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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2024-06-12

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-12

Wortprotokoll

Ihre SGK hat die vorliegende Motion am 11.[NB]April und am 2.[NB]Mai 2024 beraten. Gemäss der eingereichten Fassung soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vorzulegen, um das sogenannte elektronische ATSG (eATSG) einzuführen. Damit soll für alle Sozialversicherungen eine umfassende und gesamtheitliche Rechtsgrundlage für das elektronische Verfahren geschaffen werden. Versicherte und Abwicklungsstellen sollen ihre Geschäfte elektronisch abwickeln können.

Gleichzeitig war bis Ende März dieses Jahres ein Entwurf des Bundesrates zu einem neuen Gesetz in der Vernehmlassung, mit welchem die Grundlagen für das elektronische Verfahren in der ersten Säule geschaffen werden sollen. Dort wird auf die erste Säule fokussiert und nicht auf alle Sozialversicherungen, welche dem ATSG unterstehen. Deshalb wurden an der Sitzung vom 11.[NB]April diverse offene Punkte zur Interoperabilität mit anderen Systemen, zu den Vorgaben an die Transparenz und eben zum Verhältnis zum vom Bundesrat vorgesehenen Gesetzentwurf angesprochen, welche dann am 2.[NB]Mai geklärt werden konnten.

Die Diskussion in der Kommission war geprägt von einem starken Konsens über die Notwendigkeit, die Digitalisierung voranzutreiben. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Digitalisierung der Sozialversicherungen eine komplexe Aufgabe ist, die eine sorgfältige Abwägung verschiedener Interessen erfordert. Die Vorteile sind klar: Effizienzsteigerung, Kosteneinsparungen, verbesserte Transparenz und höhere Zufriedenheit der Versicherten. Die verschiedenen Ansätze zur Digitalisierung sollten jedoch koordiniert werden.

Als Ergebnis dieser Klärung hat die Kommission die Motion deshalb abgeändert. Die Rahmenbedingungen wurden präzisiert und die unterschiedlichen Elemente der beiden Entwürfe zum eATSG und zum Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) besser aufeinander abgestimmt. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit wird im ursprünglichen Motionstext den Interessen der verschiedenen Sozialversicherungen nicht genügend Rechnung getragen. Im ATSG wird ja nicht nur die erste Säule erfasst, sondern es werden auch die Militär-, die Unfall- und die obligatorische Krankenpflegeversicherung sowie das BVG abgebildet. Weiter soll die Gesetzesänderung die Interoperabilität verschiedener Informationssysteme gewährleisten und mit digitalen Verfahren in anderen wesentlichen Bereichen wie z.[NB]B. der Justiz abgestimmt sein.

Die Kommissionsmehrheit bekräftigt, dass eine gemeinsame Plattform für die elektronische Kommunikation in der ersten Säule bereits in Arbeit ist und dass dieser Prozess nicht durch die Motion verzögert werden sollte. In einer ersten Etappe sollen die Sozialversicherungen der ersten Säule zur elektronischen Kommunikation verpflichtet werden, oder eine solche soll ermöglicht werden, wenn die versicherten Personen dies wünschen. Ein zentrales Einstiegsportal soll den Versicherten den Zugang zu ihren eigenen Daten geben. In einer zweiten Etappe soll der Bundesrat dann auch die übrigen Sozialversicherungen zur elektronischen Kommunikation verpflichten können. Dieser schrittweise Ansatz ermöglicht es, die notwendigen Anpassungen sorgfältig zu planen und umzusetzen.

Die Kommission hiess die entsprechende Änderung der ursprünglichen Fassung mit 16 zu 8 Stimmen gut. Ebenfalls mit[NB]16[NB]zu[NB]8[NB]Stimmen befürwortete die Kommission die angepasste Motion.

Eine Minderheit de Courten beantragt, die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung anzunehmen, da so das elektronische Verfahren in den Sozialversicherungen auf eine schlanke und gesamtheitliche Weise eingeführt werden könne. Statt Details einer IT-Plattform zu definieren, lasse es die technisch offene Formulierung der ursprünglichen Fassung eben gerade zu, dass der elektronische Verkehr mit den Versicherten rechtlich abgesichert und verankert wird. Diese Minderheit will keine Aufsplittung auf die Systeme und auch keine Etappierung. Es geht ihr einfach darum, eine rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass die Sozialversicherungen gemäss ATSG elektronisch kommunizieren können.

Eine Minderheit Wyss beantragt, die Motion abzulehnen, da sonst die bereits laufenden Arbeiten zur Digitalisierung verzögert würden. Sie weist darauf hin, dass die Vorlage zum BISS bereits fortgeschritten ist: Die Vernehmlassung lief bis zum 29.[NB]März dieses Jahres, und die Auswertung der Stellungnahmen ist in Arbeit. Die entsprechenden Ergebnisse sollen abgewartet werden. In Bezug auf die ursprüngliche Fassung der Motion gibt diese Minderheit weiter zu bedenken, dass Vorgaben zur Interoperabilität und zur Transparenz fehlen würden. Die Erfahrungen mit dem elektronischen Patientendossier würden zudem zeigen, dass zentrale Vorgaben notwendig seien, um das alles sicherzustellen.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, die geänderte Motion zu unterstützen und der Motion zuzustimmen.