieften Analyse über das weitere Vorgehen entscheiden. Geplant ist, dass das im September 2024 geschieht.
Ungeachtet dessen, ob die Schweiz ihr Recht anpasst oder nicht, werden mehrere tausend grosse oder kleine Schweizer Unternehmen direkt oder indirekt von den Entwicklungen in der EU betroffen sein. So müssen nach den EU-Richtlinien auch ausländische Unternehmen die Regeln einhalten, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, wenn sie zum Beispiel auf dem EU-Markt einen bestimmten Nettoumsatz erreichen. Zudem geben die unmittelbar von den Pflichten betroffenen grossen Unternehmen in der EU diese Pflichten häufig ganz oder teilweise an ihre globalen Zulieferer weiter. Auch deshalb werden viele Schweizer Unternehmen, auch viele Schweizer KMU, unmittelbar von diesen Richtlinien betroffen sein. Aus diesem Grund und auch allgemein aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung ist es naheliegend, dass sich die Schweiz für eine internationale Abstimmung unmittelbar an den Entwicklungen in Europa orientiert.
Obwohl sich die EU-Regelung grundsätzlich nicht an KMU richtet, ist sie für KMU relevant. In den vergangenen Jahren hat der Bund den Unternehmen über das SECO verschiedene praktische Instrumente zur Verfügung gestellt, um die Auswirkungen abzufedern. Mögliche weitere Unterstützungsmassnahmen in diesem Sinn werden zurzeit im Rahmen des Postulates Dittli 23.4062, "Unterstützung von Schweizer KMU bei der Anwendung von ESG-Richtlinien", geprüft.