Flach Beat · Nationalrat · 2024-06-12
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-06-12
Wortprotokoll
Es geht wirklich sehr rasant vorwärts, deshalb werde ich auch nur sehr kurz sprechen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber den Parlamentsdiensten und der Verwaltung danken, denn wir sind aktuell in einem richtiggehenden Sauseschritt unterwegs. Heute Morgen hat nämlich der Ständerat zu diesem Thema [PAGE 1218] getagt, über Mittag hat Ihre Kommission für Rechtsfragen zum Thema getagt. Jetzt tagen Sie hier wieder gemeinsam mit uns, und wir sind mit den Protokollauszügen und einer nachgeführten Fahne dokumentiert. Ich muss schon sagen: Bravo unseren Parlamentsdiensten! Sie sind sehr schnell unterwegs und halten mit unserem Sauseschritt mit, was alles andere als selbstverständlich ist.
Ihre Kommission ist heute Mittag mit 14 zu 9 Stimmen dem Ständerat gefolgt. Dieser hatte heute Vormittag einstimmig an seinem eigenen Beschluss festgehalten. In der letzten verbleibenden Differenz geht es noch um die Anhebung des Strafmasses für jugendliche Straftäter in Fällen von Mord und ähnlich schweren Delikten von vier auf sechs Jahre. Die Mehrheit Ihrer Kommission will dem Ständerat folgen, weil die Anhebung des Strafmasses in diesem bestimmten Bereich wahrscheinlich nicht ganz umfassend ist. Denn wesentliche andere Straftatbestände, die genauso schrecklich sind, werden davon nicht erfasst. Man legt damit den Fokus nur auf einen Teil dieser schweren Straftaten. Ein anderer Teil Ihrer Kommission ist der Meinung, dass der Mechanismus in diesem Punkt gar nicht notwendig ist. Eine dritte Gruppe wiederum ist der Meinung - und ich glaube, das ist das überwiegende Argument -, dass man dem Ständerat vor allem auch deshalb folgen sollte, weil in Beantwortung des Postulates Engler 23.3205, "Haben wir ein Problem mit Jugendkriminalität?", bereits ein Bericht des Bundesamtes für Justiz und des Bundesrates in Erarbeitung ist.
Sie haben es vom Bundesrat gehört: Wir werden diesen Bericht demnächst erhalten. Dann können wir eine Gesamtschau darüber machen, was im Jugendstrafrecht tatsächlich notwendig ist und wo allenfalls Verschärfungen oder auch Verlängerungen der Strafen angezeigt sind, immer unter Berücksichtigung der Resozialisierung dieser jungen Straftäter und der Fürsorge für sie.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Differenz auszuräumen.