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Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2024-06-13

Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-13

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, gar nie der Minderheit Müller Damian zu folgen, auch nicht in einem Absatz. Es geht, wie es ausgeführt wurde, um die WZW-Kriterien. Es ist eben nicht eine Differenz zwischen der Wirksamkeitsprüfung von Swissmedic bei der Zulassung und der Wirksamkeitsprüfung durch das BAG und die Eidgenössische Arzneimittelkommission für die Aufnahme auf die Spezialitätenliste, die hier aus dem Raum geschafft werden soll. Es wurden schon ein paar Beispiele aufgeführt.

Weshalb ist es zentral, dass wir der Behörde in diesem Prozess keine Kompetenzen wegnehmen? Für die Prüfung der relativen Wirksamkeit gibt es zwei Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist, dass eine Limitierung eingeführt wird. Swissmedic prüft die Wirksamkeit gegenüber einem Placebo, d.[NB]h., es wird geprüft, ob ein neues Arzneimittel wirksam ist. Es kann im Vergleich zum Placebo auch nur ganz wenig wirksam sein. Nehmen wir die Abnehmspritze als Beispiel: Es ist natürlich für die Preisbildung schon entscheidend, ob die neue Abnehmspritze wirksamer oder weniger wirksam ist als diejenige, die bereits auf der Spezialitätenliste steht. Das muss für die Preisbildung entscheidend sein. Das ist eben die relative Wirksamkeit. Man muss Vergleiche zu bereits gelisteten, bestehenden Alternativen anstellen können, muss die Wirksamkeit in eine Relation setzen, und diese Relation muss in die Preisbildung einfliessen. Sonst geraten wir wieder aus der eingangs erwähnten Balance zwischen Zugang, Listung und einem vertretbaren Preis.

Zur Limitierung: Wenn Sie der Behörde die Möglichkeit nehmen wollen, eine Limitierung vorzusehen, haben wir eben auch wieder ein Kostenproblem. Ich nehme als Beispiel wieder die Wegovy-Abnehmspritze. Ich meine, wenn Sie diese einfach wollen, weil der Sommer bevorsteht und Ihre Bikini- oder Badehosenfigur noch nicht Ihrem Wunsch entspricht, ist das doch nicht das Gleiche, wie wenn Sie an Adipositas leiden. Dann sind Sie krank, und damit entstehen hohe Kosten für Sie persönlich und für die Gesellschaft. Die Alternativen für die Behandlung von Adipositas-Patientinnen und -Patienten sind viel teurer als diese Abnehmspritze, die im Moment Kosten von 190 Franken pro Monat und Patientin verursacht. Der Gesamtbetrag von 300 Millionen Franken wurde auch schon genannt. Es macht doch einen Unterschied, ob die Kasse Kosten für die Abnehmspritze für alle, die sie möchten, übernimmt oder eben nur dort, wo sie medizinisch indiziert ist.

Eine Limitierung kann auch vorsehen, dass eine gewisse Therapie oder ein Arzneimittel nicht von allen, sondern nur von bestimmten Fachärzten und Fachärztinnen verordnet werden kann. Das ist auch eine Limitierung. Eine Limitierung könnte auch eine Altersgruppe vorsehen. Diese Möglichkeit dürfen wir den Behörden nicht wegnehmen. Dies würden wir tun, wenn wir hier der Minderheit Müller Damian folgten. Ich möchte Sie bitten, dies aus den genannten Gründen nicht zu tun. Wir sollten hier die Balance erhalten und die Auswirkungen auf die Kosten ganz genau im Auge behalten.

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