Gössi Petra · Ständerat · 2024-09-09
Gössi Petra · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-09
Wortprotokoll
Als Politikerin und als Staatsbürgerin ist für mich klar, dass freie und kritische Medien in unserem [PAGE 672] demokratischen Rechtsstaat eine zentrale Rolle spielen und dass sie wichtig sind für unseren nationalen Zusammenhalt. Deshalb beobachte ich mit Sorge, wie sich KI-Anwendungen der generativen künstlichen Intelligenz journalistischer Inhalte bedienen und diese in der gewünschten Form wiedergeben, zum Beispiel in KI-Chatbots wie ChatGPT oder Perplexity. Wenn Produkte - das sind in diesem Fall die journalistischen Inhalte - einfach übernommen und ohne Einwilligung von denjenigen, die sie produziert haben, gratis wiedergegeben werden, dann kann kein Geschäftsmodell mehr funktionieren. Eigentumsrechte sind eine zentrale Voraussetzung für eine funktionierende Marktwirtschaft. Im vorliegenden Fall wird die bereits anspruchsvolle Marktsituation für gewinnorientierte Medien weiter erschwert. Die tiefe Zahlungsbereitschaft im Online-Bereich ist bereits heute eine Herausforderung, und wenn die Inhalte mit zwei bis drei Klicks gratis zur Verfügung stehen, wird die Zahlungsbereitschaft noch weiter sinken.
Da ich als Liberale nicht will, dass wir unsere Medienlandschaft mit Subventionen bis ins Unendliche erhalten müssen, habe ich dem Bundesrat mehrere Fragen gestellt, etwa inwiefern die Eigentumsrechte von Medienschaffenden und Verlagen in Zeiten künstlicher Intelligenz mit dem geltenden Rechtsrahmen gewährleistet werden können. Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung dieser Fragen. Eigentlich hätte ich mir aber ein klareres Bekenntnis zum Urheberrecht gewünscht, weil die journalistischen Inhalte, die die künstliche Intelligenz nutzt, das Ergebnis von Arbeit von Journalistinnen und Journalisten sind und somit eigentlich meines Erachtens durch das Urheberrecht geschützt sein müssen. Der Bundesrat beruft sich auf eine fehlende Einigkeit in dieser Frage und will die Situation beobachten. Ich zweifle aber daran, dass beobachten genügen wird. Gerade in der Schweiz, wo Unternehmergeist wertvollstes geistiges Eigentum hervorbringt, sind wir gut beraten, wenn wir unsere Errungenschaften schützen. Deshalb ist nicht beobachten die Devise, sondern den bestehenden Rechtsrahmen zu nutzen oder gesetzgeberisch tätig zu werden, falls Veränderungen dies erfordern, um unumstrittene Leitlinien wie beispielsweise das Eigentumsrecht in die Zukunft zu führen. Hier erwarte ich vom Bundesrat Leadership.
Mir ist klar, dass Technologiekonzerne Daten benötigen, um ihre KI-Tools zu trainieren und weiterzuentwickeln. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin nicht gegen solche Technologien, und ich sehe darin viele positive Aspekte. Es liegt mir auch fern, ein solches Geschäftsmodell verbieten zu wollen. Wir müssen als Gesetzgeber aber die Leitplanken so setzen, dass nicht gleichzeitig andere Player zu Schaden kommen können. Eigentumsrechte sind ein integraler Bestandteil unserer erfolgreichen Wirtschaft. Im Wissen darum, dass man sich weltweit darüber Gedanken macht, wie mit diesen neuen Technologien umzugehen ist, müssen auch wir frühzeitig damit beginnen.
KI-Systeme können in unerlaubter Weise auf die journalistischen Inhalte der Medien zugreifen, um den Nutzerinnen und Nutzern aktuelle Informationen zu liefern. Sie verwenden in ihren Antworten also Inhalte, die eigentlich nur mit einem bezahlten Abo zugänglich sind, machen sie so aber für jedermann zugänglich. Dass das nicht rechtens ist, wird vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zu Frage 2 ausgeführt. Den unerlaubten Zugriff auf Inhalte hinter einer Bezahlschranke wertet er als unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem nach Artikel 143bis StGB, was bereits heute unter Strafe steht. Aber ich betone nochmals: Es erschliesst sich mir nicht, weshalb das nicht auch durch das Urheberrecht abgedeckt sein soll. Maschinelle Inhaltsangebote bedienen weder den erlaubten Eigengebrauch nach Artikel 19 URG, noch handelt es sich bei der Plünderung journalistischer Inhalte nur um flüchtige Vervielfältigungen nach Artikel 24a URG.
Aus meiner Sicht müssen wir Wege finden, damit journalistische Inhalte und damit auch das Geschäftsmodell des Journalismus ausreichend geschützt werden. Wir sind uns hier drin wahrscheinlich alle einig darüber, dass die Medien für unser Land wichtig sind. Viele sind sich auch einig darüber, dass Medien unabhängig bleiben sollten. Daraus ergeben sich meines Erachtens folgende Notwendigkeiten: Der Schutz journalistischer Inhalte durch das bestehende Urheberrecht muss klar festgestellt und durchgesetzt werden können. Es braucht Modelle, damit Technologiefirmen für die Nutzung journalistischer Inhalte eine Vergütung leisten. Zudem könnten für die Nutzung journalistischer Inhalte durch Chatbots zum Beispiel Lizenzen, auch mit kleinen Verlagen in der Schweiz, ausgehandelt werden, und die KI-Systeme müssten Transparenz darüber schaffen, welche Inhalte verwendet werden.
Ein letzter Punkt ist: Sie müssten auch für die Inhalte Verantwortung übernehmen. Es kann nämlich nicht sein, dass aus journalistischen Inhalten am Schluss Fake News entstehen.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, sich im Rahmen des Berichtes zur KI-Regulierung des Schutzes journalistischer Inhalte gründlich und vertieft anzunehmen. Denn ohne Durchsetzung dieses Rechtsschutzes ist der Journalismus in der Schweiz durch die Anwendung von KI-Systemen gefährdet.