Fehr Mario · Nationalrat · 2003-06-03
Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-03
Wortprotokoll
Sie alle kennen die aktuelle und immer noch sehr schwierige Situation in Afghanistan. Um die afghanische Interimsbehörde bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Kabul und Umgebung zu unterstützen, hat der Sicherheitsrat der Uno mit verschiedenen Resolutionen die Einrichtung einer internationalen Sicherheitsbeistandstruppe beschlossen. Dieses Mandat [PAGE 775] wurde mehrfach verlängert. Es sind dies die Resolutionen 1368, 1413 und 1444. Das aktuelle Mandat der Resolution 1444 dauert bis zum 20. Dezember 2003. An dieser Beistandstruppe sind derzeit 29 Länder mit insgesamt 4500 Wehrpflichtigen beteiligt; darunter beispielsweise auch fünf Wehrpflichtige aus Österreich und sieben aus Irland. Die Führungsorganisation liegt derzeit bei Deutschland und den Niederlanden.
In diesem Zusammenhang wurde nun auch die Schweiz um einen Beitrag zur Unterstützung angefragt. Die Schweiz hat diesem Begehren entsprochen. Das VBS und daraufhin der Bundesrat mit Beschluss vom 16. April 2003 haben diesem Begehren stattgegeben und zwei zum Selbstschutz bewaffnete Offiziere der Schweizer Armee als Stabsoffiziere der Multinationalen Brigade Kabul zum Friedensförderungseinsatz zur Verfügung gestellt. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat dieses Engagement von militärischen Fachleuten ganz ausdrücklich unterstützt und es als eine sinnvolle Ergänzung seines sehr weit reichenden und sehr nachhaltigen Engagements in Afghanistan betrachtet.
Es bleibt in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass der überwiegende Teil unseres Engagements in Afghanistan ziviler Natur ist, dass dies auch so bleiben wird und dass dies auch gut so ist. Die Deza hat ja seit August 2002 unter anderem einen permanenten Koordinator in diesem Land. Die Gesamtaufwendungen der Schweiz für Nothilfe und Wiederaufbau in Afghanistan für das Jahr 2002 betrugen 20,8 Millionen Franken.
Erfahrungen in anderen Einsatzgebieten haben aber deutlich gemacht, dass auch unsere Armee in solchen Einsätzen einen wertvollen Beitrag leisten kann, zumal sie bei der lokalen Bevölkerung in aller Regel eine sehr hohe Akzeptanz besitzt.
Wie gesagt hat der Bundesrat aufgrund der seiner Ansicht nach gegebenen Dringlichkeit am 16. April 2003 den Beschluss zur Unterstützung dieses internationalen Friedensförderungseinsatzes gefällt und ersucht nun das Parlament gemäss Artikel 66b Absatz 4 des Militärgesetzes um die notwendige nachträgliche Zustimmung. Es geht nämlich einerseits um einen - zum Selbstschutz - bewaffneten Einsatz, und anderseits dauert dieser Einsatz länger als drei Wochen.
Es bleibt anzumerken, dass die Frage, ob der entsprechende Entscheid des Bundesrates wirklich dringend war, in der Kommission zu Diskussionen Anlass gegeben hat. Dass der Bundesrat die beiden Offiziere im Voraus schicken musste, ist aber wohl wie folgt zu erklären: Die Frage, ob die beiden Funktionen in diesem Stab von Schweizer Offizieren übernommen werden konnten, musste innert nützlicher Frist beantwortet werden und konnte aufgrund des Entscheides des Bundesrates auch innert nützlicher Frist beantwortet werden. Es wurde in der Kommission darüber hinaus auch über die allgemeine Situation in Afghanistan selbst diskutiert, und dabei blieb völlig unbestritten, dass diese nach wie vor sehr labil ist. Allerdings hatte auch niemand in der Kommission ein besseres Konzept für Afghanistan, als dies die Uno aufgrund der verschiedenen Resolutionen des Sicherheitsrates hat.
Nach Ansicht der Kommission ist die Arbeit dieses internationalen Friedensförderungseinsatzes im Rahmen des Gesamtkonzeptes der Uno zum Wiederaufbau von Afghanistan sinnvoll. Sie ist deshalb sinnvoll, weil nur dann neue staatliche Strukturen in Afghanistan entstehen können, wenn ein Minimum an Sicherheit gewährleistet werden kann. Die Menschen in Afghanistan brauchen nach über 22 Jahren Krieg und Bürgerkrieg jetzt wieder eine Perspektive. Dafür braucht es viel zivile Hilfe. Es braucht aber eben auch Stabilität und neue Sicherheitsstrukturen. Über einen Beitrag zu diesen neuen Sicherheitsstrukturen diskutieren wir heute.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 22 zu 2 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten; sie hat sie mit 21 zu 2 Stimmen gutgeheissen. Ich verzichte darauf, in der Folge die Position der Minderheit der Kommission darzustellen. Diese Minderheit bestand aus zwei Personen; beide haben einen Nichteintretensantrag gestellt, sodass sie jetzt selber Gelegenheit haben, ihre Position darzustellen.
Im Namen der überwiegenden Mehrheit der Kommission bitte ich Sie um Zustimmung zur Vorlage.