Flach Beat · Nationalrat · 2024-06-13
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-06-13
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat diese Vorlage am 23.[NB]Februar und am 11.[NB]April dieses Jahres beraten und ist mit 18 zu 5 Stimmen auf die Gesetzesnovelle eingetreten. Das Foltergütergesetz regelt den grenzüberschreitenden Handel mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zweck der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe verwendet werden können. Mit dieser Vorlage wird die Empfehlung des Europarates vom 31.[NB]März 2021 zur Kontrolle von Gütern dieser Art umgesetzt, die eben zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können.
Die Schweiz hat im Rahmen ihrer Gesetzgebung zu den Heilmitteln bereits Teile der Empfehlungen des Europarates umgesetzt. Beispielsweise veröffentlicht Swissmedic eine Liste zulässiger Arzneimittel für Hinrichtungen gemäss den EU-Vorschriften und eine Genehmigungsregelung für den Export und den Aussenhandel solcher Arzneimittel. Es fehlt jedoch eine Rechtsgrundlage, um die übrigen Empfehlungen des Europarates vollständig umzusetzen. Ohne diese Gesetzgebung riskiert die Schweiz nicht nur, ihren Ruf zu schädigen und als Umgehungsland wahrgenommen zu werden, sondern würde sich auch in eine Reihe von Staaten eingliedern, zu denen sie gewiss nicht gehören möchte.
Das Foltergütergesetz orientiert sich denn auch an der EU-Verordnung und unterscheidet drei Kategorien von Waren: primäre Foltergüter, die ausschliesslich für die Todesstrafe, Folter oder ähnliche Strafen verwendet werden; sekundäre Foltergüter, die auch andere praktische Verwendungen haben; und Medikamente, die zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können. Der Import, Transit und Export von primären Foltergütern sowie die Bereitstellung technischer Hilfe und die Werbung für diese Waren werden verboten. Der Export und die Vermittlung von sekundären Foltergütern sowie die Bereitstellung technischer Hilfe hierfür sind neu genehmigungspflichtig.
Die Schweiz unterstützt die Empfehlungen des Europarates zur Beschränkung des internationalen Handels mit Foltergütern und führte zwischen Oktober 2022 und Januar 2023 ein Vernehmlassungsverfahren durch. Von den 45 eingegangenen Stellungnahmen unterstützte eine deutliche Mehrheit der befragten Kantone und Interessengruppen den Gesetzentwurf. Ihre Kommission ist grossmehrheitlich dem Entwurf des Bundesrates gefolgt, hat jedoch, auch aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, im Bereich des Datenschutzes und der Amtshilfe entsprechende Änderungen in den Artikeln 12, 13 und 14 vorgenommen. Diese regeln vor allen Dingen die Datenbearbeitung, den Datenschutz und die Amtshilfe.
Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, einzutreten und danach die Detailberatung im Sinne der Mehrheit durchzuführen.