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Chiesa Marco · Ständerat · 2024-06-13

Chiesa Marco · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-13

Wortprotokoll

Künftig darf der medizinisch-technische Fortschritt nicht nur Berücksichtigung finden, wenn es zu teuer wird. Wie auch sonst im Markt müssen die Effizienzgewinne der Kundschaft bzw. den Kostenträgern, den Prämienzahlern und der öffentlichen Hand, weitergegeben werden. Die Tarifpartner müssen diesbezüglich aktiv werden und Lösungen finden, auch wenn dies nicht allen Beteiligten passt. Der Bundesrat muss subsidiär, regelmässig und zeitnah eingreifen, wenn die Tarifpartner den präzisierten gesetzlichen Anforderungen nicht nachkommen sollten. Bisher griff der Bundesrat zweimal ein, 2014 und 2018, teilweise mit Erfolg.

Tarmed ist bekanntermassen veraltet. Das wird auch bei allen künftigen Einzelleistungstarifen über kurz oder lang der Fall sein, wenn einer der wesentlichen Mängel bei den Vorgaben und Prozessen nicht korrigiert wird. Das Problem besteht darin, dass die Einzelleistungstarife bis heute nicht laufend an die Kostenrealität angepasst werden. Insbesondere die medizinisch-technischen Fortschritte führten bei Tarmed über die Jahre dazu, dass viele Behandlungen immer rascher und präziser durchgeführt werden konnten. Trotzdem haben sich die Tarifpartner bis heute nicht darauf einigen können, überholte Tarifpositionen systematisch anzupassen. Weil sie nicht angepasst wurden, sind viele technische Leistungen heute übertarifiert. Brauchte man vor 25 Jahren für die Operation des Grauen Stars noch rund drei Stunden, sind es heute mit der modernen Lasertechnik nur noch 20 Minuten. Verrechnet werden können pro Eingriff aber immer noch längst überholte und damit überhöhte Tarife. Das ist der Grund, weshalb heute viele technische Leistungen übertarifiert sind.

Bei der Arbeit der Grundversorger hingegen sind Effizienzgewinne nicht das grösste Thema. Das Gespräch mit den Patienten lässt sich technisch kaum beschleunigen, die Beruhigung eines Kleinkindes vor einer Blutentnahme auch nicht.

Gemäss dem Grundsatz nach Artikel 43 Absatz 4bis KVG orientieren sich Tarife und Preise an den Entschädigungen jener Leistungserbringer, welche die versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen. Mit einer Tarifierung, die viele Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegt, wird dieser Grundsatz ausgehebelt. Auch die Eidgenössische Finanzkontrolle hat mehrfach die ungenügende Kostenrealität bzw. die ungenügende Anpassung und Aktualisierung der ambulanten Tarifstruktur durch die Tarifpartner kritisiert. Weiter hat sie eine aktive Haltung des Bundesrates angemahnt, wenn die Tarifpartner veraltete, insbesondere überholte Tarife nicht korrigieren.

Zu meinen, dass der geplante Tardoc das Problem beheben könnte, wäre kurzsichtig. Selbst wenn die Tarifstruktur aktuell und datenbasiert tarifiert wäre, wäre sie in Bälde wieder veraltet, weil der medizinische und technische Fortschritt nicht stehenbleibt. Mit der vorgeschlagenen gesetzlichen Präzisierung würde allen betroffenen Akteuren klar werden, dass es auch im KVG kein Rosinenpicken gibt und dass der Gesetzgeber nicht tatenlos zuschaut, wenn das Gesetz missverstanden oder nicht umgesetzt wird. Zugunsten der Bevölkerung, der Prämien- und Steuerzahler, ist jetzt unbedingt Masshalten gefragt. Diese Präzisierungen sind ein wichtiger Beitrag dazu.