Leuthard Doris · Nationalrat · 2003-06-03
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-03
Wortprotokoll
Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag Glasson und dem Einzelantrag Aeschbacher zuzustimmen.
Ein Wangenschleimhautabstrich zum Zweck der DNA-Analyse darf zur Aufklärung eines Verbrechens oder Vergehens genommen werden. Mit der DNA-Analyse allein hat man aber noch nichts erreicht, es braucht den Vergleich, und es braucht dazu das Informationssystem. Wenn die Mehrheit zwar der Umschreibung der Probeanalyse und -nahme in Artikel 3 zustimmt, dann aber bei Artikel 10 wieder restriktiv wird, so ist das widersprüchlich und nicht kohärent. Wenn wir schon Daten in einem klar umschriebenen gesetzlichem Rahmen erheben, so müssen wir sie doch auch nutzen können. Eine ganz andere Frage ist dann wieder, wessen Daten für wie lange aufgenommen werden und wann diese Daten zu löschen sind. Daten zu erheben bei Vergehen gegen Leib und Leben sowie gegen die sexuelle Integrität, den Vergleich aber im Infosystem einzuschränken, macht schlichtweg keinen Sinn und dient der Verbrechensbekämpfung nicht. Die Formulierung der Kommission und auch des Ständerates ist klar und verhältnismässig. Ich bitte Sie daher, auf der Linie zu bleiben, die wir schon im Vorfeld eingeschlagen haben.