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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-06-04

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-06-04

Wortprotokoll

Ich glaube, es gibt hier noch einiges richtig zu stellen. Wenn sich Frau Leutenegger Oberholzer auf meine Antwort freut, dann weiss sie genau, dass ich ihr nichts Neues erzähle, sondern das, was ich ihr bereits in der Kommission für Rechtsfragen erzählt habe, und dass deshalb die Frage von Herrn Randegger mehr als nur berechtigt war.

Zuerst zur Parlamentarischen Initiative Strahm: Der Bundesrat wird sich mit diesem Vorstoss erst später befassen können. Wenn der Parlamentarischen Initiative Folge gegeben werden sollte, wird er im Rahmen seiner Stellungnahme zu einem Kommissionsentwurf entsprechend antworten. Die Kommissionsminderheit will dieser Parlamentarischen Initiative ja keine Folge geben und beantragt stattdessen, dass der Bundesrat bis Ende 2003 eine Botschaft für eine Neuregelung der Unabhängigkeit der Revisionsstelle vorlegt.

Ich möchte jetzt doch noch einmal auf die Vorgeschichte dieser Debatte eingehen. Das EJPD hat bereits im Jahre 1995 eine integrale Neuordnung der Rechnungslegung und der Revision in Angriff genommen. 1998 konnte der entsprechende Vorentwurf einer Expertenkommission in die Vernehmlassung gegeben werden. Dieser Vorentwurf stiess damals auf teilweise sehr heftige Kritik. Die Notwendigkeit einer Neuregelung von Revision und Rechnungslegung wurde damals noch von vielen Seiten verkannt. Wir waren mit unserem Projekt also damals zu früh. Erst in den vergangenen zwei Jahren ist aufgrund zahlreicher Vorfälle in der Wirtschaft die politische Akzeptanz einer entsprechenden Neuordnung - allerdings nicht unbedingt überall in der gleichen Ausgestaltung - deutlich gestiegen, und es wird heute [PAGE 803] allgemein bejaht, dass ein Reformbedürfnis besteht. Der Druck, von dem Herr Strahm und Frau Leutenegger Oberholzer gesprochen haben, musste also nicht auf den Bundesrat ausgeübt werden, sondern die erwähnten Vorfälle waren notwendig, damit die Wichtigkeit einer solchen Revisionsvorlage auch anderweitig anerkannt wurde.

Der Bundesrat hat am 29. Januar dieses Jahres entschieden, den Vorentwurf zu überarbeiten, vor allem in den Bereichen Steuerrecht und auch in Bezug auf die KMU-Verträglichkeit - zwei Bereiche, die in der Vernehmlassung auf grosse Kritik gestossen sind und in denen die Akzeptanz gefehlt hat. Nach dem ursprünglichen Zeitplan sollte die Botschaft dem Parlament im nächsten Frühling zugeleitet werden. Seit dem Entscheid des Bundesrates Ende Januar haben sich aber auf internationaler Ebene Entwicklungen ergeben, denen Rechnung getragen werden muss. Insbesondere infolge des amerikanischen Sarbanes-Oxley Act ergibt sich namentlich in der Frage der Beaufsichtigung der Revisionsstellen eine erhöhte Dringlichkeit. Dies haben auch erste Abklärungen mit der amerikanischen Börsenaufsicht, der Securities and Exchange Commission, und der neuen amerikanischen Revisorenaufsicht ergeben.

Aus diesem Grunde, vor allem aber auch unter Berücksichtigung des politischen Handlungsbedarfes, habe ich mich zu einem neuen Vorgehen entschlossen. Ich habe mich entschieden, das bisherige Projekt eines Bundesgesetzes über die Rechnungslegung und die Revision in zwei Vorlagen aufzuteilen und die dringendsten Fragen rascher anzugehen. Das heisst, es gibt jetzt eine erste Vorlage mit einer Neuregelung der Revisionsstelle für sämtliche Rechtsformen des Privatrechtes. Darin sind insbesondere die folgenden Fragen zu regeln:

1. die Umschreibung der Revisionspflicht, also die Frage, welche Gesellschaften zwingend eine Revisionsstelle haben müssen;

2. die fachlichen Anforderungen an die Revisoren;

3. die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Revisoren;

4. die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisoren.

Für dieses erste Paket der Neuordnung werden Sie die Botschaft im Herbst dieses Jahres erhalten.

Eine zweite Vorlage wird sodann die materiellen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften enthalten. Diese Botschaft wird Ihnen bis zum Ende des nächsten Jahres vorliegen.

Allerdings gilt es gerade im Bereich des Rechnungslegungsgesetzes noch Lösungen zu finden, namentlich was die Steuerrelevanz und die KMU-Verträglichkeit der Rechnungslegung betrifft.

Ich habe dieses Vorgehen in der Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates im Rahmen der Beratungen zur GmbH-Revision erläutert, und der Vorschlag wurde in der Kommission gut aufgenommen. Dieses neue Vorgehen wird auch ermöglichen, die Ziele der Motion der Minderheit Randegger der Kommission für Rechtsfragen zu erfüllen.

Der Bundesrat hat Anfang Jahr beschlossen, die Umwandlung der Motion in ein Postulat zu beantragen, um sicherzustellen, dass die Frage der Unabhängigkeit nicht aus den gegebenen Zusammenhängen herausgerissen wird. In seiner Stellungnahme hat sich der Bundesrat schon damals vorbehalten, die Planung zum Rechnungslegungsgesetz zu überdenken, falls sich namentlich auch im Hinblick auf den Sarbanes-Oxley Act eine Neueinschätzung der Lage aufdrängt. Das haben wir nun in der Zwischenzeit getan. In zeitlicher Hinsicht bestehen also keine Differenzen mehr zu dieser Motion. Es scheint mir jedoch nach wie vor verfehlt, eine separate Vorlage ausschliesslich zur Frage der Unabhängigkeit vorzulegen. Denn wenn die Anforderungen an die Unabhängigkeit neu geregelt werden, bedingt dies auch ein Gesamtkonzept für die Neuordnung der Revisionsstelle. Ein solches werden wir Ihnen mit der zu erarbeitenden Botschaft unterbreiten.

In diesem Sinne opponiere ich heute der Überweisung der Motion nicht mehr; allerdings werde ich nicht eine Vorlage zur Unabhängigkeit der Revisionsstelle alleine, sondern ein Gesamtkonzept zur Neuregelung der Revision vorlegen.