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AB 341805

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-06-12

Wortprotokoll

Mit meiner Motion möchte ich bewirken, dass durch die allgemeine Krankenversicherung zukünftig kostendeckende Beiträge für Sehhilfen, seien das Brillen oder Kontaktlinsen, bezahlt werden. Heute werden nur Teilbeträge bezahlt - man kann sagen: immerhin. Aber dieser Ausgleich reicht längst nicht für korrigierte Gläser oder Linsen, weder bei den Kindern noch bei den Erwachsenen. Weder ist die Beteiligung der Grundversicherung an den Brillenkosten für Kinder mit 180 Franken jährlich ausreichend, noch sind die krankheitsbedingten Kosten für Kinder und Erwachsene abgedeckt. Der Betrag ist hoch genug für Lesebrillen, aber eben nicht für korrigierte Gläser.

Die Krankenkassenprämien sind heute schon sehr hoch und werden jedes Jahr noch höher. Dazu fallen der Selbstbehalt und die Franchise an. Das heisst, vielen wird gar nichts an die Brille bezahlt, was für Menschen mit unteren und mittleren Einkommen fatal ist. Sie haben dann eine nicht angepasste Brille, weil eine neue nicht bezahlbar ist. Gemäss Optik Schweiz, dem Berufs- und Branchenverband, benötigen vier von fünf Personen, die in der Schweiz leben, eine Sehhilfe. Kurz- und Weitsichtige sind ohne Sehhilfe teilweise sehr stark beeinträchtigt, und der Alltag ist nur noch schwer zu bewältigen. Das Fehlen einer Sehhilfe kann Kopfschmerzen, Nackenschmerzen, Schwindel, Augenbrennen und andere Symptome hervorrufen. Wäre eine Sehhilfe vorhanden, wären diese Symptome weg.

Diese Hilfsmittel können aber teilweise sehr teuer sein. Somit braucht es eine finanzielle Reserve, da eine Brille schnell mal 1000 Franken kosten kann. In einem Haushalt mit einem Monatseinkommen von weniger als 5000 Franken ist oft kein Rappen mehr da, der gespart werden kann. Folglich ist eine solche Ausgabe nicht zu bewältigen. Auch viele Rentnerinnen und Rentner erhalten nur beschränkte Zulagen für Sehhilfen. In der Schweiz leben zurzeit 700[NB]000 Menschen in Armut, insgesamt 1,3 Millionen Menschen sind armutsgefährdet. Wenigstens im Bereich der Sehhilfen sollten wir dieser Situation entgegentreten. Lebenswichtige Sehhilfen dürfen kein Armutsrisiko sein - deshalb die Bitte, die vollen Kosten dafür über die Krankenkassen zu übernehmen.

Sehschwäche ist ein Krankheitsbild. Wie auch immer sie entstanden ist, bewirkt sie zeitweise eine sehr starke Beeinträchtigung. Es ist nicht nötig, das zu ertragen, für alle wäre ein würdiges Leben möglich.

Die Argumentation seitens des Bundesrates ist dann doch eine spezielle. Seiner Begründung gemäss scheint es, als ob das Anliegen im Grunde auf Unterstützung stossen würde, trotzdem wird es abgelehnt - wegen des Verfahrens. Eine [PAGE 1236] Erweiterung könne nur via die Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände kommen, wird ausgeführt, und der Bundesrat könne nicht direkt einen Antrag stellen. Darum hoffe ich, dass wir eine Mehrheit bekommen und den Auftrag via Nationalrat sprechen können.

Im Sinne all derjenigen, die auf Sehhilfen angewiesen sind, bitte ich Sie deshalb, die Motion anzunehmen.

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