Steinemann Barbara · Nationalrat · 2024-09-09
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-09
Wortprotokoll
Die Ausschaffung krimineller Ausländer ist seit dem 1.[NB]Oktober 2016 verfassungsmässig vorgeschrieben. Aber wir kennen die Zahlen: Sie wird leider nur in sechs von zehn Fällen tatsächlich umgesetzt.
Im Abstimmungsbüchlein aus dem Jahr 2010 hatte der Bundesrat den Stimmberechtigten ziemlich genau erklärt, was im Falle der Delinquenz passieren würde: Die Initiative wolle allen Ausländern, die wegen bestimmter Delikte verurteilt würden, "automatisch das Aufenthaltsrecht entziehen", und zwar "in jedem Fall und unabhängig von der Schwere der Tat".
Während bei einer Bestrafung von über vier Jahren Gefängnis noch mehr als 95 Prozent der Straftäter des Landes verwiesen wurden, wurden gerade einmal rund 45 Prozent der Ausländer, die für ihr Vergehen mit weniger als sechs Monaten Freiheitsentzug bestraft wurden, ausgeschafft. Mit dem Landesverweis belegten die Justizbehörden nur noch rund [PAGE 1386] 5 Prozent derjenigen, die nur eine Geldstrafe bekamen. Die Ausnahme wurde hier zur Regel und umgekehrt. Von einer Umsetzung der Ausweisung unabhängig von der Höhe der Strafe kann keine Rede sein.
Ebenfalls deutliche Unterschiede sind beim Aufenthaltsstatus auszumachen. Von den verurteilten Ausländern, die in der Schweiz wohnen, wurde nur jeder fünfte Straftäter mit einem Landesverweis bestraft. Von denjenigen, die in der Schweiz geboren sind, ist es regelmässig weniger als jeder Zehnte. Das Ausschaffungsobligatorium wird entsprechend meist nur angewendet bei Straffälligen, die sich ohnehin illegal oder nur für kurze Zeit in der Schweiz aufhalten.
Es ist eben schon noch relevant, was in einem Abstimmungskampf gesagt wurde. Das Apfelklau-Beispiel als Lächerlichmachung der obligatorischen Ausweisung ist heute der ganz grosse Anwendungsfall bei Ausländern mit gewöhnlicher Aufenthaltsbewilligung, obwohl es sich teilweise um schwere und stossende Delikte handelt. Das Ja von Volk und Ständen zur Ausschaffungs-Initiative war seinerzeit eine riesige Misstrauensbekundung gegenüber der Justiz und Ausdruck davon, dass die Strafbehörden generell als zu nachsichtig empfunden werden.
Alle Vorstösse zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative dümpeln seit Jahren in der Bürokratie vor sich hin: Die Motion Müller Philipp 18.3408, "Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen", wurde 2018 vom Ständerat und Anfang 2019 vom Nationalrat angenommen und befindet sich seither irgendwo in den Schubladen der Bundesverwaltung. Die parlamentarische Initiative Brand 17.438, "Keine verfahrensrechtlichen Doppelspurigkeiten bei Kriminaltouristen", altert seit Jahren in den Amtsstuben, und die Motion der SPK-N datiert von 2021 und setzt seither Staub an. Kaum je haben Justiz und Bundesverwaltung, aber auch das Parlament so viel Mühe bekundet, einen Verfassungsauftrag von Volk und Ständen umzusetzen.
Stimmen Sie meiner Minderheit zu. Der Wortlaut der parlamentarischen Initiative Bläsi mag zwar etwas unglücklich erscheinen, doch es ist klar, was damit gemeint ist. Die Initiative ist ein Schritt in die richtige Richtung, der schon seit Jahren hätte gemacht werden sollen.