Töngi Michael · Nationalrat · 2024-09-09
Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2024-09-09
Wortprotokoll
Wir sind in der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen. Zur Erinnerung: Diese Vorlage wurde vom Parlament durch die Motion 22.3008 der FK-S, "Unterstützung der Durchführung der SBB-Investitionen und einer langfristigen Vision in Covid-19-Zeiten", angestossen. Der Bundesrat hat eine Vorlage ausgearbeitet, die einerseits den geforderten Kapitalzuschuss vorsieht, gleichzeitig aber eine Limitierung der Darlehen via Tresoreriedarlehen bestimmte. Diesen Teil der Vorlage sah die Motion nicht vor. Unser Rat hat vor neun Monaten diese Limitierung abgelehnt, der Ständerat dagegen hat eine abgeänderte Variante beschlossen. Er hat einerseits die Grenze, bis wann die Tresoreriedarlehen gewährt werden, geändert. Richtgrösse soll anstatt einer fixen Zahl die Verschuldung gemäss strategischen Zielen sein. Gleichzeitig wären es ab[NB]dieser[NB]Höhe[NB]keine[NB]Darlehen mehr gewesen, sondern Kapitalzuschüsse. Unsere Kommission hat an ihrer Sitzung vom 2.[NB]Juli dieses Geschäft und die Änderungen des Ständerates diskutiert.
Ihre Kommission beantragt Ihnen in der Frage der Tresoreriedarlehen mit 13 zu 11 Stimmen, bei Artikel 20 Absatz 1 gemäss der Variante, wie wir sie im Nationalrat angenommen haben, zu bleiben. Eine Minderheit Farinelli verlangt, dass wir uns dem Ständerat anschliessen. Die Mehrheit argumentierte, dass die Schuldengrenze gemäss Ständerat einerseits plus/minus die gleiche Grenze sei, wie sie der Bundesrat bereits beantragt hat, und dass diese Grenze andererseits auch etwas willkürlich sei, weil man auf die strategischen Ziele des Bundesrates verweise, die nicht vom Parlament beschlossen werden. Die Minderheit dagegen betonte, dass die Regelung des Ständerates schuldenbremsenkonform sei und es falsch sei, dass ein staatliches Unternehmen auf Kosten der Bevölkerung Schulden machen könne. Die Mehrheit will wiederum explizit nicht, dass man diese Tresoreriedarlehen oder weitere Darlehen während des Budgetprozesses eben dieser Konkurrenz aussetzt.
Die zweite Frage, welche wir in der Kommission diskutierten, war die Höhe des Zuschusses. Diese Frage stellte sich, weil der Ständerat eben diese Summe von 1,15 Milliarden Franken zwar bestätigte, aber die Ausgabenbremse nicht löste, was dann am Schluss einem Streichungsantrag gleichkam. Für die Mehrheit ist klar, dass der Auftrag der Motion, die eben einen Ausgleich des Verlustes aus den Jahren 2020 bis 2022 verlangte, erfüllt werden muss; wenn man das zusammenzählt, kommt man auf diese 1,15 Milliarden Franken. Die Mehrheit argumentiert weiter, dass es ein politischer Entscheid war, dass man auch die Bahnen - also die Bahninfrastruktur - ausbauen will. Daraus kommen nachher als Folgekosten Investitionen vor allem in Rollmaterial der SBB, und die SBB müssen dann auch wieder investieren. Mit der tieferen Summe, wenn wir also nur 600 Millionen Franken sprechen, würde das Korsett für die SBB enger. Die[NB]Minderheit[NB]aber[NB]verweist auf die Bundesfinanzen und darauf, dass die SBB im letzten Jahr wieder 52 Millionen Franken Gewinn machten. Die Kommission hat letztlich mit 13 zu 12 Stimmen an der Summe von 1,15 Milliarden Franken festgehalten.
Ich möchte Sie bitten, jeweils der Kommissionsmehrheit zu folgen.