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Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-12

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-12

Wortprotokoll

Sie wollen also, geschätzter Herr Müller, dass wir über das Leibchen der Eishockeynationalmannschaft legiferieren. Ich danke Ihnen für Ihre sportliche Argumentation.

Gleich zu Beginn möchte ich ein Missverständnis ausräumen: Niemand will der Schweizer Eishockeynationalmannschaft das Schweizerkreuz wegnehmen. Das Schweizerkreuz und die Schweizer Flagge, also die quadratische Fahne, dürfen und sollen unsere Sportlerinnen und Sportler selbstverständlich tragen. Sie repräsentieren den Schweizer Sport im Ausland, und sie machen uns stolz mit ihren Erfolgen. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und Ihnen sagen: Ich war am 26.[NB]Mai auch vor dem TV und habe mitgefiebert. Es ist eine grossartige Mannschaft, die eine enorme Leistung vollbracht hat! Ich darf ihr auch im Namen des Bundesrates zur Silbermedaille an der WM herzlich gratulieren, auch wenn sie gegen das Gesetz verstossen und das Wappen auf dem Trikot geführt hat.

Unsere Sportlerinnen und Sportler sind wichtige Botschafter der Schweiz, aber sie sind keine Bundesangestellten - obwohl ich sagen muss: Ich könnte mir durchaus vorstellen, ein Team mit solchem Einsatzgeist anzustellen. Der entscheidende Unterschied zwischen Schweizerkreuz und Schweizerwappen ist eben: Das Schweizerwappen ist das Kreuz im dreieckigen Wappenschild, und das Schweizerwappen ist das Hoheitszeichen der Schweiz. Es steht auf Gesetzestexten, auf der diplomatischen Post, auf offiziellen Dokumenten der Eidgenossenschaft. Das Eishockeytrikot ist nun[NB]mal[NB]kein[NB]offizielles[NB]Dokument der Eidgenossenschaft. Das Schweizerwappen ist die Marke des Bundes, und deshalb darf und soll es nur von der Eidgenossenschaft gebraucht werden.

Das Parlament hat das Wappenschutzgesetz 2013 verabschiedet. Es gehört zur Swissness-Gesetzgebung, über die, Sie wissen es, jahrelang mit der Wirtschaft gerungen wurde. Diese Swissness-Regeln haben sich in der Wirtschaft etabliert. In meiner Einschätzung hat niemand ein Interesse, diese Büchse wieder aufzumachen, im Gegenteil: Die Wirtschaftsverbände, das wissen Sie, haben signalisiert, dass sie dagegen Widerstand leisten würden, weil für sie Markenschutz etwas Wichtiges ist. Unter diesen Umständen das Wappenschutzgesetz auf Wunsch eines einzigen Sportverbandes abzuändern, käme einer Einzelfallgesetzgebung gleich und wäre buchstäblich ein Eigentor. Bei einem Eigentor, das wissen Sie, landet der Puck in der Regel am falschen Ort. Der Puck sollte nicht dorthin.

Soweit mir bekannt ist, verwenden alle Schweizer Nationalmannschaften, eben mit Ausnahme der Eishockeynationalmannschaft, das Schweizerkreuz. So hat zum Beispiel der Schweizer Fussballverband Ende März das neue Trikot für die kommenden Europameisterschaften in Deutschland vorgestellt. Es trägt die Schweizer Flagge, nicht das Schweizerwappen. Da kann ich nur sagen: "Hopp Schwiiz!"

Alle Sportverbände wurden von Swiss Olympic beim Inkrafttreten des Wappenschutzgesetzes mit einem Merkblatt über die neuen Regelungen bei der Verwendung des Schweizerwappens informiert. Auch unsere Eishockeyaner waren bis 2014 mit dem Schweizerkreuz auf dem Eis. Und der Verband hatte dem Institut für Geistiges Eigentum noch 2018 sogar ein alternatives Trikot mit dem Kreuz, nicht mit dem Wappen, vorgelegt, das völlig problemlos war. Die Trikots werden nämlich alle vier Jahre ausgetauscht.

Damit wäre es möglich gewesen, das alte, problematische Trikot noch eine Weile, bis zur geplanten Ablösung, zu tragen. Eine flexible und pragmatische Lösung lag damit vor. Warum der Verband dann trotz Zusicherung das neu vorgesehene Trikot nicht eingeführt hat und weiterhin am gesetzeswidrigen Wappen festhält, kann ich nicht nachvollziehen. Das hat nichts mit den Eishockeyanern zu tun, da bin ich mir sicher; das sind Topsportler, die wissen: Wenn etwas ein Foul ist, dann ist es ein Foul. Das hat mit den Vertretern des Verbandes zu tun.

Aber es besteht weiterhin die Möglichkeit - ich möchte das sagen -, dies beim nächsten Austausch des Trikots umzusetzen. Dasjenige, das sie jetzt haben, dürfen sie behalten, bis der nächste Austausch kommt, und dann sollen sie doch das Kreuz übernehmen.

Der Bundesrat beantragt deshalb, diese Motion abzulehnen.