Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist gleicher Meinung. Die Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz ist ein wichtiges Anliegen. Der dritte Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel 2023-2027 wurde vom Bundesrat im Dezember 2022 verabschiedet. Dieser legt die Schwerpunkte für die Jahre 2023 bis 2027 fest.
Die Konferenzen der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren haben diesen Aktionsplan ebenfalls verabschiedet. Bund und Kantone arbeiten hier also Hand in Hand.
Die Zuständigkeit für die Strafverfolgung beim Menschenhandel liegt aber grundsätzlich bei den Kantonen. Sie können selber bestimmen, wie sie sich für die Erfüllung dieser Aufgabe organisieren, welche Ressourcen sie dafür einsetzen und welche Prioritäten sie der Bekämpfung von Menschenhandel einräumen. Der Bund unterstützt sie dabei, und zwar auf vielfältige Weise: Er stellt z.[NB]B. den polizeilichen Informationsaustausch zwischen Kantonen und dem Ausland sicher, er koordiniert und unterstützt die Ermittlungen, und er erarbeitet regelmässig gesamtschweizerische Lage- und Bedrohungsanalysen. Der Bund unterstützt auch die Vernetzung der kantonalen runden Tische, die sich mit der Bekämpfung des Menschenhandels beschäftigen und interdisziplinär aufgestellt sind.
Das Schweizerische Polizei-Institut führt - ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Bund, also mit dem Fedpol - Ausbildungen für die kantonalen Strafverfolgungsbehörden durch; dreissig bis vierzig Personen pro Jahr profitieren jeweils von diesen Ausbildungen. Die Ausbildungen dienen dem Aufbau [PAGE 701] von Ermittlungskapazitäten und werden auch künftig regelmässig stattfinden.
Schliesslich unterstützt der Bund auch mit Finanzhilfen Projekte in den Kantonen zur Prävention gegen Menschenhandel. Der Gesamtbetrag, der dafür zur Verfügung steht, beträgt 600[NB]000 Franken pro Jahr.
Auf kantonaler Ebene gibt es bereits bestehende und funktionierende Strukturen, die eine Vernetzung auf Polizei- und Justizebene ermöglichen: Es gibt die Arbeitsgruppe Menschenhandel und Menschenschmuggel der Vereinigung der Schweizerischen Kriminalpolizeichefs. Sie dient dem Erfahrungsaustausch und der Vertiefung von fachspezifischen Kenntnissen. Ergänzt wird sie durch die gegenseitige Unterstützung und Zusammenarbeit mit verschiedenen Polizeikonkordaten. Ebenso gibt es regelmässige Treffen der spezialisierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aller Kantone für einen fachlichen Austausch.
Für die Umsetzung dieser Massnahmen braucht es personelle und finanzielle Ressourcen. Der dritte Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel äussert sich dazu. Er hält fest, dass die jeweiligen Stellen, die für die Umsetzung der Massnahmen verantwortlich sind, die notwendigen Ressourcen bei den vorgesetzten Stellen beantragen sollen. Auf die Erstellung eines Globalbudgets für die Umsetzung des nationalen Aktionsplans wurde bewusst verzichtet, da die Zuständigkeit zur Bekämpfung von Menschenhandel in der Schweiz nicht bei einer einzigen Stelle oder Behörde liegt.
Wie mit den genannten Beispielen erläutert, unterstützt der Bund die Kantone bereits heute auf vielfältige Weise, und er ist deshalb der Auffassung, dass es nicht zielführend ist, den Kantonen zusätzliche Ressourcen zur Umsetzung des nationalen Aktionsplans zur Verfügung zu stellen, zumal die Zuständigkeit für die Bekämpfung primär bei den Kantonen selber liegt.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.