Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2003-06-02
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-02
Wortprotokoll
Ich habe den Eindruck, bis jetzt hätten vor allem Anwälte Deutschlands hier gesprochen. Ich bin kein solcher; ich wohne an der Grenze, im Norden des Kantons Zürich. Ich war dort jahrzehntelang in der Behördenarbeit in der Gemeinde tätig, zuletzt auch als Gemeindepräsident.
Weshalb sage ich "Anwälte Deutschlands"? Es werden zwei Fakten, die bestehen, überhaupt nicht erwähnt:
1. Was Deutschland gegen den Flughafen Zürich-Kloten durchsetzen will, gilt für keinen einzigen Flugplatz in Deutschland. Es ist etwas, was nur für Zürich durchgesetzt werden soll. Deshalb ist dieser Vertrag ein diskriminierender Vertrag, und einem diskriminierenden Vertrag darf man nicht zustimmen.
2. Es ist doch nicht so, dass nur das Schweizer Parlament diesen Vertrag abgelehnt hat. Deutschland hat ihm die Ratifizierung auch verweigert. Der Deutsche Bundesrat hat ihn nicht ratifiziert; in zwei Lesungen hat er ihn nicht ratifiziert. Es mag sein, aufgrund anderer Argumente - das ist sogar sicher -, aber auch in Deutschland ist dieser Vertrag nicht in Rechtskraft gesetzt werden. Also kann man doch nicht argumentieren, wir hätten jetzt eben zu schauen, welche Brosamen Deutschland jetzt noch für uns Schweizer übrig hat. Auch von Deutschland aus bestünde an sich Veranlassung, sich noch einmal an den Tisch zu setzen.
Was uns in der Grenzregion inakzeptabel erscheint, ist die Behauptung Deutschlands, dass der Lärm der einzige Massstab sei, der zum Beschluss von Massnahmen herangezogen werden dürfe. Wenn Deutschland das tut, dann sagen wir ganz einfach: Dann muss aber der Verkehrslärm insgesamt in Betracht gezogen werden. Wir haben an der Grenze längst nicht nur Flugverkehr, wir haben auch massiven Grenzverkehr auf der Strasse zu ertragen. Ich meine, es ist legitim, wenn die Bevölkerung in der Grenzregion verlangt: Wenn der Lärm anders verteilt werden soll, dann verlangen wir, dass er gesamthaft betrachtet wird. Es geht nicht an, dass nur die Anflüge, die über deutsches Gebiet erfolgen, als Lärm registriert werden; Abflüge haben die Deutschen keine. Unsere Gemeinde hat keine Anflüge, aber wir haben die Abflüge zwischen 21.00 Uhr und 22.30 Uhr - jeden Tag, ein Flugzeug nach dem anderen. Dieser Lärm wird so weit akzeptiert - wir beklagen uns deswegen nicht. Aber wir wehren uns dagegen, dass man vom Lärm nur in Zusammenhang mit dem Landelärm spricht, der weit geringer ist als der nie erwähnte Startlärm.
Wenigstens sollen unsere Nachbarn in Deutschland die Hälfte dessen, was sie jetzt als Lärm bemängeln, als Startlärm geniessen können, damit sie wenigstens wissen, wie die Lärmverhältnisse tatsächlich sind.
Und dann muss ich ganz einfach feststellen - und das ist nun eine Forderung, die aus unserer Grenzregion kommt -: Wir haben Tag für Tag mehrere Hundert Grenzgänger, die morgens früh und abends durch unser Dorf fahren. Wir haben bis jetzt nie gegen diesen Grenzgängerverkehr protestiert. Solches ist uns nie in den Sinn gekommen. Man hat einfach festgestellt: Das muss wohl so sein, wenn man an der Grenze lebt. Aber wenn nun bezüglich Flugverkehr plötzlich diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlassen werden, dann kommen natürlich schon Fragen auf, weshalb nicht auch der Grenzverkehr auf der Strasse zu kontingentieren sei. Die S-Bahn aus dem Raum Zürich fährt auch nach Deutschland, die Verbindungen bestehen. Weshalb müssen die Dörfer an der Grenze täglich alle Lärmimmissionen deutscher Grenzgänger auf der Strasse hinnehmen und sich gleichzeitig unzutreffenderweise immer beschimpfen lassen, sie würden den Deutschen jenseits der Grenze unzumutbare Verhältnisse in Bezug auf den Fluglärm bescheren? Was nicht zutrifft: Wir haben mindestens so viel, oder wir haben mehr.
Wir stellen das Gleiche fest in Bezug auf den Strassengüterverkehr. Es ist doch Tatsache, dass die Gemeinden, die in der Grenzregion keine Autobahnen haben, schwere Immissionen in Kauf zu nehmen haben. Wir haben sie - das möchte ich nochmals betonen - bisher immer widerspruchslos hingenommen. Aber wir sind der Auffassung, dass wir an der Grenze nach Schutzmassnahmen für unsere Dörfer rufen dürfen, wenn Deutschland jetzt so penetrant einseitige Massnahmen für den Flugverkehr verlangt. Wir sind der Auffassung, dass solches Fordern absolut legitim ist. Das hat nichts mit Kraftmeierei zu tun, sondern damit, dass wir feststellen: Wenn in der Luft ein Regime mit Lärmkontingenten aufgezogen werden soll, dann verlangen wir dasselbe für die Strasse - nichts anderes als eine legitime Forderung.
Ganz bestimmt darf die gleiche Forderung auch in Bezug auf den Transittourismusverkehr erhoben werden. Weshalb müssen wir Grenzgemeinden diesen Verkehr, von dem wir nichts haben, immer aufnehmen, um uns danach noch anhören zu müssen, wir würden bezüglich Flugverkehr die Deutschen benachteiligen? Wir stellen einfach fest: Wenn diese "Lärmgläubigkeit" der Deutschen für den Luftverkehr ausschlaggebend werden soll, dann verlangen wir dasselbe für den Strassenverkehr. Wir stellen Forderungen, die nichts als legitim sind, weil sie auf der genau gleichen Argumentationsweise beruhen.
Noch ein letzter Punkt: Ob nun der Bundesrat wie ein Löwe oder wie ein Wolf verhandelt hat, kann ich nicht beurteilen. Aber ich habe den Eindruck: Wenn er wie ein Wolf verhandelt hat, dann merkt man jetzt, wie nachteilig es war, das "Wolfskonzept" erst viel später zu beschliessen, als man zu verhandeln begonnen hat.
Ein Fehler war aus unserer Sicht, dass der Verkehrsminister fast immer persönlich verhandelt hat. Jetzt können wir keine höhere Position in die Verhandlungen einbringen. Der Minister sollte nie persönlich verhandeln; er soll seine Chefbeamten schicken, damit sie dann, wenn es schwierig wird, nach Hause zurückkehren können. Man kann neue Instruktionen holen, man kann neu diskutieren, man kann Zeit gewinnen. Die Schweiz verliert immer Verhandlungen, weil sie sich unter Zeitdruck setzen lässt; das ist beim Luftverkehrsabkommen ganz ausgeprägt der Fall. Da ist das Konzept zu ändern.