Blocher Christoph · Nationalrat · 2003-06-04
Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-04
Wortprotokoll
Das Problem, das hier aufgeworfen wird, ist ein ernsthaftes, aber es ist natürlich kein neues Problem. Es war schon immer ein Erfordernis, dass Revisionsgesellschaften möglichst unabhängig prüfen. Ich möchte Sie aber vor der neuesten Euphorie in Sachen Kontrollstellen warnen. Verantwortlich für die Rechnungslegung und die Führung eines Unternehmens ist der Verwaltungsrat und nicht die Kontrollstelle. Heute machen wir eine solche Sache um die Kontrollstelle, dass man meinen könnte, die Kontrollstelle führe das Unternehmen. Das ist verhängnisvoll.
Weiter ist die Fülle von rechtlichen Vorschriften verhängnisvoll, die jetzt für die Rechnungslegung eingeleitet werden. Bis heute - ich habe ein börsenkotiertes Unternehmen - war ich mit den bekannten Rechnungslegungsvorschriften IAS in der Lage, eine Rechnungslegung und eine Bilanzierung zu hinterfragen und zu verstehen. Heute haben Sie jedes Jahr neue Vorschriften - sie kommen von Amerika. Da gibt es für einen einzelnen Artikel - das ist der neueste Ukas - 340 Seiten darüber, wie man eine neue Position neu bewerten muss. Das kann man nicht mehr verstehen! Es versteht es auch niemand mehr, also kann man auch keine Verantwortung mehr tragen. Ausgerechnet in dem Land, wo für die Rechnungslegung die grösste Regelungsdichte besteht, in Amerika, sind die grössten Missbräuche vorgekommen. Das ist ja selbstverständlich! Je mehr Gesetze und je mehr Regelungen Sie haben, die Sie nicht mehr verstehen können, desto mehr Fachleute finden Sie, die das umgehen können.
Bei den Fällen, die heute in Bezug auf die Kontrollstellen angeschnitten worden sind, handelt es sich um Betrug. Und Betrug können Sie nicht durch eine Gesetzesvorschrift beseitigen. Betrüger gibt es überall immer wieder. Bei jedem Betrugsfall zu glauben, man könne ein Regelwerk machen, damit niemand betrügen könne, ist ein Irrtum.
Es ist sogar so: Je grösser die Regelungsdichte, desto leichter können Sie betrügen, weil eben niemand mehr den Ablauf durchschauen kann. Wir müssen also wieder zu einfachen Grundsätzen zurückkehren. Das Erfordernis ist, dass die Kontrollstelle in eigener Verantwortung die Kontrollfunktionen übernimmt. Wenn sie diese Pflicht verletzt und das nicht tut, ist dies strafbar; das ist relativ einfach. Und wenn dies strafbar ist, wird sie es auch nicht tun.
Wir haben natürlich auch zu Vieles einfach durchgelassen, ohne es zu bestrafen; das ist eine Tatsache. Das ist ja in vielen Bereichen des heutigen Lebens so: Rechtsbrecher werden nicht zur Rechenschaft gezogen, also gibt es mehr Rechtsbrecher. Das ist eine einfache Geschichte. Am Schluss haben wir so viele, dass sie gar nicht mehr Rechtsbrecher sind; man passt dann das Gesetz an, damit die Rechtsbrecher keine Rechtsbrecher mehr sind.
Hier wird eine viel zu komplizierte Regelung vorgeschlagen. Sehen Sie, das ist alles gut und recht: ein Rotationsprinzip. Wir haben auch eine andere Regelung gemacht, die eingehalten werden muss: Eine Gesellschaft in der Schweiz, die in verschiedenen Ländern tätig ist, ist verpflichtet, für alle Gesellschaften die genau gleiche Kontrollstelle zu haben. Dazu ist sie verpflichtet.
Nun muss ich Ihnen sagen: Es gibt auf der Welt - nicht in der Schweiz, auf der Welt - noch vier Revisionsgesellschaften, die in der Lage sind, in allen Ländern eine Prüfung zu machen. Damit kommen wir natürlich zu monopolartigen Verhältnissen. Und jetzt schauen Sie: Wenn die Revisionsfirmen rotieren müssen, sagen die alle: Das ist ja sehr gut, früher oder später kommt der zu mir. Da wissen Sie auch, wohin die Tarife gehen.
Sie müssen auch sehen: Die Prüfungskosten einer Firma machen heute ganz substanzielle Beträge aus, weil natürlich diese Gesellschaften schon wissen, wie viele Abklärungen man machen kann, und entsprechend Rechnung stellen. Diese Beträge sind heute horrend, und Sie können diese Beträge nur unten halten, wenn Sie viele Revisionsgesellschaften in Konkurrenz untereinander haben.
Es ist auch eine schlechte Eigenschaft der Börse heute, dass keine Gesellschaft einen Vorbehalt im Prüfungsbericht haben darf. Es gibt nämlich Differenzen zwischen dem Verwaltungsrat und der Kontrollstelle in Bezug auf die Bewertung der Bilanz; das sollte man auch zum Ausdruck bringen. Hier ist mehr Ehrlichkeit erforderlich.
Ich lehne die Parlamentarische Initiative Strahm ab, weil sie viel zu eng gefasst ist, viel zu weit geht. Ich unterstütze die Motion der Kommissionsminderheit und bin eigentlich der Meinung, dass der Handlungsbedarf nicht so riesig ist. Sie müssen auch sehen: Es ist zweckmässig, in vielen Dingen die Kontrollstelle einzusetzen. Bei einer Fusion zwischen zwei Firmen ist es zweckmässig, dass man eine Kontrollstelle auch für die Prüfung anderer Dinge beizieht als nur für die Rechnungsprüfung. Eine völlige Trennung ist also nicht nötig, aber ich widersetze mich diesem Grundsatz nicht.
Darum werde ich diese Motion unterstützen - weniger aus grosser Begeisterung als im Sinne: Ja gut, zur Beruhigung der allgemeinen Gemütslage mag es beitragen. Aber die Verwaltungsräte, das sage ich nochmals, die haben die Rechnungslegung zu verantworten, nicht die Kontrollstellen. Sonst führt das nämlich je länger, je mehr dazu, dass man sich darum foutiert.