Arslan Sibel · Nationalrat · 2024-06-13
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2024-06-13
Wortprotokoll
Heute sprechen wir über ein Thema, das sowohl in ethischer als auch in rechtlicher Hinsicht von grosser Bedeutung ist: die Harmonisierung der nationalen Kontrollen von Gütern, die zur Folter verwendet werden können. Diese Angelegenheit hat in den letzten Jahren sowohl in den Vereinigten Staaten als auch international viel Aufmerksamkeit erregt.
Die Vereinten Nationen und der Europarat sind bereits in Diskussionen vertieft, wie der Handel mit solchen Gütern kontrolliert werden kann. Am 31.[NB]März 2021 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarates eine Empfehlung, die die Mitgliedstaaten dazu aufruft, die Umsetzung dieser Empfehlung innerhalb von fünf Jahren zu überprüfen. Die Empfehlung basiert weitgehend auf der Verordnung der Europäischen Union aus dem Jahr 2005, die den Handel mit bestimmten Gütern regelt, die zur Vollstreckung von Todesurteilen, zur Folter oder zu anderen grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen oder Strafen verwendet werden können.
In der Schweiz hat Swissmedic bereits Schritte unternommen, um Teile dieser Empfehlung im Rahmen der Heilmittelgesetzgebung umzusetzen. Swissmedic veröffentlicht eine Liste von Arzneimitteln, die zur Hinrichtung von Menschen bestimmt sein können, und unterwirft die Ausfuhr und den Handel mit diesen Arzneimitteln einer Bewilligungspflicht, was wir sehr begrüssen.
Dennoch fehlt in der Schweiz eine umfassende Rechtsgrundlage, um den Rest der Empfehlungen des Europarates umzusetzen. Ohne eine solche Umsetzung riskiert die Schweiz, ihren Ruf zu schädigen und als Umgehungsland[NB]für[NB]den[NB]Handel[NB]mit[NB]solchen Gütern wahrgenommen zu werden.
Das vorgeschlagene Gesetz über Güter, die zur Folter verwendet werden, basiert inhaltlich auf der Verordnung der EU und unterscheidet drei Kategorien von Gütern: erstens Güter, die ausschliesslich zur Verhängung der Todesstrafe, zur Folter oder anderen grausamen Behandlungen verwendet werden; zweitens Güter mit anderen praktischen Verwendungszwecken, die jedoch auch für Folter eingesetzt werden können; und drittens Medikamente, die zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können. Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Gütern der ersten Kategorie sind verboten, ebenso wie die Bereitstellung technischer Hilfe für diese Güter. Die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern der zweiten Kategorie sowie die Bereitstellung von technischer Hilfe sind genehmigungspflichtig.
Aus Sicht der Grünen ist es wichtig, dass die Schweiz diesen Vorschlag annimmt und die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schafft, um sich an die internationalen Entwicklungen anzupassen. Die Schweiz hat im März 2021 die Empfehlung des Europarates unterstützt, den Handel mit Foltergütern international einzuschränken. Durch die Annahme dieses Gesetzes kann die Schweiz ihren Beitrag zur Achtung der Menschenrechte leisten und ihre nationale Gesetzgebung an die europäischen Standards anpassen. Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung sind durch das zwingende Völkerrecht absolut verboten.
Die Kontrolle des Handels mit Ausrüstungsgegenständen, die für Folter und andere Misshandlungen genutzt werden können, ist eine wichtige Massnahme, welche wir proaktiv ergreifen müssen, um unserer Verpflichtung zur weltweiten Verhinderung von Folter nachzukommen. Dies betrifft nicht nur eindeutig missbräuchliche Instrumente, die speziell für Folter verwendet werden und verboten sein müssen, sondern auch Ausrüstungen für die Strafverfolgung, die zwar legal genutzt werden können, jedoch oft missbraucht werden. Damit dagegen vorgegangen werden kann, muss die beschlossene Regelung darauf abzielen, die Verfügbarkeit dieser Güter möglichst wirksam einzuschränken. [PAGE 1248]
Dies ist ein besonderer Schritt im Kampf gegen diese schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen. Aus unserer Sicht bleibt der bisherige Entwurf leider in einigen Punkten unzureichend. Deshalb werden wir in der Detailberatung einige Ergänzungen beantragen.
Ich bitte Sie daher, auf das Geschäft einzutreten, den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen und hoffentlich auch die Minderheitsanträge Arslan und den Minderheitsantrag Brenzikofer anzunehmen, welche den Entwurf des Bundesrates ergänzen.