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Michel Matthias · Ständerat · 2024-09-10

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-10

Wortprotokoll

Wir diskutieren heute über die Neuauflage der E-ID bzw. der entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Sie kennen die Vorgeschichte: Vor drei Jahren scheiterte ein erster Versuch an der Volksabstimmung. Damals war vorgesehen, dass private Unternehmen die E-ID ausstellen, was zu Sicherheitsbedenken und schliesslich wohl auch zur Ablehnung in der Volksabstimmung führte. Das Kernanliegen an sich dürfte aber unbestritten sein. Eine E-ID wird es uns ermöglichen, uns in der digitalen Welt auszuweisen.

Vielleicht haben Sie einen gestrigen Gastbeitrag in der "NZZ" gesehen; ein ehemaliger Projektleiter der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Theo Haldemann, hat ihn unter dem Titel "E-ID und digitale Lebensqualität" geschrieben. Ich zitiere kurz daraus: "Die Schweizer E-ID [...] eröffnet neue Möglichkeiten, wie und in welchen Bereichen sich die Schweiz in den nächsten zehn Jahren digitalisieren und modernisieren möchte: Sollen in fünf Jahren sämtliche staatlichen Ausweise, Altersnachweise und Meldebestätigungen durch eine einzige E-ID auf dem Smartphone ersetzt werden können? Berechtigt diese E-ID auch zum sicheren elektronischen Abstimmen und Wählen (E-Voting)? Lassen sich die Abonnemente des öffentlichen Verkehrs und die Karten der Krankenversicherungen dann einfach mit der E-ID verbinden und [PAGE 678] vorweisen? Ermöglicht die E-ID auch ein dezentrales Patientendossier?"

Diese Fragen können alle mit Ja beantwortet werden. Wir können uns diese erleichterte Basis eines Ausweises ermöglichen. Für uns als Parlamentsmitglieder wäre auch ein Zutritt ins Parlamentsgebäude per E-ID denkbar.

Das heutige Gesetz wäre die Basis für solche Anwendungen. Dieser zweite Anlauf einer Gesetzesbasis erscheint der Kommission sehr geglückt. Wir erinnern uns: Drei Tage, nur drei Tage nach der verlorenen Abstimmung wurden im Nationalrat von allen Fraktionen sechs gleichlautende Motionen eingereicht, welche eine vertrauenswürdige staatliche E-ID forderten. Gleichzeitig wurden gewisse Grundsätze definiert, und es wurde vorgegeben, dass der Ausstellungsprozess und der Gesamtbetrieb der Lösung in der Verantwortung staatlicher, explizit staatlicher, spezialisierter Instanzen bleibt. Damit kam über alle Fraktionen hinweg ein klarer politischer Wille zum Ausdruck.

Vorbildlich war dann der Prozess in der Verwaltung: Interessierte und fachkundige Kreise wurden eng einbezogen, auch informell konsultiert. Gestützt auf diese Konsultationen, hat der Bundesrat dann im Dezember 2021 über die neue Stossrichtung der E-ID entschieden. Demnach soll die Vorlage den Ansatz verfolgen, der auf den Grundsätzen des Schutzes der Privatsphäre durch Technik, der Datensparsamkeit und der dezentralen Datenspeicherung sowie auf einer staatlichen Vertrauensinfrastruktur beruht. Die auf dieser Stossrichtung basierende Vernehmlassungsvorlage wurde dann sehr positiv aufgenommen und genauso nun auch die definitive Botschaft in unserer Kommission.

Die E-ID ist mehr als nur ein elektronischer Ausweis. Im Zuge der E-ID wird eine staatliche Vertrauensinfrastruktur geschaffen, die auch von Kantonen, Gemeinden und Privaten genutzt werden kann. So können künftig auch Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Betreibungsregisterauszüge, Diplome oder Patientenakten auf dem Smartphone verwaltet werden. Die E-ID ist somit ein Fundament für eine Vielzahl von Dienstleistungen und Anwendungen, die künftig einfacher und auch sicherer genutzt werden können.

Wichtig nun: Die neue Anwendung ist freiwillig. Sie wird auch nur dann genutzt, wenn - und das geht aus dem Gesetz klar hervor - dem Datenschutz höchste Priorität eingeräumt wird. Und diesem Anliegen wurde Rechnung getragen. Im Gegensatz zur ersten Vorlage, die abgelehnt wurde, liegt die Verantwortung für die Ausgabe und Verwaltung der E-ID nun beim Bund. So wird das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation die Vertrauensinfrastruktur, die nötig ist, bereitstellen, und das Bundesamt für Polizei (Fedpol) wird für die Ausstellung der E-ID verantwortlich sein.

Schliesslich werden die Daten dezentral bei mir selber auf meinem Smartphone verwaltet. Ich kann sie schützen, ich kann sagen, welche Daten ich freigebe, und ich allein bewirtschafte diese Daten. Auch der Bund selber kann keine Rückschlüsse auf getätigte Transaktionen auf meinem Smartphone ziehen. Der Datenschutz wird, wie in den Motionen gefordert, durch das System selber mittels "privacy by design and by default", also technischer Einstellungen und Voreinstellungen, sichergestellt, dann auch durch die Minimierung der Datenflüsse nach dem Prinzip der Datensparsamkeit.

Die Beschlüsse des Nationalrates basieren stark auf der bundesrätlichen Vorlage, verstärken noch den Datenschutz und verbessern dann auch noch gewisse Punkte betreffend Verständlichkeit und Transparenz. Die grosse Kammer hat dem Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 175 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar zugestimmt.

Ihre Kommission für Rechtsfragen stimmt dem nationalrätlichen Beschluss zu und stellt zusätzliche Anträge, die aber eher Justierungen sind als grosse materielle Abweichungen. Entsprechend fasste die Kommission ihre Beschlüsse fast überall einstimmig - wir haben zwei Minderheitsanträge -, und auch die Verwaltung hat Zustimmung signalisiert.

Es gibt nur die zwei erwähnten Minderheitsanträge Schwander auf zwei Streichungen. Persönlich habe ich noch einen Einzelantrag eingereicht, dessen Notwendigkeit erst nach der Kommissionssitzung klar wurde: Es geht hier nur um eine Ergänzung des Anhangs betreffend die Änderung anderer Erlasse. Er wird bei Artikel 33 thematisiert. Trotz des weitgehenden Konsenses werde ich in der Detailberatung zuhanden des Amtlichen Bulletins und auch des Nationalrates einige Kommentierungen zu unseren Ergänzungen vornehmen müssen.

Die Kommission ist überzeugt, dass aus der vor drei Jahren verlorenen Abstimmung in einem guten Prozess die richtigen Lehren gezogen wurden. Die Vorlage schafft zentrale Grundlagen, um die Digitalisierung der Schweiz voranzutreiben. Die E-ID ist der Schlüssel zu x Anwendungen; ich habe diese erwähnt. Entsprechend haben wir als Kommission in der Gesamtabstimmung mit nur 1 Gegenstimme zugestimmt. Ich bitte Sie auch, auf die Vorlage einzutreten und unseren Anträgen zuzustimmen.

Ich ergänze noch kurz, dass wir auch mit dem Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID und den entsprechenden Krediten einverstanden sind. Es handelt sich um einen Zusatzkredit von 15,3 Millionen Franken und um zwei neue Verpflichtungskredite im Umfang von 85,1 Millionen Franken. Hier sind wir einstimmig dafür. Schliesslich sind wir dafür, die sechs gleichlautenden Motionen - ich habe sie kurz erwähnt - abzuschreiben.

Ich danke Ihnen für die Zustimmung zu unseren Anträgen.