Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2003-06-04
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Ich habe ein gewisses Verständnis für den Antrag Günter. Aber ich glaube, er setzt am falschen Ort an. Er setzt dort an, wo er zwischen "glaubhaft machen" und "beweisen" differenziert. Es sind aber so oder so Fakten. Die Fakten, die glaubhaft gemacht oder bewiesen werden müssen, werden gemäss Absatz 3 vom Bundesrat festgelegt. Ich beneide den Bundesrat nicht darum, dass er diese Sicherheitsvorkehrungen dann im Detail beschreiben muss. Das wird eine relativ schwierige Aufgabe sein. Aber wenn diese Sicherheitsbestimmungen gemäss Absatz 3 einmal umschrieben sind, dann hat man ganz konkrete Vorgaben, was bewiesen oder was glaubhaft gemacht werden muss. Dann helfen wir den Betroffenen wenig, wenn wir von "beweisen" zu "glaubhaft machen" abschwächen. Dann ist es mir lieber, wenn es darum geht, klare Fakten darzulegen, dass der Beweis über diese Fakten geführt werden muss und nicht eine Glaubhaftmachung stattfinden muss.
Obwohl der Hintergrund des Anliegens irgendwie verständlich ist, sind wir der Auffassung, dass wir mit der Kommission und gegen den Antrag Günter stimmen müssen.