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Flach Beat · Nationalrat · 2024-09-11

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-09-11

Wortprotokoll

Am 29.[NB]September 2023 wurde die parlamentarische Initiative Bertschy 23.460, "'Konzernverantwortung katholische Kirche' #Kovi", eingereicht. Diese forderte analog zu den Regeln der Konzernverantwortungs-Initiative Haftungsregeln für den Konzern der katholischen Kirche, in dessen Zusammenhang die Missbrauchsfälle ruchbar geworden waren, und entsprechende Haftungsregeln für die Priester.

Diese parlamentarische Initiative wurde von Ihrer Kommission für Rechtsfragen am 2.[NB]Mai 2024 beraten. Es zeigte sich, dass das Anliegen der Initiative aufgenommen werden sollte, jedoch nicht in Form dieser parlamentarischen Initiative, sondern in Form eines Postulates. Hintergrund dieses Postulates, das die RK-N daraus gemacht hat, wie auch der nachfolgenden Motionen, die Sie noch behandeln werden, ist eine Pilotstudie aus dem Jahr 2023 zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit der Mitte des 20.[NB]Jahrhunderts. Diese wurde im Auftrag der Kirche durchgeführt und hat in kirchlichen Archiven umfassend untersucht, welche Missbrauchsfälle dort bestehen und wie sie aufgedeckt werden können. Diese Studie identifizierte 1002 Missbrauchsfälle seit 1950. 56 Prozent der Betroffenen waren männlich, 39 Prozent weiblich, und bei 5 Prozent der Fälle war das Geschlecht unklar. Laut dieser Studie ist besonders alarmierend, dass drei Viertel der Fälle Minderjährige betrafen. Die meisten Beschuldigten in diesen Fällen waren Männer, und nur selten wurde der Missbrauch offiziell aufgeklärt. Vielmehr wurden viele der Fälle über [PAGE 1458] Jahrzehnte hinweg vertuscht, bagatellisiert oder, wie damit auch die Opfer, ignoriert.

Ein exemplarischer Fall ist der des Priesters G.[NB]A., der trotz mehreren Verurteilungen wegen des Missbrauchs von mindestens 67 Kindern weiter im Amt bleiben konnte. Die Kirche versetzte ihn mehrfach in neue Gemeinden, anstatt ihn straf- oder kirchenrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Diese Praxis der Versetzung von Tätern war eine häufig angewendete Methode, um Missbrauch zu verschleiern. Der Fall G.[NB]A. zeigt, wie kirchliche Verantwortliche damals weitere Übergriffe in Kauf nahmen, um das Ansehen der Kirche zu schützen. Die Studie hebt strukturelle Probleme innerhalb der Kirche hervor, die Missbrauch begünstigen. Themen wie die katholische Sexualmoral, das Zölibat und das Beichtgeheimnis spielten eine zentrale Rolle und boten Tätern manipulative Möglichkeiten. Die Studie fordert, diese Bereiche im Sinne einer Prävention zu überdenken und anzupassen.

Trotz der begrenzten Reichweite dieser Pilotstudie ist sie ein Meilenstein, da sie erstmals klare Zahlen zu Missbrauchsfällen in der Schweiz lieferte. Es wird jedoch betont, dass dies nur die Spitze des Eisbergs darstelle und weitere Untersuchungen nötig sind. Die Beauftrager, nämlich die Kirche, haben veranlasst, dass weitere Forschungen angestellt werden. In den Jahren 2024 bis 2026 werden dann noch mehr solche Berichte bzw. Ergebnisse erwartet. Trotz dieser Aufarbeitung bleibt die Frage offen, wie zukünftig Missbrauchsfälle verhindert und geahndet werden können, insbesondere auch in anderen Organisationen, die davon betroffen sein können oder betroffen sind.

Die Kommission für Rechtsfragen hat deshalb mit 12 zu 8 Stimmen das Kommissionspostulat 24.3472 verabschiedet, das den Bundesrat auffordert, in einem Bericht darzulegen, wie Organisationen, die mit der Betreuung von vulnerablen Personen beauftragt sind - eben Kirchen, aber auch Sportverbände oder andere Religionsgemeinschaften in der Schweiz -, Missbrauchsfälle intern aufarbeiten können und wie die zuständigen Strafbehörden einzubeziehen sind. Zudem sollen Massnahmen aufgezeigt werden, die ergriffen wurden, um künftige Missbrauchsfälle zu verhindern.

Nach der Diskussion in der Kommission mit dem Beschluss, ein Postulat einzureichen, zog Nationalrätin Bertschy ihre parlamentarische Initiative zurück. Eine Minderheit Addor beantragt, das Postulat abzulehnen. Die gleichlautenden Motionen, die der Präsident aufgerufen hat, die Motionen 23.4191 bis 23.4196, wurden von der Kommission nicht beraten. Das ist auch üblich so. Sie fordern Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch durch Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Die Kommission war aber der Meinung, dass es Sinn macht, diesen Themenkomplex gemeinsam zu beraten.

Entsprechend dem Handlungsbedarf, den die Kommission beim Postulat sieht, bitte ich Sie, dem Postulat zuzustimmen.