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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-12

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-12

Wortprotokoll

Ich meine, dass ein Teil der Motion Reimann Lukas erfüllt ist, da es ja heute so ist, dass es für SRG-Mitarbeitende nicht möglich ist, ein politisches Mandat zu haben. Sobald sie ein Mandat erhalten, müssen sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter aus der SRG austreten. Das entspricht den publizistischen Leitlinien der SRG. Was hingegen das Wahlrecht anbelangt, ist der Bundesrat der Auffassung, dass wir keiner Gruppierung, auch nicht SRG-Mitarbeitenden, das passive Wahlrecht entziehen können. Ob arm, ob reich, ob bekannt oder unbekannt, allen ist dieses Recht verfassungsmässig zugeteilt. Bei allem Verständnis für die Kritik, dass eine SRG-Mitarbeiterin oder ein SRG-Mitarbeiter im Wahlkampf natürlich von ihrer bzw. seiner Bekanntheit profitieren kann, lehnt der Bundesrat die Motion deshalb aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Es gibt auch Leute aus anderen Gruppierungen, die in anderen Bereichen bekannt werden, das macht Lebensläufe aus. Aber klar ist, dass ein Mandat nicht vereinbar ist mit einer Tätigkeit bei der SRG.