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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-09-10

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-09-10

Wortprotokoll

Ich nehme gerne im Namen des Bundesrates zu diesen wichtigen Krediten Stellung. Ich möchte zu Beginn betonen, dass wir hier von einem Paket von 2 Milliarden Franken - 2000 Millionen Franken - für Umwelt, Natur und Wald sprechen und ich das aus voller Überzeugung mache. Wir dürfen hier ebenfalls erwähnen, dass die Kredite, über die wir sprechen, nicht Teil der Sparvorschläge der Expertengruppe Gaillard sind; über diese wird der Bundesrat noch sprechen. Die Kredite sind für den Bundesrat, das kann ich schon heute sagen, nicht bestritten. Ich glaube, es ist wichtig, dies an den Anfang zu stellen.

Die Verpflichtungskredite umfassen die Programmvereinbarungen und Einzelprojekte in den Bereichen Wildtiere und Jagd, Schutz Naturgefahren, Natur und Landschaft, Hochwasserschutz, Revitalisierung sowie Lärmschutz. Der Hochwasserschutz ist mit 481 Millionen Franken der grösste Posten, Wildtiere und Jagd mit 32 Millionen Franken der kleinste. Beide Kredite sind für ihre Funktionen aber sehr wichtig. Dazu kommen zwei Verpflichtungskredite in den Bereichen Abwasserreinigungsanlagen und Restwassersanierung, die nicht über Programmvereinbarungen gesteuert werden.

Der Schutz der Umwelt und der Schutz der Menschen vor Naturgefahren sind unverändert sehr wichtig. Es sind Verbundaufgaben, das heisst, Bund und Kantone tragen die inhaltliche und finanzielle Verantwortung für die Aufgabenerfüllung gemeinsam. Ein wesentlicher Anteil der Aufgaben wird über Programmvereinbarungen mit den Kantonen gesteuert, was sich auch sehr bewährt hat. Diese Programmvereinbarungen gibt es nun schon bald seit zwei Jahrzehnten. Heute sprechen wir über die fünfte vierjährige Programmperiode, über die Periode 2025-2028.

Die Erfahrungen aus den bisherigen vier Programmperioden zeigen, dass sich die Programmvereinbarungen zu einem wirkungsvollen Instrument entwickelt haben. Entsprechend sollen sie fortgeführt werden. Der Ständerat hat dem vorgelegten Bundesbeschluss am 28.[NB]Mai zugestimmt. Er hat dabei eine Aufstockung des Verpflichtungskredites Wald um 100 Millionen Franken angenommen, dies als Folge der hier schon oft diskutierten Motion Fässler Daniel. Ihre Finanzkommission ist diesem Beschluss des Ständerates gefolgt. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission, der UREK-N, folgt aber dem Bundesrat. Ich werde mich gerne noch zu den Einzelanträgen und den Minderheiten im Detail äussern.

Vielleicht noch eine Bemerkung zu den Unwettern in diesem Jahr: Die Schweiz wurde in diesem Sommer durch mehrere schwere Unwetter getroffen, die, Stand heute, tragischerweise zu mindestens zehn Todesopfern geführt haben, was wir ausserordentlich bedauern. Zudem verursachten die Unwetter grosse Schäden, insbesondere im bündnerischen Misox, im Maggiatal und an anderen Orten im Tessin, in Brienz im Berner Oberland und in den Kantonen Wallis und Waadt.

Gemäss Waldgesetz und Wasserbaugesetz haben die Kantone Anspruch auf Abgeltungen für die Sofortmassnahmen und die Wiederherstellungsarbeiten. Die Umfrage bei den Kantonen betreffend den konkreten Bedarf läuft im Moment. Das heisst, der Bundesrat wird den Finanzkommissionen ausserhalb dieses Kredits hier demnächst einen zusätzlichen Betrag beantragen. Es ist ganz wichtig, auch hier zu sehen, dass der Bund Handlungsspielraum braucht, um solche Ereignisse rasch bewältigen zu können. Das schulden wir den Kantonen, und es ist unbestritten, dass wir das tun müssen. Sie können Ihrem Kanton also sagen, dass diese Arbeit läuft und ich die Kredite in den nächsten Tagen dem Bundesrat und dann den Finanzkommissionen unterbreiten werde.

Das Modell der Programmvereinbarungen ist unbestritten. Es gibt verschiedene Wünsche für Aufstockungen. Ich will Folgendes festhalten: Sie wissen, die Bundesfinanzen sind unter Druck, aber wir wollen bei diesen 2 Milliarden Franken nicht Einsparungen realisieren. Dies gesagt, ist auch klar, dass ich Sie bitte, hier nicht noch mehr Kosten zu verursachen. Die Berechnungen haben stattgefunden. Die Arbeiten für die Programmvereinbarungen, für die Leistungsvereinbarungen laufen, und alles, was Sie hier aufstocken, müssen wir dann im Rahmen des Sparprogramms an einem anderen Ort wieder wegnehmen. Ich wurde gefragt, wo man sparen könnte. Ich wüsste im Moment nicht wo. Also unterstützen Sie bitte alle Minderheiten, die beantragen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Auf jeden Fall bitte ich Sie, dem wichtigen Kreditrahmen von 2 Milliarden Franken zuzustimmen.

Ich komme damit im Detail zu den Anträgen, zuerst zum Verpflichtungskredit Wald: Die Programmvereinbarung Wald besteht aus den drei Teilprogrammen Schutzwald, Biodiversität im Wald und Waldbewirtschaftung. Mit der Annahme der Motion Fässler Daniel 20.3745, "Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes", im Sommer 2021 wurden zusätzlich finanzielle Beiträge im Umfang von 25 Millionen Franken pro Jahr in den Bereichen Stabilitätswaldpflege, Sicherheitsholzschläge und klimaangepasste Waldverjüngung gesprochen. Diese zusätzlichen Mittel stehen ab 2025 nicht mehr zur Verfügung. Entsprechend fällt der Verpflichtungskredit um knapp 100 Millionen Franken tiefer aus und beläuft sich noch auf 451 Millionen Franken.

Wie einleitend erwähnt, haben die eidgenössischen Räte die Motion Fässler Daniel 23.4155, "Wald. Rasche Anpassung an den Klimawandel ist dringend", angenommen. Die mit der Motion 20.3745 für die Programmperiode 2020-2024 eingeführten zusätzlichen Massnahmen sollen fortgeführt und [PAGE 1408] definitiv in die Programmvereinbarung aufgenommen werden. Der Ständerat hat die in der Motion geforderten 100 Millionen Franken aufgenommen. Nochmals: Die Mehrheit Ihrer Finanzkommission hat dem auch zugestimmt, während die Mehrheit Ihrer UREK diese 100 Millionen Franken nicht aufnehmen will. Eine Minderheit Ihrer Finanzkommission beantragt, die 100 Millionen Franken auf 70 Millionen Franken für den Wald und 30 Millionen Franken für die Revitalisierung aufzuteilen.

Im Gegensatz zu Ihrer Finanzkommission hat die vorberatende UREK am 12.[NB]August die Erhöhung abgelehnt. Auch ich bitte Sie, eigentlich wirklich aus finanzpolitischen Gründen, sie abzulehnen. Man kann bei jedem dieser Verpflichtungskredite Mehrausgaben rechtfertigen, aber am Schluss müssen wir hier die Finanzpolitik in den Vordergrund stellen. Nochmals: Wir sprechen über Verpflichtungskredite im Umweltbereich von 2000 Millionen Franken, 2000 Millionen Franken über vier Jahre. Bitte halten Sie an den Verpflichtungskrediten fest, damit wir auch die Massnahmen zur Schuldenbremse einhalten können.

Ich komme mit einer ähnlichen Argumentation zur Frage, ob wir den Verpflichtungskredit Natur und Landschaft aufstocken sollen. Klar ist hier, dass wir die Abstimmung über die Biodiversitäts-Initiative abwarten müssen. Die Antwort fällt natürlich dem Ergebnis entsprechend aus, je nachdem, ob die Initiative angenommen oder abgelehnt wird. Der Bundesrat ist dem Antrag Ihrer Kommission gefolgt und hat die Periodizität der Kredite angepasst, nachdem kein Gegenvorschlag beschlossen wurde. Deshalb bitte ich Sie auch hier, die beantragte Erhöhung um 272 Millionen Franken jetzt nicht anzunehmen, sondern die Beiträge so zu belassen, wie sie im Verpflichtungskredit bewilligt wurden.

Da Nationalrätin Munz eine Klammer zur Biodiversitäts-Initiative geöffnet hat, erlaube ich mir, ihr hier eine Antwort zu geben. Sehr geehrte Frau Munz, danke, dass Sie den von Ihnen zweimal richtig zitierten Unterstellungen der "Republik" hinzugefügt haben: "wenn es denn stimmt". Ich möchte hier ganz klar sagen, ich verfälsche keine Berichte. Sie dürfen davon ausgehen - auch wenn wir unterschiedliche politische Auffassungen haben, das gehört hier zum Spiel -, dass ich mit offenem Visier und ehrlich politisiere. Ich danke Ihnen, dass Sie gesagt haben: "wenn es denn stimmt". Denn man sollte schon einmal nachfragen, was stimmt und was nicht stimmt.

Als Medienminister würde ich eigentlich auch von einem Medium, das solche Unterstellungen äussert, erwarten, dass es einmal beim Generalsekretär, bei mir selbst oder bei meiner Kommunikationschefin nachfragt, wie es war. Das ist leider in vielen Fällen nicht der Fall. Da dasselbe Medium die gleichen Vorwürfe an meine Vorgängerin, alt Bundesrätin Sommaruga, gerichtet hat, liegt es vielleicht nicht am Parteibuch des Bundesrates, sondern am Medium. Das wollte ich jetzt hier noch sagen, weil ich es nicht nötig habe zu tricksen. Ich arbeite mit Argumenten. Und ich argumentiere, dass wir tatsächlich viel für die Biodiversität tun.

Es ist auch so, dass wir im Abstimmungsbüchlein nichts verschweigen, sondern im ersten Satz sagen: "Die Biodiversität, also die Vielfalt aller Lebewesen und Lebensräume, ist in der Schweiz zurückgegangen." Das ist nüchtern und entspricht den Tatsachen. Zudem ist eine Grafik drin, die zeigt, wie hoch die Bedrohung ist. 30 Prozent der Arten sind bedroht. Das will ich weder verschweigen noch verheimlichen. Das berechtigt zu wichtigen Massnahmen für die Biodiversität. Aber es berechtigt nicht dazu, einer Initiative zuzustimmen, die es uns erschwert, ebenso wichtige Massnahmen für den Klimaschutz auszugestalten, nämlich im Bereich der erneuerbaren Energien. Deshalb bittet Sie der Bundesrat dort um eine Ablehnung. Hier bittet er Sie, beim Kredit dem Antrag der Minderheit nicht zuzustimmen, wofür ich Ihnen danke. Wenn die Initiative angenommen wird, haben wir selbstverständlich eine andere Ausgangslage.

Nun zur Revitalisierung: Die Umsetzung der Revitalisierungsprojekte hat sich seit Beginn des Programms beschleunigt, und dieser positive Trend setzt sich fort. In seiner Antwort auf die Frage Schneider Schüttel 23.7425 hat der Bundesrat mit Bezug auf eine aktuelle Umfrage des BAFU bei den Kantonen erwähnt, dass zusätzliche Projekte im Umfang von rund 32 Millionen Franken bis Ende 2024 umsetzungsreif wären. Diese Vorhaben können mit dem bestehenden Verpflichtungskredit nicht mehr realisiert werden. Darauf stützen sich die Minderheitsanträge. Wegen fehlender finanzieller Mittel im Bereich der Programmvereinbarung Revitalisierung konnten hier nur Grundsatzentscheide anstelle von Zusicherungen verfügt werden. Ein Grundsatzentscheid dokumentiert die Höhe der Abgeltung und ermöglicht einen Baustart, er sichert aber keinen Termin für die Abgeltung zu. Wenn Sie dem Zusatz also nicht zustimmen - worum ich Sie bitte -, dann heisst das, dass es einfach länger dauert, bis gezahlt werden kann. Aber die Projekte können trotzdem gestartet werden.

Letztlich bitte ich Sie, auch beim Thema Lärmschutz der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit abzulehnen. Der Minderheitsantrag betrifft den Verpflichtungskredit Lärmschutz, beantragt wird eine Erhöhung um 4 Millionen Franken. Die Verwaltung sieht hier keinen grossen Mehrbedarf bei den Kantonen, der eine Erhöhung rechtfertigen würde.

Insgesamt danke ich Ihnen, wenn Sie dem bundesrätlichen Kredit im Umfang von rund 2 Milliarden zustimmen und die Minderheitsanträge allesamt ablehnen. Es ist finanzpolitisch ausreichend begründet, und es gibt doch erhebliche Mittel, die für Natur, Landschaft, Wald, Revitalisierung und Hochwasserschutz eingesetzt werden können.