Günter Paul · Nationalrat · 2003-06-04
Günter Paul · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Die Formulierung, wie sie jetzt in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a steht, bietet Probleme, wenn die Organisation eine Unterschriftsberechtigung zu zweien hat. Die Lösung der Unterschrift zu zweien ist aber gerade bei Stiftungen, Vereinen und anderen Milizorganen sehr häufig. Es ist ein wichtiges Mittel zur Verhinderung von Fehlern und Verfehlungen, und ich habe das Gefühl, dass diese Lösung - jedenfalls so wie der Text formuliert ist - jetzt erschwert wird.
Meine Frage lautet daher: Wie sollen sich Organisationen verhalten, die jetzt eine Unterschriftsregelung zu zweien haben? Wenn es nach dem vorliegenden Gesetz nicht möglich ist, sollte sich der Ständerat unbedingt überlegen, wie man den Text ändern kann. Wenn auch nach dem jetzigen Text gemeint ist, dass die Unterschrift zu zweien weiter funktionieren sollte, wäre ich der Meinung, dass der Ständerat einen Text suchen sollte, aus dem das klarer hervorgeht, damit auch eine Organisation ohne studierte Juristen weiss, was sie machen muss. Denn ich halte dieses Gesetz für wichtig und möchte mithelfen, dass es ein Erfolg wird und breit angewendet wird. Daher gehört auch eine Lösung für diesen Bereich dazu.