Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-12
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-12
Wortprotokoll
Das Postulat möchte den Bundesrat auffordern, darzulegen, wie die bestehenden Speicherseen besser genutzt werden respektive ihre Füllung Anfang Winter verbessert werden kann. Als Mittel dazu nennt das Postulat das Hochpumpen von Wasser aus tiefer liegenden Seen und anderen Gewässern.
Der maximale Füllungsgrad der Summe aller Stauseen in der Schweiz betrug in den letzten zehn Jahren immer rund 80 bis 90 Prozent. Dass nicht 100 Prozent erreicht werden, ist wesentlich durch zwei Faktoren bedingt. Aufgrund der unterschiedlichen Einzugsgebiete und Bewirtschaftungsstrategien erreichen nicht alle Speicherseen gleichzeitig das Maximum. Einzelne Seen können also bereits wieder geleert werden, während andere noch gefüllt werden. Betreiber lassen bei relativ vollen Seeständen meist noch ein Reservevolumen für allfällige Herbstniederschläge frei. Dies dient einerseits der Produktionsoptimierung, andererseits bei verschiedenen Stauseen auch dazu, einen Beitrag zum Hochwasserschutz sicherzustellen.
Wo die Möglichkeiten bestehen, werden bereits heute Pumpen zur Füllung von Speicherseen verwendet. Mehrere der grossen Kopfspeicher werden mittels Zubringerpumpen gefüllt. Auch mit Pumpen könnte der Füllstand im Herbst nicht massgeblich gesteigert werden. Die Reserven können vor allem durch die immer besser werdenden hydrologischen und meteorologischen Vorhersagen reduziert werden, oder der Pegel des Stausees kann im Hochwasserfall vorab gesenkt werden. Wir meinen deshalb, dass die Faktenlage genügend ist. Mit der von der Bevölkerung verabschiedeten Stromgesetzgebung haben die Betreiber jetzt natürlich auch ein Interesse, die Stauseen genügend zu füllen, weil sie ja dann durch eine moderate Entschädigung verpflichtet werden, im Frühjahr die entsprechende Winterreserve bereitzustellen.
Von daher denke ich, dass seit der Einreichung dieses Postulates gerade jetzt mit der Stromgesetzgebung einiges getan und auch umgesetzt ist. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, das Postulat nicht anzunehmen.