Ettlin Erich · Ständerat · 2024-06-13
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-13
Wortprotokoll
Ich mache schnell die Ausführungen zu Artikel 42, wo wir verschiedene Bestimmungen haben.
In Artikel 42 Absatz 3ter und Artikel 42a geht es um die elektronische Übermittlung der Rechnungen.
In Artikel 42 Absatz 3 hat der Nationalrat beschlossen, dass der Beginn und das Ende einer medizinischen Kontrolle auf der Rechnung zu vermerken sind. Dies lehnt die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen ab. Sie ist bei Artikel 42 Absatz 3 zwar auch der Ansicht, dass Rechnungen für die Versicherten möglichst verständlich sein sollen. Bereits heute sind aber die Leistungserbringer verpflichtet, auf den Rechnungen die Art, die Dauer und den Inhalt der Konsultation nachvollziehbar darzustellen. In der Verordnung ist konkretisiert, dass Rechnungen alle medizinischen und administrativen Angaben beinhalten müssen, unter anderem auch das Behandlungsdatum, die Art, die Dauer und den Inhalt der Behandlung. Es wäre wieder mehr Administration und machte wenig Sinn, hat man uns gesagt, wenn dies auf Gesetzesebene gelöst würde. Auf der Verordnungsebene könne man das immer noch machen und dort eine Definition, eine Klärung vornehmen.
Zudem würde man damit den Minutagen, das sind als Pauschalierungen dargestellte Arbeitsschritte, nicht gerecht. Eine Einzelleistungstarifstruktur besteht eben nicht nur aus Einzelleistungen, die zeitlich aufgelistet werden können, sondern auch aus Handlungspositionen. Das können Positionen sein, die unabhängig von der effektiv benötigten Zeit abgerechnet werden. Erwähnt wurden hier die Ultraschalluntersuchungen, die durchschnittlich fünfzehn Minuten dauern, aber bei adipösen Patienten zum Beispiel mehr Zeit brauchen.
In der Kommission wurde zu Artikel 42 Absatz 3 ein Rückkommensantrag gestellt, den wir jedoch mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt haben. Kollege Maillard bringt [PAGE 610] den entsprechenden Antrag nun als Einzelantrag im Rat ein. Damit hätte ich auch schon die Ausführungen dazu gemacht bzw. Stellung gegen den Einzelantrag Maillard genommen.
Der Rest, die Versicherungskarte, war in der Kommission eigentlich kein Thema, wir folgen hier dem Nationalrat.