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Durrer Regina · Nationalrat · 2024-09-11

Durrer Regina · Nationalrat · Nidwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-11

Wortprotokoll

Ich nehme es vorweg, die ständige Verlängerung von Übergangsfinanzierungen nervt nicht nur mich. Die Mitte-Fraktion ist überhaupt nicht erfreut, dass wir heute zum fünften Mal eine Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung beantragen, und dies bei einem Geschäft, wo wir mehrheitlich der Meinung sind, dass die Kosten Sache der Kantone und der Gemeinden sind. Trotzdem stehe ich hier im Namen der Mitte-Fraktion und werde Ihnen beantragen, nochmals über Ihren Schatten zu springen und dieser nochmaligen Verlängerung bis Ende 2026 zuzustimmen.

Wie wir bereits gehört haben, gibt es diese Bundesbeiträge bereits seit 2003, und sie würden Ende Jahr, nach viermaliger Verlängerung, auslaufen. Ziel dieses Impulsprogramms war es, Betreuungsplätze in den Kantonen zu schaffen, damit die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ermöglicht wird, dies vor dem Hintergrund, dass vor rund zwanzig Jahren die Erwerbsquote der Frauen noch einiges tiefer war. Wenn man von den Vollzeitäquivalenten ausgeht, liegt die Erwerbsquote der Frauen auch heute noch bloss bei 60 Prozent, diejenige der Männer bei 83,5 Prozent. Der Grund liegt darin, dass auch heute die Familienarbeit deutlich häufiger von Frauen verrichtet wird. Daran ist grundsätzlich überhaupt nichts auszusetzen. Jede Familie soll selbst wählen können, welches Familienmodell sie leben will. Damit man aber wählen kann, muss es mehrere Optionen geben. Und wenn eine Familie aufgrund fehlender Krippenplätze oder aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen für Krippenplätze gezwungen wird, ein Familienmodell zu leben, das ihr gar nicht entspricht, dann ist dies nicht nur ein persönliches Problem, sondern auch ein Schaden für die Volkswirtschaft, welche gerade in der heutigen Zeit von möglichst vielen guten Fachkräften profitieren möchte.

Der Nationalrat hat im März 2023 entgegen der Empfehlung des Bundesrates die Vorlage 21.403 der WBK-N angenommen, welche die Übergangsfinanzierung in eine ständige Bundesfinanzierung von bis zu 20 Prozent der Kosten eines Betreuungsplatzes für die nächsten vier Jahre überführt hätte. Dazu brauchte es einen Verpflichtungskredit von 224 Millionen Franken. [PAGE 1424]

In der Zwischenzeit hat die WBK-S ebenfalls einen Entwurf in die Vernehmlassung gegeben. Dieser Entwurf sieht vor, dass statt Bundesbeiträge sogenannte Betreuungszulagen gesprochen werden, welche die Eltern, analog zu den Familienzulagen, bei den Betreuungskosten entlasten sollen. Diese Betreuungszulage soll durch die Arbeitgeber und optional die Kantone und die Arbeitnehmenden finanziert werden. Dieser Vorschlag der WBK-S würde den Bundeshaushalt deutlich weniger belasten, und über die Familienausgleichskasse wäre er schlank umsetzbar. Über diesen Entwurf werden wir hier im Rat sicherlich noch intensiv diskutieren.

Noch ist es aber nicht so weit. Deswegen muss die alte, zwölfjährige Anstossfinanzierung nochmals um zwei Jahre verlängert werden. So haben wir Zeit, den Gesetzentwurf der WBK-S zu prüfen und die bestmögliche Lösung zu finden, ohne den Bundeshaushalt übermässig zu belasten.

Somit empfiehlt Ihnen die Mitte-Fraktion, die Kröte zu schlucken und diese Finanzhilfe bis spätestens 2026 zu verlängern, bis das neue Gesetz ausgearbeitet ist und in Kraft tritt.