Grüter Franz · Nationalrat · 2024-06-12
Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-12
Wortprotokoll
Mehlkäfer, Wanderheuschrecken, Hausgrillen: Das sind nicht unbedingt die drei Lieblingstiere, die man bei sich zuhause oder im Hotelzimmer vorfinden möchte - und ehrlich gesagt auch nicht auf dem Teller oder als Zusatz in Lebensmitteln.
Aber genau das passiert seit 2021. Innerhalb der EU ist es nämlich erlaubt, gemahlene Insekten als Protein- oder Eiweissträger den Lebensmitteln beizufügen. Solches Mehl kann fast allen Lebensmitteln, vom Brot über Saucen, Schokolade, verarbeitetes Getreide bis zu Fleischprodukten usw., beigefügt werden. Die Schweiz hat, wie üblich, ihre Lebensmittelverordnung gegenüber der EU angepasst.
Sie können sich das nochmals auf der Zunge zergehen lassen. Als Lebensmittel zugelassen sind: der Mehlkäfer, im Larvenstadium getrocknet; die Wanderheuschrecke und die Hausgrille, beide getrocknet, gefroren oder in Pulverform. Gemäss "Luzerner Zeitung" gibt es "für Linienbewusste" die Hausgrille neuerdings auch als teilweise entfettetes Pulver. Ich sehe die schmunzelnden Kolleginnen im Ratssaal; wir können das ja mal zusammen essen. Aber ich möchte natürlich, dass man es weiss, wenn man das isst. Ich möchte nicht überrascht werden.
Natürlich ist es jeder Person freigestellt, ob sie Insekten essen will oder nicht. Aber nicht wenige Leute finden das "gruusig" und wollen eine klare Kennzeichnung der Lebensmittel. Ich habe auch sehr viele Zuschriften erhalten, und[NB]deshalb[NB]habe[NB]ich[NB]diesen Vorstoss eingereicht. Nicht wenige Konsumenten möchten auf den Verzehr solcher Tierchen, in welcher Form auch immer, verzichten.
Heute ist die Beimengung von Insekten gekennzeichnet, aber leider nur im Kleingedruckten, also quasi in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn Sie so wollen, nämlich in der Zutatenliste. Das soll sich mit dieser Motion ändern: Sie will, dass die Lebensmittelverordnung angepasst wird und Lebensmitteln beigemengte Insekten explizit ausgewiesen werden. Eine Auflistung in der Zutatenliste reicht nicht. Es braucht eine zusätzliche Kennzeichnung in Form einer gut sichtbaren Aufschrift oder eines Symbols.
Ich möchte auf eine vergleichbare Deklaration verweisen. Konsumenten, die den Verzehr von Schweinefleisch ablehnen - egal aus welchen Gründen, ob aus religiösen oder sonstigen Gründen -, werden vor dem versehentlichen Verzehr geschützt. Die entsprechenden Produkte sind mit einem klar erkennbaren Zeichen markiert. Und ich würde mal behaupten, dass die Gruppe von Menschen in der Schweiz, die keine Insekten essen wollen, mindestens so gross ist wie jene, die kein Schweinefleisch essen möchten.
Ob absichtlich oder nicht: Der Bundesrat hat empfohlen, die Motion abzulehnen. Er hat dann bereits diese Mehlwürmer, Wanderheuschrecken und Hausgrillen mit ihrem lateinischen Namen aufgezählt. Ob absichtlich oder nicht, Frau Bundesrätin: Ein kleiner Freund fehlt bei der bundesrätlichen Aufzählung, und zwar ist das der Getreideschimmelkäfer. Der ist nämlich auch erlaubt. Er heisst auf Lateinisch Alphitobius diaperinus; so wird er auf der Verpackung bezeichnet. Wenn ich einen Getreideschimmelkäfer esse, möchte ich wissen, dass ich einen solchen und eben nicht einen Alphitobius diaperinus esse.
Wenn Sie wissen wollen, was Sie essen, dann sagen Sie Ja zu meiner Motion.
Ich danke auch dem Präsidenten des Schweizer Bauernverbandes, Markus Ritter, der mich in diesem ganz wichtigen Anliegen unterstützt hat.