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Ettlin Erich · Ständerat · 2024-06-13

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-13

Wortprotokoll

Als weitere Ergänzung des Entwurfes zum Paket 2 will die Mehrheit der Kommission den Bundesrat mittels einer Übergangsbestimmung beauftragen, die pro Tag abrechenbaren Taxpunkte im ärztlichen Teil des veralteten Tarmed per 1.[NB]Januar 2025 zu beschränken. Sie hat diesen Antrag mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Das Ziel der Übergangsbestimmung ist, die pro Tag verrechenbaren Taxpunkte, eben Tarmed, zu plafonieren. Es geht um den Einzelleistungstarif in der ambulanten Versorgung.

Die Verwaltung und eine Minderheit der Kommission standen dem kritisch gegenüber. Es sei ein Eingriff in die Arbeit der Tarifpartner. Zudem stelle sich die Frage, ob eine Verankerung von Vorgaben in den Übergangsbestimmungen, die mutmasslich frühestens 2026 in Kraft treten würden, zu spät kommen würde. Dieser Antrag solle abgelehnt werden, weil die Grenze zu starr sei. Sie sei entweder zu tief, dann werde sie den Leistungen, die ausserordentlich abgerechnet würden, nicht gerecht, oder zu hoch, dann laufe man Gefahr, dass jene, die die Grenze nicht erreichten, sich nach oben orientierten.

Dem hält die Mehrheit entgegen, dass es 2025 voraussichtlich noch keine neue Tarifstruktur und keine Pauschalen für die ambulante Versorgung geben werde und dass mit dieser unakzeptablen Situation, es wurde heute schon mehrfach erwähnt, aufgrund des nicht mehr aktuellen Tarmed, der über zwanzig Jahre alt sei, Ärzte weiterhin 27 oder 28 Stunden pro Tag verrechnen könnten - nicht, weil sie betrügen, sondern weil der Tarif halt falsch ist. Es wurde klar festgehalten, dass es nicht um den Verdacht von Betrug gehe, sondern schlicht um den veralteten Tarif, der dies zulasse, weil durch Innovation heute verschiedene Eingriffe ganz anders und effizienter als früher vorgenommen werden könnten, aber immer noch aufgrund der Technik von vor zwanzig Jahren abgerechnet würden.

Deshalb empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, diesem Absatz 6 zuzustimmen.