Rösti Albert · Bundesrat · 2024-09-09
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-09-09
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag Vara bei Artikel 12 Absatz 1bis Buchstabe b sieht vor, dass das Verbandsbeschwerderecht nicht nur bei Vorhaben in Biotopen, sondern auch bei Projekten innerhalb des Gewässerraums seine Gültigkeit behalten soll. Auch diese Regelung war im Entwurf des Nationalrates enthalten. Ich denke, hier geht es jetzt schon auch um die Ausgewogenheit der Vorlage. Gemäss Gewässerschutzverordnung sind bauliche Vorhaben von privatem Interesse im Gewässerraum nur gemäss Ausnahmetatbeständen und gestützt auf eine Interessenabwägung zulässig. Am Gewässerraum besteht ein höheres öffentliches Interesse. Hier ist aus Sicht des Bundesrates ein Wegbedingen der Verbandsbeschwerde nicht angebracht.
Ich bitte Sie entsprechend, hier mit Mass an die Vorlage heranzugehen, die Minderheit Vara zu unterstützen und damit dem Entwurf des Nationalrates zu folgen.