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Christ Katja · Nationalrat · 2024-09-11

Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2024-09-11

Wortprotokoll

Ich werde mich relativ kurz halten. Zum Bundesbeschluss 2 hätte ich zwar einige Ausführungen machen wollen, doch diese sind nun hinfällig geworden.

Zur Vorlage 1, dem Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, sind die drei Einzelanträge Candinas Martin, Pult und [PAGE 1440] Giacometti eingereicht worden; sie liegen Ihnen vor. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass die Grünliberale Fraktion diesen gleichlautenden Einzelanträgen zustimmen wird, immer in der Annahme bzw. davon ausgehend, dass sie auch kostenneutral sind.

Bei der Vorlage 4, dem Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer, löste Artikel 18a Diskussionen aus. In diesem Artikel geht es um die Kommission für historisch belastetes Kulturerbe. Er betrifft insbesondere Konflikte, die zwischen zwei oder mehr Parteien hinsichtlich der Eigentumsrechte an Kulturgütern mit problematischer Vergangenheit entstehen können. Der Bundesrat will einen Artikel hinzufügen, um die Aufgaben einer solchen Kommission zu präzisieren und festzulegen, wer die Kommission anrufen kann. Laut Bundesrat soll die Kommission auf Antrag einer natürlichen oder juristischen Person angerufen werden können. Der Ständerat hingegen will die Möglichkeiten zur Anrufung der Kommission einschränken, indem er verlangt, dass alle beteiligten Parteien der Anrufung zustimmen müssen.

Die Grünliberale Fraktion unterstützt bei Artikel 18a Absatz 2 Buchstabe c den Entwurf des Bundesrates und den Antrag der Kommissionsmehrheit aus zwei Gründen: Erstens muss die Partei, die die Kommission anrufen will, nachweisen, dass sie eine Verbindung zum betreffenden Kulturgut hat und bereits versucht hat, mit den anderen Parteien eine Lösung zu finden, dies jedoch ohne Erfolg getan hat. Die Eintrittshürde zur Anrufung der Kommission ist somit hoch, und eine grossflächige Denunziation ist nicht zu befürchten. Zweitens hat sich eine ähnliche Lösung, wie sie die Minderheit Freymond beantragt, in den letzten zwanzig Jahren in Deutschland als ineffektiv erwiesen. Deutschland ist derzeit daran, sein Verfahren zu ändern, um sich einer Lösung anzunähern, die der vom Bundesrat vorgeschlagenen Version ähnelt.

Zur Vorlage 5: Die Grünliberale Fraktion unterstützt den vom Ständerat bei Artikel 1 Absatz 1 des betreffenden Bundesbeschlusses beschlossenen Zuschlag von 2 Millionen Franken für Netzwerke Dritter und damit die Erhöhung des entsprechenden Zahlungsrahmens.

Bei den Vorlagen 6 bis 8 geht es um die Festsetzung von Zahlungsrahmen. Die Grünliberale Fraktion folgt hier dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit. Es wurden jeweils zwei Minderheitsanträge eingereicht: Da ist einer, der eine Senkung des vom Bundesrat vorgeschlagenen Zahlungsrahmens fordert, und einer, der eine Erhöhung des Zahlungsrahmens verlangt. Die Grünliberale Fraktion lehnt beide Minderheitsanträge ab und folgt in allen Punkten dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit.

Bei der Vorlage 11, bei der es um Pro Helvetia geht, gab es doch einige Diskussionen, die zuerst zu einer Kürzung und danach zu einer Anhebung auf die ursprüngliche Höhe führten. Wir werden sehen, was heute beschlossen wird.

Grundsätzlich werden wir uns aber vorbehalten, dann beim Budget eine allfällige Korrektur zu beschliessen.