Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-10
Wortprotokoll
Ihre Kommission beantragt Ihnen, dass die fristauslösende Wirkung von Zustellungen an Wochenenden und Feiertagen erst am nächsten Werktag eintritt und die Frist somit erst dann beginnt. Die Regelungen in den jeweiligen Prozessgesetzen sollen entsprechend angepasst werden.
In diesem Zusammenhang ist auf den kürzlich verabschiedeten neuen Absatz 1bis von Artikel 142 der Zivilprozessordnung hinzuweisen, der erst auf den 1.[NB]Januar 2025 in Kraft tritt und den Beginn der Frist bei einer postalischen Zustellung am Samstag, am Sonntag oder an einem Feiertag betrifft. In diesen Fällen gilt die Zustellung einer Sendung nach den derzeitigen Regeln an dem Tag als erfolgt, an dem sie in den Briefkasten gelangt ist. Der Vorschlag der Kommission betrifft jedoch einen anderen Sachverhalt und bedarf einer eingehenden Prüfung. Der Wortlaut der Anpassung muss aus unserer Sicht nochmals sorgfältig geprüft und mit den übrigen Rechtsvorschriften abgeglichen werden, um eine Ungleichbehandlung der Parteien, je nachdem, ob sie elektronisch oder postalisch kommunizieren, zu vermeiden.
Der Bundesrat opponiert deshalb nicht, wenn Sie Ihrer Kommission folgen. Wir würden uns allerdings darum bemühen, in der nationalrätlichen Kommission nach einem Wortlaut zu suchen, der eine mögliche Ungleichbehandlung der Parteien ausräumt.