Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2024-06-13

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-13

Wortprotokoll

Ja, die Kommission hat sich redlich abgemüht und die Vorlage auch seriös behandelt. Es ist auch nicht ganz einfach, die Übersicht zu behalten, wie der Kommissionssprecher zu Recht ausgeführt hat. Das ist auch kein Wunder: Seit diesem Expertenbericht sind wir eigentlich daran, einzelne Massnahmen umzusetzen. Diese Massnahmen werden zeitlich gestaffelt umgesetzt, haben aber die Crux, dass sie einander auch gegenseitig beeinflussen. Darum ist es enorm schwer, hier den Überblick zu behalten.

Es hat mich gestört, dass uns im Vorfeld der Abstimmungen vom letzten Wochenende so oft unterstellt wurde, wir würden eigentlich nichts machen. Das stimmt doch so überhaupt nicht. Schauen Sie mal in unsere Unterlagen, die wir erhalten haben. Hier gibt es eine Zusammenstellung, eine Übersicht über die Kostendämpfungsmassnahmen, die zwischen 2017 und dem 1.[NB]Januar 2024 bereits in Kraft getreten sind. Da hat es ein gutes Dutzend, die waren nicht mal Bestandteil eines sogenannten offiziellen Kostendämpfungspakets, also weder von 1a, 1b noch von Paket 2, und auch nicht der indirekten Gegenvorschläge zur Prämien-Entlastungs- respektive zur Kostenbremse-Initiative - also ein Dutzend Massnahmen wie Umstellung bei gewissen Eingriffen von ambulant auf stationär, Reduktion der angebotsinduzierten Nachfrage, Reduktion von Fehlanreizen zur Mengenausweitung, regionale Spitalversorgung, Doppelspurigkeiten beseitigen, Parallelimporte von medizinischen Geräten und Implantaten ermöglichen usw. Das geht dann bis zur Transparenzstrategie, die aber allerdings noch nicht umgesetzt ist. Meine Vorredner haben da auch wichtige Punkte angesprochen. Die mangelnde Transparenz erlaubt es uns eben nicht, den kompletten Überblick zu haben.

Aber jetzt zu diesen Massnahmen, die bereits angelaufen sind, seit 2017 eben, die meisten sind Anfang der 2020er-Jahre in Kraft getreten und müssten sich ja längst als Kostendämpfung niederschlagen. Warum tun sie das wohl nicht?

Dann sind wir mit den anderen Kostendämpfungsmassnahmen gekommen. Paket 1 ist aufgeteilt worden in 1a und 1b; bei 1a geht es um den obligatorischen Versand einer Rechnungskopie - als würde das zu einer Einsparung etwas beitragen! Ich kann mir das nicht vorstellen, das ist Bürokratie. Eine weitere Massnahme ist die Schaffung einer nationalen Tariforganisation zur Erarbeitung, Weiterentwicklung und Pflege der Tarifstrukturen usw. Eine solche Organisation gibt es seit dem 1.[NB]Januar 2024.

Jetzt kommt also noch das Kostendämpfungspaket 2 mit diesen sieben Zielen bzw. Stossrichtungen, die Sie der Botschaft entnehmen können und auf die wir ja heute dann auch eintreten werden. Es geht vom Versuch, die Koordination zu verbessern, über die differenzierte Prüfung der Leistungen in der OKP bis zu den Preismodellen und allfälligen Rückerstattungen bei neuen Arzneimitteln usw.

Sie sehen, es ist unglaublich viel gemacht worden. Es kommt mir vor wie auf einer Baustelle. Man kauft ein altes Haus; dann beginnt man mal an einer Ecke mit der Sanierung, und zwischendurch beginnt ein anderes Team an einer anderen Ecke mit Sanieren; schliesslich kommen die dritte und die vierte Ecke auch noch an die Reihe. Mit dem indirekten Gegenvorschlag hat das Haus sogar zu wenig Ecken, wo man beginnen könnte. Das ist an Unübersichtlichkeit nicht mehr zu übertreffen. Wir haben gar keine Zeit, die Massnahmen einzeln gegeneinander abzuwägen. Wir nehmen dann einfach jeweils Ende Jahr frustriert zur Kenntnis, dass[NB]die[NB]Prämien[NB]wieder[NB]steigen. Es lässt mich etwas vorsichtig werden, wenn wir immer nur von den Kosten sprechen, ausschliesslich von Kosteneinsparungen, anstatt dass wir das Ganze im Auge behalten.

Kollege Müller hat es angesprochen und darauf hingewiesen, dass man mit den Stakeholdern nach Lösungen suchen sollte, sich mit ihnen zusammensetzen müsse. Das ist eigentlich exakt das, was die Frau Bundesrätin auch nach dem letzten Abstimmungswochenende gesagt hat. Es kann ja nicht falsch sein, wenn das eine Bundesrätin und unser Kommissionspräsident sagen. Das geht also schon in die richtige Richtung.

Nun zu den Einsparungen, die wirklich an einem kleinen Ort sind: Ich habe Kollege Hegglin zugehört, selbst er hat Zweifel an diesen Einsparungen. Eigentlich sind es fast lächerliche Einsparungen von 250 Millionen Franken, die jetzt hoch gehängt werden; man sieht bei der Multimorbidität ein Kosteneinsparpotenzial. Ich finde das eher jämmerlich, muss ich sagen - ausgerechnet in diesem Bereich.

Man darf das schon anschauen, Netzwerke prüfen usw. Vielleicht wäre es aber auch mal gut, wenn ein Player in diesem Markt auf den Experimentierartikel zurückgreifen würde. Den haben wir seit etwa zwei Jahren. Er wurde noch nicht beansprucht, bzw. das BAG legt dann immer viele Steine in den Weg und macht Auflagen, sodass den Playern wahrscheinlich die Lust am Experimentieren vergeht.

Bei den Kassen ist der Druck natürlich auch zu klein. Sie kriegen ja die Prämien sowieso. Entweder zahlen sie die Versicherten, zum Teil springt die Prämienverbilligung ein, oder am Ende müssen dann noch die Gemeinden und Städte dafür geradestehen. Es ist also ein gutes Business mit praktisch null Risiko. So viel zur Ausgangslage.

Jetzt zu dieser Vorlage: Um den Herausforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden, muss neben den Kosten eben auch die Versorgung Teil der Diskussion sein. Hier haben wir heute ein ernstes Problem neben dem Mangel an Hausärzten, den wir landauf, landab beklagen. Ich komme dann bei meiner Minderheit mit Kollege Maillard darauf zu sprechen. Ausgerechnet dort wollen wir noch Einschränkungen machen. Dabei müssen die Ärzte einfach teilweise sehr lange arbeiten. Was soll ein Arzt machen, wenn ein blutüberströmter Patient kommt, nachdem der Arzt seine Stunden schon abgerechnet hat? Soll er ihn dann nachhause schicken oder in irgendeine 50 Kilometer entfernte Notfallstation? Es ist so was von abstrus, wenn wir dort noch die Arbeitszeiten beschränken wollen. Das ist ein Problem. [PAGE 596]

Ein Problem besteht auch im Bereich der Medikamente. Betroffene Patientinnen und Patienten, vielleicht schwer kranke, warten heute im Schnitt mehr als 300 Tage, bis ein neu zugelassenes Medikament von der Krankenkasse vergütet wird und es damit zur Verfügung steht. Wir haben eine gesetzliche Frist von 60 Tagen, und die wird locker um das Fünffache überboten. Jetzt frage ich mich: Ist das Behördenversagen oder ist das Willkür? Ich weiss es nicht. Es geht einfach viel zu lange. Ich habe, Frau Kollegin Wasserfallen, in einer Motion verlangt, dass patentabgelaufene Medikamente einfach importiert werden dürfen - zwar parallel, aber wenn man gegen alles ist, dann kommt eben auch so etwas nicht zustande. Gut, Sie haben sich jetzt dafür ausgesprochen. Das hat mich ja gefreut.

Wir warten in der Schweiz viel zu lange und laufen jetzt schon in einen Engpass hinein. Denn in der Schweiz sind gemäss dem bestehenden Monitor, dem Wait Indicator, bedeutend weniger Medikamente verfügbar als etwa in unseren Nachbarländern. Konkret heisst das: Von den Medikamenten, die von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen wurden, sind in der Schweiz nur etwas mehr als die Hälfte für unsere Patientinnen und Patienten via Spezialitätenliste verfügbar - kein Wunder, wenn die Zulassung 300 Tage dauert. Der Gesundheitsmonitor, eine repräsentative Befragung unter 1200 Stimmberechtigten, zeigt, dass die Befragten Qualität und Zugang erwarten und diese mit den Kostenmassnahmen ausbalanciert sein müssen. Dies sieht auch der Gesetzgeber in Artikel 43 Absatz 6 KVG vor. Also sollten wir uns auch daran halten und nicht nur davon sprechen.

Im Zulassungs- und Vergütungsprozess kommt es aktuell an mehreren Stellen zu Verzögerungen, die sich auf den Zugang zu Medikamenten auswirken. Die Hauptursache ist, dass die Prozesse wenig planbar und nachvollziehbar ablaufen. So dauert es, wie gesagt, viel zu lange, bis ein Medikament zugelassen wird, letztlich auf die Spezialitätenliste kommt und für den Patienten und die Patientin vergütet wird.

Deshalb hat der Nationalrat das Modell der vorläufigen Vergütung von Arzneimitteln vorgeschlagen, mit dem ein Medikament ab dem Tag der Zulassung durch Swissmedic für Patientinnen und Patienten verfügbar ist. Vergütet wird das Medikament zu einem vom Bundesamt für Gesundheit festgelegten provisorischen Preis, der auf maximal zwei Jahre befristet ist. Die von mir mitgetragene Minderheit Müller Damian schlägt in Artikel 52d Absatz 1 vor, dass dieser provisorische Preis dem Durchschnittspreis im vergleichbaren europäischen Ausland entsprechen soll. Sobald der definitive Preis vom BAG festgelegt worden ist, wird eine allfällig zu viel bezahlte Differenz von der Herstellerfirma an die Krankenkassen zurückerstattet. Darum stimmt es eben dann mit dem Einsparpotenzial nicht. Aber damit beschleunigen wir in erster Linie den Prozess und gewinnen Zeit - Zeit, die für Patientinnen und Patienten lebenswichtig sein kann. Dieser innovative Prozess sollte jetzt nicht unnötig eingeschränkt und verbürokratisiert werden, wie das die Mehrheit unserer Kommission aber leider getan hat. Diese Massnahme hilft, genügt aber noch nicht. Darum haben wir uns auch nicht dagegen ausgesprochen, obwohl sie ja erst irgendwie am Abend um halb sieben in die Kommission eingebracht und dann handstreichartig umgesetzt worden ist.

Ja, wir brauchen eine umfassende Modernisierung des Preisbildungssystems. Denn die Grundlagen, die aktuell für die Preisbildung für Medikamente herangezogen werden, sind nicht mehr zeitgemäss, führen zu Rechts- und Planungsunsicherheit für die Herstellerfirmen und gefährden somit, dass diese ihre neuen lebenswichtigen Medikamente in die Schweiz einführen können. Das sollten wir nicht gefährden. Eine solche Gesamtmodernisierung muss auf den bewährten Elementen aufbauen. Die Basis ist, wie heute, der Auslandpreisvergleich, dann folgt der therapeutische Quervergleich, und schliesslich kann ein Mechanismus zur Budgetkontrolle ins System eingebaut werden; in BAG-Deutsch wird[NB]dieser[NB]eben[NB]"Kostenfolgemodell" genannt. Kostenfolgemodelle sind nichts anderes als ein Rabatt auf einen festgelegten Umsatz. Die Motion Dittli, die wir 2020, also vor vier Jahren, gutgeheissen haben, verlangt unter anderem ein solches Modell.

Da man aber nicht über Rabatte sprechen kann, ohne vorher einen Preis festzulegen, müssen die Kostenfolgemodelle integraler Bestandteil des Preissystems sein. Sie können nicht - so, wie wir es jetzt gemacht haben - losgelöst davon behandelt werden. So sieht es nämlich Artikel 52e vor. Dieses Preissystem respektive die Kostenfolgemodelle funktionieren eben nicht, wenn Sie einseitig nur einen Aspekt der Motion umsetzen, die Gesamtmodernisierung des Preisfindungsmechanismus aber ausser Acht lassen. Wenn wir diese Kombination nicht richtig hinkriegen, dann werden Patientinnen und Patienten in der Schweiz weiterhin ein Jahr und mehr auf ihre Therapie warten müssen. Darum sollten wir bei der Legiferierung keinen Fehler machen. Ich bitte dann auch den Zweitrat, dies anzuschauen, weil dieses Kostenfolgemodell im Grundsatz gewollt ist. Aber so, wie es jetzt reingebuttert wurde, geht das wirklich nicht.

Ich appelliere daher auch an das Departement des Innern und das BAG, dass sie diese Gesamtmodernisierung gemeinsam mit den Stakeholdern parallel zur KVG-Revision vorantreiben. Bis zur Debatte im Nationalratsplenum muss ein Entwurf der Verordnungstexte vorhanden sein. Ansonsten, so meine ich, sollten wir diesen Teil des Kostendämpfungspakets 2 abspalten. Das wäre durchaus möglich und ist auch nicht ganz neu und sehr pragmatisch. Ich hoffe, dass der Nationalrat hier entsprechend unseren Artikel als Vorlage nimmt, diesen dann aber präzisiert oder eben die Vorlage abspaltet.