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Kälin Irène · Nationalrat · 2024-09-11

Kälin Irène · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2024-09-11

Wortprotokoll

In der Schweiz gibt es keine Zahlen zu den Kosten, die eine Geburt längerfristig verursachen kann. Der Konsens scheint zu sein, dass das, was nach der Geburt passiert, Privatsache ist. Das kann man selbstverständlich so sehen. Aber auch wenn sich die Folgekosten nur schätzen lassen, sollten sie ein Grund sein, die richtigen Anreize zu schaffen, damit Mütter nach der Geburt ihre Gesundheit im Auge behalten - für ihre eigene langfristige Gesundheit und zur Vermeidung von Folgekosten.

Während sich die obligatorische Krankenversicherung mit 150 Franken an einem Geburtsvorbereitungskurs beteiligen muss, gehen die Rückbildungskosten voll zulasten der Mütter. Das führt zum einen dazu, dass der Anschein erweckt werden kann, dass ein Geburtsvorbereitungskurs gesundheitlich wichtiger ist als die Rückbildung, und hat zum andern zur Folge, dass viele Mütter aus finanziellen Gründen auf einen Kurs zur Rückbildung verzichten. Das hat Folgen für die Gesundheit dieser Frauen und führt zu Folgekosten für unser Gesundheitswesen.

Rückbildung nach der Geburt ist das A und O, um spätere gesundheitliche Probleme zu vermindern und ihnen präventiv entgegenzuwirken. Rückbildung sorgt dafür, dass sich Muskeln und Organe wieder zurückbilden und Körperfunktionen intakt bleiben. Dadurch wird einem Absinken der Gebärmutter oder der Harnblase entgegengewirkt, und die damit einhergehenden gesundheitlichen Risiken und Folgen werden minimiert.

Mütter, die keine Rückbildungsgymnastik absolviert haben, klagen in späteren Jahren oftmals über Funktionseinschränkungen der Muskulatur der Körpermitte. Sie haben Probleme mit dem Beckenboden, dem Bauch und dem Rücken. Im schlimmsten Falle haben sie mit ernsthaften gesundheitlichen Spätfolgen zu kämpfen.

Mit einer Kostenbeteiligung der OKP an einer Rückbildungsgymnastik kann zum einen der Wichtigkeit eines Rückbildungskurses mit einem finanziellen Signal Geltung verliehen werden. Zum andern kann damit negativen Spätfolgen und oft teuren Komplikationen, die ohne Rückbildung auftreten, nachhaltig entgegengewirkt werden. Genau das will meine Motion.

Die obligatorische Krankenversicherung soll sich auch an den Kosten für einen Rückbildungskurs nach der Geburt bis maximal 300 Franken beteiligen müssen, so wie sie sich auch am Geburtsvorbereitungskurs mit 150 Franken beteiligen muss. Denn eine finanzielle Beteiligung an den Rückbildungskursen wäre ein aktives Zeichen dafür, dass man die Geburt und ihre Folgen ernst nimmt. Gesundheit nach der Geburt darf kein Privileg sein. Mit Blick auf das Kostenwachstum im Gesundheitswesen ist es wichtig, die richtigen präventiven Anreize zu schaffen, um ein Mehrfaches an Folgekosten zu vermeiden.

Ich freue mich auf Ihre Unterstützung dieser Motion.