Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2003-06-04
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Herr Strahm verlangt mit seiner Parlamentarischen Initiative eine gesetzlich weiter gehende Regelung der Unabhängigkeit des Revisorates. Dabei sollen die Bestimmungen im Obligationenrecht oder allenfalls im Börsengesetz insbesondere dahin gehend geändert werden, dass sichergestellt wird, dass Revisionsgesellschaften in der zu revidierenden Unternehmung nicht gleichzeitig noch Beratungsmandate übernehmen dürfen. Zugleich soll mit einer zeitlichen Begrenzung des Revisionsauftrages eine periodische Rotation der Revisorinnen und Revisoren bei grösseren oder börsenkotierten Gesellschaften die Unabhängigkeit der Revisionsgesellschaft vergrössern.
Die Parlamentarische Initiative Strahm ist in der Form der allgemeinen Anregung gehalten. Sie lässt dementsprechend die Ausgestaltung und den Geltungsbereich offen. Sie besagt auch nicht, welche Unternehmungen der Revisionspflicht unterliegen.
Die Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 11. November 2002 mit 11 zu 10 Stimmen beschlossen zu beantragen, der Parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit will ihr keine Folge geben und dafür den Bundesrat beauftragen, die Vorschriften zur Unabhängigkeit des Revisorates zwischen Aktiengesellschaften und ihren Revisionsfirmen in einer separaten Vorlage unabhängig vom Zeitplan zum Rechnungslegungsgesetz bis Ende 2003 vorzulegen. Das macht klar: In der Beratung der Kommission für Rechtsfragen war unbestritten, dass es zur Stärkung der Unabhängigkeit der Revisionsstellen einer verschärften Regulierung bedarf.
Im geltenden Recht wird heute in Artikel 727c OR der Grundsatz der Unabhängigkeit der Revisoren vom Verwaltungsrat und von einem Aktionär, der die Stimmenmehrheit innehat, stipuliert. Festgeschrieben ist im geltenden Recht auch, dass die Revisoren und Revisorinnen weder Arbeitnehmende der zu prüfenden Gesellschaft sein noch Arbeiten ausführen dürfen, die mit dem Prüfungsauftrag unvereinbar sind. Auf Begehren eines Aktionärs oder einer Gläubigerin erstreckt sich gemäss Absatz 2 der Grundsatz der Unabhängigkeit auf Gesellschaften, die dem zu revidierenden Konzern angehören. Im Obligationenrecht findet sich weiter, in Artikel 727e, eine zeitliche Limitierung des Mandates, indem gemäss Absatz 1 die Amtsdauer der Revisoren drei Jahre beträgt, wobei allerdings eine Wiederwahl möglich ist. In Ausführung dieser Bestimmung hat die Schweizerische Treuhandkammer in Richtlinien Minimalstandards zur Unabhängigkeit formuliert.
Sie ersehen daraus: In der geltenden Regelung des Gesetzes, des Gesellschaftsrechtes, ist zur Sicherung der Unabhängigkeit der Revision somit der Grundsatz der funktionalen Trennung verankert. Aber materiell kommt es zu vielfachen faktischen Abhängigkeiten. Der Verwaltungsrat hat insbesondere bei der Berufung bzw. bei der Wiederwahl der Revisoren eine Schlüsselposition. Zudem besteht vielfach eine wirtschaftliche Honorarabhängigkeit der Revisoren von der zu revidierenden Unternehmung. In der Praxis begegnet man im Weiteren oft Beratungsmandaten der Revisionsgesellschaften für die gleiche Unternehmung. Es ist auch festzustellen, dass die Gefahr der wirtschaftlichen Abhängigkeit umso grösser ist, je grösser und komplexer die Revisionsaufgabe ist.
In jüngster Zeit haben - Frau Ménétrey hat darauf hingewiesen - international, aber auch bei uns Rechnungslegungsskandale und Unternehmenszusammenbrüche, in die auch Revisionsgesellschaften verwickelt waren, das Vertrauen in die Finanzmärkte erschüttert. Sie haben Arbeitsplätze gekostet und der Volkswirtschaft nicht bezifferbare Schäden verursacht. Sie haben ganz klar gezeigt, wie wichtig klare Regulierungen zur Rechnungslegung und zum Revisorat sind. Diese Wirtschaftsskandale haben sich beileibe nicht nur im Ausland abgespielt, sondern auch die Schweiz betroffen.
Für die USA möchte ich an den Fall Enron erinnern, für die Schweiz an die Waadtländer Kantonalbank, insbesondere aber auch an die SAir Group, bei der der Untersuchungsbericht von Ernst & Young klar aufgezeigt hat, dass die Rechnung nicht richtig konsolidiert worden war und trotzdem von der Revisionsstelle als gut befunden wurde. In der Kommission war deshalb unbestritten, dass Handlungsbedarf besteht, zum Schutz des Wirtschaftsstandortes, der Arbeitsplätze, aber auch aufgrund des Druckes ausländischer Regulierungen.
In der EU tendieren die Empfehlungen, die letztes Jahr verabschiedet worden sind, auf eine verstärkte Unabhängigkeit des Revisorates. In den USA wird das Consulting für die zu revidierenden Unternehmungen eingeschränkt. Es gibt eine staatliche Aufsicht. Die führenden Revisorinnen und Revisoren unterliegen einer Rotationspflicht. Machen wir uns nichts vor: Die verschärften Bestimmungen im Ausland werden auch die Schweiz zum Handeln zwingen, denn die international tätigen Unternehmungen sind direkt davon betroffen; das gilt insbesondere für den Sarbanes-Oxley Act.
In der Schweiz sind nun im Gefolge des Swissair-Debakels insbesondere zur Rechnungslegung, zum Revisorat und zur Corporate Governance zahlreiche Vorstösse eingereicht worden. Viele davon stammen aus unserem Rat. In der Kommission wurde auch daran erinnert, wie lange sich der Bundesrat mit der Neuordnung der Rechnungslegung und des Revisorates bereits Zeit gelassen hat. Der Vorentwurf zur gesetzlichen Regelung der Expertenkommission Mengiardi stammt aus dem Jahr 1998. Die Vernehmlassungsergebnisse liegen bereits seit dem Jahr 2000 vor. Erst unter dem Druck der aktuellen Vorstösse wird nun von Giorgio Behr ein Entwurf dazu ausgearbeitet, der bis 2004 dem Parlament vorliegen soll.
Auch die Corporate Governance soll neu geregelt werden. Peter Böckli wurde dazu mit der Ausarbeitung eines Entwurfes beauftragt, der noch im Laufe dieses Jahres vorgelegt werden soll. Damit zeichnet sich ab, dass es wieder Jahre dauern wird, bis das Rechnungslegungsrecht, einschliesslich einer Neuordnung des Revisorates, und die Bestimmungen für die Corporate Governance gesetzlich neu geregelt werden. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Neuregelung und die Unabhängigkeit des Revisorates nun vordringlich behandelt werden sollen, und zwar unabhängig von den grossen Gesetzesprojekten.
Diese in sich geschlossene Problemstellung kann vom Parlament problemlos selbstständig in eigener Regie gelöst werden. Die Parlamentarische Initiative ist zudem in der [PAGE 799] Form der allgemeinen Anregung gehalten. Damit sind wir dann in der zweiten Phase in der Ausgestaltung frei, und zwar sowohl in Bezug auf die Wahl des geeigneten gesetzlichen Gefässes als auch in Bezug auf die Unternehmungen, die davon betroffen sind - seien es nur die börsenkotierten oder alle grösseren Unternehmen.
Die Regelung ist im Übrigen auch unabhängig davon, wie die Revisionspflicht zum Beispiel im neuen GmbH-Recht geregelt wird. Die Parlamentarische Initiative Strahm verlangt nur, dass gesichert sein muss, dass das Revisorat unabhängig ist, wenn eine Revisionspflicht besteht. Die Regelung der Unabhängigkeit präjudiziert auch in keiner Weise das neue Rechnungslegungsrecht.
Die Kommissionsminderheit auf der anderen Seite ist der Ansicht, dass diese Fragen zu komplex sind und damit im Rahmen der Gesamtregelung vom Bundesrat ausgearbeitet werden sollen. Sie verlangt allerdings auch einen ganz klaren zeitlichen Fahrplan, und zwar, dass dem Parlament bis Ende 2003 ein Vorschlag zur Unabhängigkeit des Revisorates unterbreitet werden soll.
Mit der Mehrheit bitte ich Sie, hier im Parlament in dieser Frage endlich Tempo in der Gesetzgebung zu machen und das Heft selber in die Hand zu nehmen. Mit dem Vorgehen der Kommissionsminderheit dauert es aller Wahrscheinlichkeit nach mindestens bis 2007, bis wir eine gesetzliche Regelung haben.
Ich möchte Sie darum ersuchen: Geben Sie der Parlamentarischen Initiative Strahm Folge. Nur damit haben wir endlich eine klare Regelung. Das wird auch die Finanzmärkte wieder stärken und wird zugleich die Arbeiten zur Corporate Governance und zur Rechnungslegung beschleunigen. Eine rasche Regelung ist gerade in den heutigen Zeiten der Verunsicherung dringend nötig.