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preparatory:AB 342998

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-10

Wortprotokoll

Wir behandeln in diesem Geschäft die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen im Umweltbereich sowie für den Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen und für die Abgeltung von Restwassersanierungen. Mit diesen Mitteln werden im Wesentlichen die Massnahmen der Kantone im Umweltbereich mitfinanziert bzw., korrekt ausgedrückt, subventioniert. Insgesamt beantragt der Bundesrat eine Summe von 2,207 Milliarden Franken für vier Jahre.

Das Instrument der Programmvereinbarungen wurde mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs geschaffen und wird im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen angewendet. Die Programmvereinbarungen werden für eine bestimmte Periode, in der Regel für vier Jahre, abgeschlossen. Diese Verpflichtungskredite werden im Umweltbereich im Rahmen des Voranschlags beantragt. Zuletzt geschah dies für die Planperiode 2020-2024. Weil es sich jetzt aber doch um einen bezüglich Umfang und Bedeutung der Mittel erheblichen Betrag handelt, hat uns der Bundesrat die Verpflichtungskredite in einer separaten Botschaft vorgelegt.

Um welche Verpflichtungskredite geht es konkret? Sie sehen auf der Fahne die Buchstaben a bis i, also insgesamt neun Positionen.

Bei Buchstabe a, "Wildtiere und Jagd", geht es um 32 Millionen Franken. Das entspricht einer Erhöhung um 20 Millionen Franken, die uns aufgrund der Revision des Jagdgesetzes beantragt wird, sprich für Massnahmen zum Umgang mit den Wölfen. Diese Mittelerhöhung, beantragt vom Bundesrat, hat den Ständerat oppositionslos passiert.

Buchstabe b, "Wald", umfasst 451 Millionen Franken. Hier hat der Ständerat den Kredit um 100 Millionen erhöht, um die von den Räten angenommene Motion Fässler Daniel 23.4155, "Wald. Rasche Anpassung an den Klimawandel ist dringend", umzusetzen. Diese Motion war bereits die zweite zu diesem Thema, die von den Räten angenommen wurde. Wir hatten für die Periode 2020-2024 die Gelder bereits erhöht, um die Motion Fässler Daniel 20.3745, "Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes", umzusetzen. Die zweite Motion will nun diese Erhöhung der Gelder verstetigen. Die Motion wurde im Ständerat mit 31 zu 4, im Nationalrat mit 181 zu 3 Stimmen bei 12 Enthaltungen angenommen, dies wohlweislich noch ohne den Kontext der anderen acht Buchstaben bzw. Beträge, über die wir jetzt eben auch beraten. In diesem Kontext hat die Kommission dann beschlossen, den Kredit entgegen der angenommenen Motion doch nicht zu erhöhen.

Buchstabe c, "Schutz Naturgefahren", umfasst 153 Millionen Franken. Hier ist zu bemerken, dass die [PAGE 1400] Querschnittkürzungen in allen Umweltbereichen, auch im Bereich Schutz vor Naturgefahren, vorgenommen werden. Das heisst, sogar beim Schutz vor Naturgefahren wird gegenwärtig gespart. Der Ständerat folgte da dem Bundesrat.

Buchstabe d, "Natur und Landschaft", umfasst 384 Millionen Franken. Hier erfolgt eine deutliche Kürzung gegenüber der Planung, dies aufgrund der Ablehnung des indirekten Gegenvorschlags zur Biodiversitäts-Initiative. Es sind 40 Millionen Franken weniger im Jahr 2025 und etwa 100 Millionen weniger im Jahr 2028. Der Ständerat folgte auch hier dem Bundesrat, spart also deutlich.

Buchstabe e, "Hochwasserschutz", umfasst 481 Millionen Franken. Insgesamt gibt es hier ein leichtes jährliches Wachstum. Zugleich erfolgt die Umsetzung der Querschnittkürzungen auch in diesem Bereich.

Buchstabe f, "Revitalisierung", umfasst 146 Millionen Franken. Hier erfolgt eine leichte Erhöhung aufgrund der beschleunigten Umsetzung von Revitalisierungsprojekten. Die Kantone machen jetzt endlich vorwärts in diesem Bereich. Entsprechend braucht es mehr Geld. Ein spannendes Detail ist hier, dass die Finanzkommission des Ständerates den Kredit hier noch um 40 Millionen Franken erhöhen wollte, was die UREK-S und der Ständerat dann aber ablehnten; dies nur als Vorabhinweis, falls man sich fragt, wie es sein kann, dass auf unserer Fahne die Sachkommission weniger Geld verlangt als die Finanzkommission. Das war also schon beim Ständerat so.

Buchstabe g, "Lärmschutz", umfasst 102 Millionen Franken. Es gibt hier ebenfalls Querschnittkürzungen, ansonsten keine Änderungen.

Buchstabe h, "Abwasserreinigungsanlagen", umfasst 450 Millionen Franken. Die ARA müssen eine Abgabe an den Bund leisten, die den Ausbau von ARA zum Zweck der Ausscheidung von Mikroverunreinigungen finanziert. Die Kantone planen jetzt mehr Projekte als in den vorangegangenen vier Jahren, deshalb sind 450 Millionen Franken statt wie in der Vorperiode 300 Millionen Franken vorgesehen. Diese Erhöhung ist aber aufgrund einer bereits geäufneten Spezialfinanzierung haushaltsneutral und belastet unsere Budgets in den nächsten Jahren daher nicht.

Buchstabe i, "Restwassersanierung", umfasst 8 Millionen Franken. Da geht es hauptsächlich um Beiträge an den Kanton Tessin, der 2025 bis 2028 mehrere Fliessgewässer in national bedeutenden Auengebieten sanieren möchte.

Mit dieser Ausgangslage gingen wir also in die Diskussion in der UREK. Sie können sich vorstellen, was geschah: Es ging der Wettbewerb der Interessenvertreter los, der jetzt auf der Fahne abgebildet ist. Einige Interessenvertreter wollten, wie der Ständerat und unterstützt von der Finanzkommission, mehr Geld für den Wald, die Umweltverbände wollten mehr Geld für Natur und Landschaft, die Fischer mehr Geld für die Revitalisierungen und die Lärmliga mehr Geld für den Lärmschutz. Dann gab es noch Anträge, die einen Teil der zusätzlichen Gelder bereits wieder abzweigen wollten. Auch Teil der Ausgangslage waren die Bundesfinanzen. Klar ist, dass jede Erhöhung, die wir hier vornehmen, kompensiert werden muss, auch die Erhöhung beim Wald, und 100 Millionen Franken sind kein Klacks. Deshalb kannibalisiert sich jede Erhöhung bei diesen Geldern wahrscheinlich irgendwo selber.

Was noch anzumerken ist: Die Flüchtlingskredite sind das eine, der Budgetprozess ist dann das andere. Wir hatten die Wahl: Entweder wir machen jetzt grosse Versprechungen an die Kantone und erhöhen die Kredite, oder wir sind ehrlich, gehen tief und tun das, was das Gebot der Stunde ist, überborden also nicht und bieten dafür den Kantonen auch Planungssicherheit. Das haben wir getan.

Die Kommission hält unter dem Strich fest: Die Verteilung der Gelder, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat, ist richtig - mehr Geld für respektive gegen den Wolf; mehr Geld für die Abwasserreinigung; mehr für den Hochwasserschutz; ein[NB]bisschen[NB]mehr für die Revitalisierungen; Querschnittkürzungen überall und Anpassungen bei Natur und Landschaft. Insgesamt tut das weh. Es tut sehr weh. Und doch würde noch mehr Geld für irgendeine Position angesichts der Finanzlage wohl die Planungssicherheit oder die anderen Positionen gefährden.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Kommission, einzutreten, der Kommission zu folgen und somit dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.