Hegglin Peter · Ständerat · 2024-06-13
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat schreibt in der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, es könne davon ausgegangen werden, dass sich die Kosteneinsparungen durch die koordinierten Netzwerke mit denjenigen von Managed-Care-Modellen vergleichen liessen. Genaue Angaben bleibt er aber schuldig mit der Begründung, dass zurzeit nicht klar sei, wie viele solcher Netzwerke entstehen würden und wie viele Patientinnen und Patienten in diesen Netzwerken behandelt würden. Im Nachgang wurde in der Kommission aufgrund von Schätzungen und Annahmen ein Einsparpotenzial in der Höhe von etwa 250 Millionen Franken genannt.
Meine Frage ist aber: Ist es nötig, eine entsprechende Gesetzesbestimmung aufzunehmen? Bereits heute ist es möglich, die Koordination in der Gesundheitsversorgung ohne einen zusätzlichen Leistungserbringer zu stärken, wie folgendes Beispiel zeigt: Im Rahmen einer Beteiligung durch den Krankenversicherer Visana wurde die Hôpital du Jura bernois SA zur Gesundheitsorganisation Réseau de l'Arc und wandelte sich so in eine voll integrierte Versorgungsorganisation für die Region des Jurabogens um. Seit dem 1.[NB]Januar 2024 bietet sie ein alternatives Grundversicherungsprodukt auf dem Markt an, das auf einer pauschalen Vergütung pro Mitglied beruht.
Das ist ein gutes Beispiel, das zeigt, dass die Ausgestaltung von Versorgungsmodellen keine Aufgabe des KVG ist. In diesem Sinne weisen die Lösungsansätze aus der Praxis eine bessere Kosten-Nutzen-Bilanz auf. Langjährige Erfahrungen zeigen, dass Netzwerke oder auch telemedizinische Dienste zu Einsparungen von bis zu 20 Prozent gegenüber dem Standardmodell geführt haben oder führen. Diese Netzwerke und weiteren Modelle sind quasi im freien Wettbewerb und gänzlich ohne regulatorische Grundlage entstanden.
Sofern wir diese erfolgreiche Praxis berücksichtigen, könnte die integrierte Versorgung in der Schweiz ohne Zwang und ohne zusätzliche Bürokratie fortgeschrieben werden. Es ist sogar zu befürchten, dass die jetzt geplante Überregulierung die weitere Entwicklung der integrierten Versorgung behindert, weil sie diese auf Gesetzes- bzw. Verordnungsstufe definiert und zementiert und so sogar Innovationen verhindern könnte. Der geplante neue Leistungserbringer ist ja auch kein Versorgungsmodell. Eine gemeinsame Abrechnungsnummer und Vorgaben des Bundes gewährleisten noch keine bessere Koordination. Was aber sicher ist, ist, dass die Überprüfung der eh schon komplizierten und unverständlichen Arztrechnungen zusätzlich erschwert würde. Ich bekäme ja dann von einem Netzwerk eine Rechnung, auf der sehr viele verschiedene Akteure und Leistungsabrechnungen stehen würden. Eine Überprüfung der Arztrechnungen ist für die Patienten, aber auch für die Versicherer heute schon schwierig. Diese Überprüfungen würden erschwert.
Es fehlt auch der Nachweis, dass mit dem neuen Leistungserbringer Behandlungen besser koordiniert würden. Koordinierte Behandlungen funktionieren ja nur, wenn Patientinnen und Patienten diese Koordination auch wünschen. Um von einem Lotsen zu profitieren, muss man auch bereit sein, sich lotsen zu lassen. Es besteht vielmehr das Risiko, dass in einem Netzwerk die einzelnen Akteure die Patienten weiterreichen, was zusätzliche, unnötige Behandlungen auslösen könnte.
Aus all diesen Überlegungen empfehle ich Ihnen, der Minderheit und damit dem Nationalrat zu folgen und diese neuen Bestimmungen, die administrativ überregulieren, noch mehr Vorgaben und Einschränkungen bringen und auch den Wettbewerb nicht fördern, nicht aufzunehmen, sondern abzulehnen. [PAGE 607]