Ettlin Erich · Ständerat · 2024-06-13
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-13
Wortprotokoll
Im Grundsatz unterstützt die Kommission auch die vom Nationalrat vorgeschlagene vorläufige Vergütung von neuen Medikamenten, d.[NB]h. ab Tag null, und damit einen raschen und günstigen Zugang zu Arzneimitteln. Dazu ist zu wissen, dass sich das BAG und die Zulassungsinhaberin nach der Zulassung durch Swissmedic noch über den Preis einigen müssen, damit das Medikament in die Spezialitätenliste aufgenommen werden kann und so von der Grundversicherung vergütet wird. Dieser Prozess dauert in Einzelfällen lang, da gibt es Verbesserungsbedarf. Deshalb wird ein Early-Access-Prozess vorgeschlagen, damit neue Medikamente mit einem hohen medizinischen Bedarf ab dem Tag der Zulassung durch Swissmedic auf eine provisorische Liste aufgenommen und vorläufig vergütet werden. Mit diesem Verfahren werden auch Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle aufgenommen.
Die SGK-S beantragt hier im Rat jedoch, dieses neue Vergütungsmodell in mehreren Punkten anzupassen. So soll die Eidgenössische Arzneimittelkommission angehört werden, bevor ein Medikament auf eine provisorische Liste aufgenommen und anschliessend während zwei Jahren zu einem vorläufigen Preis von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird. Entsprechend sollen nicht alle Medikamente, die im beschleunigten Verfahren von Swissmedic zugelassen werden, auf diese provisorische Liste aufgenommen werden. Es ist eine Kann-Formulierung. Zudem soll es keine Beschwerdemöglichkeiten zur Aufnahme auf diese Liste und auch nicht zum Entfernen nach Ablauf der zwei Jahre geben. Wird das Medikament nach Ablauf der zwei Jahre nicht auf die Spezialitätenliste aufgenommen, soll der vorläufige Preis auch für eine allfällige Vergütung im Einzelfall massgeblich sein. Damit will die Kommission ein ausgewogenes Vergütungsmodell einführen, das auf dringend benötigte und besonders vielversprechende Therapien ausgerichtet ist.
Eine Streitfrage in der Kommission war die Festlegung des provisorischen Preises. Die Mehrheit möchte dies dem BAG überlassen. Die Minderheit möchte den Preis schon im Gesetz festlegen, und zwar anhand des Auslandpreisvergleichs. Das sei einfach und klar. Die Mehrheit befürchtet, dass damit der Verhandlungsspielraum für das BAG eingeschränkt wird, weil der Auslandpreisvergleich eigentlich ein Vergleich mit einem Schaufensterpreis ist, der nirgends bezahlt wird. Damit sei die Verhandlungsbasis für das BAG schon schlecht, weil eben der Einstieg zu hoch sei.
Mit einem Bericht des BAG wurde uns die Kostenfolge bei einer Annahme der Minderheit in Absatz 1 beziffert, das wären rund 260 Millionen Schweizerfranken zulasten der OKP. Dies würde eine Erhöhung des Bundesbeitrags für die Prämienverbilligung von über 2 Millionen Franken pro Jahr nach sich ziehen, da 7,5 Prozent von 260 Millionen 19,5 Millionen [PAGE 616] Franken ergeben. Sollte der Antrag der Minderheit also obsiegen, wäre die Ausgabenbremse zu lösen. Wir haben bei der Eintretensdebatte gehört, dass das infrage gestellt wird. Das waren unsere Informationen, und deshalb geht es hier dann um die Ausgabenbremse.
Mit Absatz 2bis, ich erwähne den auch schon, will die SGK-S verhindern, dass der Umweg über die Einzelfallvergütung gesucht wird, wenn das pharmazeutische Unternehmen keinen zufriedenstellenden Preis auf der Spezialitätenliste aushandeln kann.
Zudem hat die SGK-S die Verwaltung beauftragt, eine analoge Bestimmung für die Invalidenversicherung auszuarbeiten, das ist Artikel 14sexies IVG. Es geht hier um Medikamente, die bei Geburtsgebrechen von der Invalidenversicherung bezahlt werden. Dies war in der nationalrätlichen Version noch nicht vorgesehen.
Den Beschluss zu Absatz 1 haben wir mit 9 zu 3 Stimmen gefasst. Bei den Absätzen 2 und 3 bis 5 haben wir ohne Gegenantrag dem Beschluss des Nationalrates zugestimmt. Bei Absatz 2bis fiel der Beschluss mit 10 zu 2 Stimmen aus.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.