Müller Damian · Ständerat · 2024-06-12
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-12
Wortprotokoll
Wer von Ihnen sass am 26.[NB]Mai vor einem Bildschirm und feuerte die Schweizer Eishockeynationalmannschaft im Final der Weltmeisterschaft in Tschechien an und glaubte bis zum Schluss an den Sieg? Wir wissen, wie das Spiel ausging. Die Schweiz hat knapp verloren. Ich hoffe, ich bin heute auf der anderen Seite. Doch die Mannschaft in den roten Trikots mit dem Schweizerwappen auf der Brust hat die beste Werbung für unser Land und unsere Werte gemacht. Unsere Nationalmannschaft repräsentiert die Schweiz gegen aussen und schafft zugleich eben auch gegen innen Identifikation und Identität. Mir geht in diesem Zusammenhang immer der Satz "Einer für alle, alle für einen" durch den Kopf, ein Satz, den wir ja eigentlich auch hier im Bundeshaus befolgen.
Nun aber soll der Eishockeynationalmannschaft die Verwendung des Schweizerwappens untersagt werden. Seit einigen Jahren gelten bezüglich der Verwendung des Schweizerwappens strengere gesetzliche Regeln. Grundsätzlich darf nur die Bundesverwaltung das Schweizerwappen verwenden. Ziel war es, das Schweizerkreuz und das Schweizerwappen vor Missbrauch zu schützen. Im Zuge dieser Gesetzgebung wurde beschlossen, dass man zwischen den offiziellen Wappen, also dem Schild mit dem Schweizerkreuz, und dem einfachen Schweizerkreuz unterscheidet.
Wie der Bundesrat festhält, kann die Nationalmannschaft das Schweizerkreuz uneingeschränkt verwenden. Beim Wappen ist es eben leider etwas komplizierter. Es gibt eine Ausnahmebestimmung, nämlich Absatz 5 von Artikel 8 des Wappenschutzgesetzes. Ausnahmen wurden auf Bundesebene für Personen und Rechtseinheiten vorgesehen, die das Wappen seit 30 Jahren ununterbrochen nutzen und bei denen ein schutzwürdiges Interesse besteht. Dazu gehören beispielsweise die Firma Victorinox oder der TCS. Selbstkritisch müssen wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier heute feststellen, dass wir damals diesem Punkt in der Beratung zu wenig Beachtung geschenkt haben. Denn die Schweizer Eishockeynationalmannschaft der Frauen, der Männer und aller Nachwuchsstufen tragen das Schweizerwappen nicht bereits seit 30 Jahren auf den Trikots. Im Jahr 2018 wurde die Swiss Ice Hockey Federation vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum deshalb angewiesen, das Schweizerwappen nicht zu verwenden.
Nun gut, mögen viele denken, es ist die Hockeynationalmannschaft der Schweiz, die erhält bestimmt eine Ausnahmebewilligung. Dies ist jedoch nicht der Fall. So wurde der Verband per Dezember 2023 beim Bundesverwaltungsgericht wegen missbräuchlicher Verwendung des Schweizerwappens eingeklagt. Wer, wenn nicht unsere Nationalmannschaften, repräsentiert denn die Schweiz, möchte ich Sie fragen. Natürlich muss das Wappen vor Missbrauch geschützt werden, aber wir sprechen hier von unseren Nationalmannschaften, deren Verband bei Swiss Olympic angeschlossen ist. Hier findet sicher kein Missbrauch statt. Die Emotionen des Finals zeigen exemplarisch, wie stolz das Team auf dem Eis war, das Schweizerwappen zu tragen, und dass das Team alles unternahm, um die Schweiz eben auch stolz zu machen.
Bei der letzten Gesetzesanpassung waren die Nationalmannschaften nicht Gegenstand der Diskussion. Es scheint, sie gingen damals schlichtweg vergessen. Lassen Sie uns dieses Versäumnis korrigieren. Erlauben wir den offiziellen Nationalmannschaften der Schweiz in Zukunft, das Schweizerwappen zu tragen.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen, und den Bundesrat, den Penalty zu schiessen, egal ob auf dem Rasen oder auf dem Eis.