Rieder Beat · Ständerat · 2024-09-09
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-09
Wortprotokoll
Hier beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, den Gewässerraum aus der Vorlage zu streichen. Diese Streichung bedeutet nicht etwa, dass wir den Schutz des Gewässerraums weniger hoch achten als die Kommissionsminderheit. Wir beantragen das, weil in diesem Bereich bereits detaillierte gesetzliche Grundlagen bestehen.
Die Kantone haben gemäss der Gewässerschutzverordnung den Gewässerraum festzulegen. Die Kantone haben die Möglichkeit, im überbauten Gebiet die Breite des Gewässerraums anzupassen, wenn der Hochwasserschutz gewährleistet ist. Und die Kantone haben gemäss Artikel 41c der Gewässerschutzverordnung die Möglichkeit, genau zu definieren, was in einem Gewässerraum gebaut werden darf. Diese Kompetenzen bestehen.
Grundsätzlich geht es nur um standortgebundene Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse, also Brücken, Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke usw. Es geht nicht darum, dass ganze Bauten im Gewässerraum realisiert werden können, aber gewisse Gebäulichkeiten können den Gewässerraum tangieren, wenn das für die zuständigen Behörden des Kantons und der Gemeinde im Rahmen einer Interessenabwägung von öffentlichem Interesse ist.
Es braucht hier keine zusätzliche Regulierung. Die Kantone und Gemeinden werden für den Gewässerraum also bereits die entsprechende Interessenabwägung vornehmen: einerseits, indem sie den Gewässerraum definieren, und andererseits durch die Beurteilung der einzelnen Baugesuchseingaben.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Der Minderheitsantrag wird durch Kollegin Vara vertreten.