Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-09
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-09
Wortprotokoll
Als einziger anwesender Vertreter eines Kantons, der noch eine Landsgemeinde hat, bin ich Herrn Kollege Merz sehr dankbar für die Ausführungen, die er gemacht hat. Als ehemaliges Mitglied der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates kann man mir wohl kaum nachsagen, ich hätte keine Sympathien [PAGE 70] für den Europarat und die Abkommen, die von diesem erarbeitet werden.
Aber ich muss Ihnen Folgendes sagen: Nach der Debatte von gestern bin ich etwas skeptisch, ob man jetzt einfach sagen kann, man beruhige die beiden letzten Kantone mit Landsgemeinden und namentlich auch einige hundert Gemeinden in der Schweiz mit Gemeindeversammlungen mit dem Hinweis darauf, dass wir notfalls einen Vorbehalt anbringen würden. Ich habe bisher auch geglaubt, dass man die Sache mit einem entsprechenden Vorbehalt regeln könnte. Nach der Debatte von gestern bin ich etwas verunsichert, weil sowohl die nationalen als auch die internationalen Gerichte anders entschieden haben als das Parlament.
Ich hätte eigentlich nichts dagegen, wenn der Bundesrat von sich aus einen Bericht vorlegen und erläutern würde, wie die Frage der Ratifikation beurteilt wird, wie die rechtliche Verbindlichkeit eines Vorbehaltes aufgrund der Vorbehalte, die wir bei Artikel 6 EMRK angebracht hatten und die ungültig erklärt wurden, zu beurteilen ist.
Der Text der vorliegenden Motion, die in ein Postulat umgewandelt werden soll, verlangt auch einen Antrag. Es geht also nicht nur um eine Berichterstattung, sondern im Text des Vorstosses wird ausdrücklich auch von einem Antrag gesprochen. Wenn es nur um eine blosse Berichterstattung ginge, dann müsste dies hier ganz klar festgehalten werden. Das richtige Vorgehen der Kommission wäre es eigentlich gewesen, die Motion abzulehnen und ihrerseits vom Bundesrat einen Bericht - und nur einen Bericht - darüber zu verlangen, wie der Bundesrat diese Fragen beurteilt. Das wäre eigentlich das korrekte Vorgehen gewesen, zumal wir - ich kann nicht genug darauf hinweisen - gestern nachvollzogen haben, dass andere Vorbehalte, die angebracht worden waren, ungültig erklärt wurden.
Ich zweifle deshalb daran, dass man diesen Vorstoss als Postulat überweisen soll. Ich als Vertreter eines Kantons mit einer Landsgemeinde kann der Überweisung nicht zustimmen.
Zum Votum von Herrn Dettling: Inhaltlich teile ich seine Auffassungen, dass wir im Bereich der Eigentumsgarantie eine Entwicklung haben, die wir nicht einfach hinnehmen sollten. Schliesslich sind es das Parlament und letztlich der Souverän, die darüber entscheiden, wie die Eigentumsgarantie ausgestaltet werden soll. Insbesondere stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage der Rahmenbedingungen im Bereich der materiellen Enteignung.
Wenn ich nun aber Artikel 1 dieses Zusatzprotokolls lese, zweifle ich daran, dass die von Herrn Dettling in dieses Protokoll gesetzten Hoffnungen erfüllt werden können. Ich frage mich, ob den Anliegen von Herrn Dettling nicht dadurch Rechnung getragen werden müsste, dass wir uns intern einmal mit dieser Frage befassen und - wenn wir mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht einverstanden sind - als Gesetzgeber neue Rahmenbedingungen für die Frage der Entschädigung bei materiellen Enteignungen setzen. Das ist die Frage, die sich hier stellt. Ich glaube nicht, dass wir mit einer Ratifikation dieses Zusatzprotokolls eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung herbeiführen können, zumindest nicht nach dem Wortlaut von Artikel 1 dieses Zusatzprotokolls.
Hier sitzt man einer Täuschung auf. Wenn man die Probleme, die Kollege Dettling angesprochen hat, aufgreifen will, muss man das auf einem anderen Weg machen.
Ich hätte eigentlich gerne einen Bericht vonseiten des Bundesrates zu diesen Fragen. Aber ich will keinen Antrag vonseiten des Bundesrates. Das soll dann das Parlament im Rahmen der Diskussion über diesen Bericht beurteilen. Ich hätte gerne den Bericht, aber ich kann mich dem Wortlaut der Motion des Nationalrates (Baumberger), die jetzt in ein Postulat umgewandelt werden soll, nicht anschliessen.