Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2024-09-09
Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-09
Wortprotokoll
Ihre Aussenpolitische Kommission hat sich seit dem brutalen Überfall durch die Terrormiliz Hamas auf Israel und dem darauffolgenden militärischen Gegenschlag der israelischen Armee in Gaza erneut mit der Hilfsorganisation UNRWA befasst. An den APK-N-Sitzungen vom März und April 2024 wurden zahlreiche Anhörungen zur UNRWA durchgeführt, inklusive die Anhörung von Direktor Lazzarini.
An den Kommissionssitzungen vom 30.[NB]April und vom 13.[NB]Juni 2024 wurden verschiedene Kommissionsanträge beraten und zur Abstimmung gebracht. Die hier vorliegende Kommissionsmotion 24.3469 wurde an der Sitzung vom 30.[NB]April 2024 verabschiedet. Da die Beratung dieser Motion jedoch nicht in der Sommersession stattfand, nahm die Kommission an ihrer Sitzung vom 13.[NB]Juni nochmals Bezug darauf. Meine Ausführungen gründen deshalb auf den Protokollen beider Sitzungen.
Die Motion verlangt, dass der Schweizer UNRWA-Sockelbeitrag des Jahres 2024 in die Nothilfe für die palästinensische Zivilbevölkerung umgeleitet werden soll. Die Gelder sollen für Lebensmittel, Medikamente und weitere Hilfsgüter eingesetzt werden, die kostenlos an die Bevölkerung abgegeben werden müssen. Es dürfen keine direkten Geldüberweisungen an die UNRWA getätigt werden. An der APK-Sitzung im Juni, an der eine erste Tranche von 10 Millionen Franken im Sinne dieser Motion freigegeben wurde, brachte die Mehrheit aber auch klar zum Ausdruck, dass die Anträge für die Verwendung der Mittel ausserhalb der UNRWA keine Verpflichtung für eine weitere Tranche von 10 Millionen Franken darstellen. Die Minderheit der Kommission äusserte sich mehrmals dahin gehend, dass der Sockelbeitrag von 20 Millionen Franken an die UNRWA sofort und ohne Auflagen freizugeben sei.
Die Mehrheit der Kommission erinnerte verschiedentlich an die Fakten der 75-jährigen Terror-Odyssee. Sie erachtet die UNRWA als ein Teilproblem des nicht endenden und für die Hamas und deren Verbündeten lukrativen bewaffneten Kampfs gegen die Existenz Israels. So wurde zum Beispiel auf ein Interview des Hamas-Führers in "The Washington Post" verwiesen, in dem dieser wiederholte, dass die existenzielle Entwicklungshilfe für die Bevölkerung in Gaza Aufgabe des Westens sei und dass es ihm egal sei, wie viele zivile Opfer - egal, auf welcher Seite - es in dieser Region gebe. Es gehe einzig darum, Israel zu besiegen.
Alle Mitglieder der Kommission anerkennen, dass dem unermesslichen Leid in Gaza, mit über 30[NB]000 Toten und über 70[NB]000 Verletzten, sowie den nicht zumutbaren Lebensumständen eine adäquate humanitäre Hilfe gegenübergestellt werden muss. Das tat und tut die Schweiz auch. Seit Dezember letzten Jahres hat die Schweiz gegen 180 Millionen Franken an Organisationen im Nahen Osten verteilt.
Der Mehrheit der Kommission erscheint es als glaubwürdig, dass die UNRWA im Machtumfeld der Terrormiliz zu deren Finanzierung und deren Taktik, die zivile Bevölkerung als Schutzschilder zu benutzen, missbraucht wird. Der Colonna-Bericht konnte dies nicht entkräften, da weder die Infiltrierung mit antisemitischem Gedankengut noch die Benutzung von UNRWA-Infrastruktur für terroristische Aktivitäten untersucht wurde. Die Kommissionsmehrheit fühlt sich durch die neusten publik gewordenen Missstände in ihrer Einschätzung bestätigt, so zum Beispiel aufgrund der aufgedeckten Verstecke der Terrormiliz in UNRWA-Flüchtlingsunterkünften oder Strafanzeigen der UNO gegen eigene Mitarbeitende wegen der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation. Man ist überzeugt, dass es genügend Alternativen zur UNRWA gibt, zugunsten welcher die Schweiz ihre Mittel einsetzen kann. So wird sich die Mehrheit der Kommission zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Rat für eine Reform oder für eine Nachfolgeorganisation der UNRWA einsetzen.
Die Minderheit der Kommission ist der Meinung, der Colonna-Bericht entlaste die UNRWA, womit einer weiteren Zusammenarbeit nichts im Wege stehe.
Aufgrund der hier zusammengefassten Beratung zu den UNRWA-Geldern empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 12 zu[NB]9[NB]Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Motion anzunehmen.