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Ettlin Erich · Ständerat · 2024-06-13

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-13

Wortprotokoll

Ich möchte zunächst drei Vorbemerkungen machen. Erstens möchte ich sagen: Das war jetzt eine interessante Einführungsdebatte, und irgendwie ist schon alles gesagt worden. Ich habe jeweils ein ganz schlechtes Gewissen, wenn ich dann noch einmal etwas sage, was schon gesagt wurde, aber der Berichterstatter hat nun einmal die Aufgabe, möglichst objektiv zu berichten.

Meine zweite Vorbemerkung bezieht sich auf die Kosten. Vielleicht war das zu wenig verständlich. Die Frau Bundesrätin hat die Kosten noch einmal in ihre Einzelteile zerlegt. Wenn man diese 200 Millionen Franken, die erwähnt wurden, durch die Kostenmodelle einspart, 250 Millionen Franken durch die Netzwerke und 400 Millionen Franken durch das neue Kostenfolgemodell, dann gibt das zusammen diese 850 Millionen Franken, die wir uns als Schätzung haben berechnen lassen. Ich muss doch sagen, diesen Betrag kann man immer überschreiten, aber es ist immerhin fast eine Milliarde Franken; das ist nicht nichts.

Meine dritte Vorbemerkung betrifft das Votum von Kollege Bischof. Er hat drei Eigenschaften der Schweizer aufgezählt. Ich hätte noch eine vierte, und die lautet: Manchmal haben wir Angst vor dem eigenen Mut. Mir hat einmal jemand gesagt, wir würden nach dem Motto agieren, es muss etwas geschehen, aber es darf nichts passieren. Das ist vielleicht eine Eigenschaft, die wir hier manchmal haben, aber das zu erklären, ist nicht Aufgabe des Berichterstatters. Es ist vielmehr seine Aufgabe, Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe h zu erklären. Es gibt zwar keine Opposition, aber ich möchte es erklären.

Im Sinne eines niederschwelligen Zugangs unterstützt die Kommission einstimmig, dass Apothekerinnen und Apotheker ohne ärztliche Anordnung pharmazeutische Leistungen zur Optimierung der Therapietreue sowie Präventionsmassnahmen im Rahmen von kantonalen oder nationalen [PAGE 600] Programmen erbringen können. Apothekerinnen und Apotheker erhalten damit eine zusätzliche Kompetenz. Sie erhalten die Möglichkeit, mehr selbstständige Leistungen zu erbringen. Heute werden nur die Kosten für Leistungen übernommen, die im Zusammenhang mit der Abgabe von verordneten Medikamenten stehen. Neu sollen die Kosten für Beratungsleistungen übernommen werden, die der Optimierung der gesamten medikamentösen Behandlung und der Therapietreue der Versicherten dienen. Diese Beratungsleistungen ermöglichen eine Reduktion der Häufigkeit von unerwünschten Ereignissen. Artikel 25 wird deshalb um die Vergütung von Beratungsleistungen unabhängig von der Abgabe von Medikamenten ergänzt. Artikel 26 KVG umfasst Präventionsleistungen im Rahmen von Präventionsprogrammen. Typischerweise handelt es sich dabei um Impfungen oder beispielsweise Stuhltests in Programmen zur Früherkennung von Darmkrebs.

Der Beschluss des Nationalrates zu Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe h präzisiert den Entwurf des Bundesrates und ergänzt ihn um die Anordnung von Analysen. Auch hier ist eine Kostendämpfung zu erwarten, wenn Apotheker Leistungen übernehmen, die andere Leistungserbringer nicht mehr erbringen.

Insofern ist die Kommission einstimmig der Meinung, dass man dem Nationalrat folgen soll.