Michel Matthias · Ständerat · 2024-09-12
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-12
Wortprotokoll
Bildung, Forschung und Innovation (BFI) sind für die Schweiz, unsere Bevölkerung und unsere Unternehmen lebenswichtig. Stand und Entwicklung des BFI-Bereichs gehören zu den Erfolgsfaktoren einer international wettbewerbsfähigen Schweiz. Eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums sind für die persönliche Entwicklung jedes und jeder Einzelnen, für die Integration in die Gesellschaft und in[NB]den[NB]Arbeitsmarkt[NB]unerlässlich.[NB]Die Akteure des BFI-Bereichs tragen dazu bei, dass der gesellschaftliche und technische Wandel bewältigt und dessen Chancen genutzt werden können. Dieses Verständnis wird wohl von allen in diesem Saal geteilt. Es gehört zu unserem schweizerischen Selbstverständnis.
Dass aber die Finanzierung des BFI-Bereichs nicht so selbstverständlich ist, zeigt nun die Diskussion um die vorliegende Botschaft. In der Diskussion um die Wachstumsraten, die wir uns erlauben können oder sollen - sind es 1,6 Prozent, sind es 1,7 Prozent oder weniger oder mehr? -, gehen häufig die Qualität und Entwicklungsschwerpunkte des BFI-Bereichs vergessen. Klar hängt Qualität auch von den Ressourcen und deren Bewilligung ab. Aber gleichwohl ist es wichtig, zu wissen, welche Schwerpunkte mit dieser Botschaft geplant und möglich sind, dies nach Massgabe des bundesrätlichen Entwurfes, der von der Kommission grossmehrheitlich unterstützt wird.
Wir wissen es, von den BFI-Akteuren und Kantonen wird kritisch eingewendet, dass ein nominales Wachstum von weniger als 2 Prozent eine Stagnation bedeute. Ich meine, diese Signale sind ernst zu nehmen. Wenn heute von einer Konsolidierung die Rede ist, so ist zu hoffen, dass auch in Zukunft Entwicklungen möglich sind, auch vor dem aktuellen finanzpolitischen Horizont. Umgekehrt soll nicht der Eindruck entstehen, mit der jetzigen Botschaft, die ein Wachstum von 1,6 Prozent vorsieht, könne nur Bestehendes verwaltet werden. Vielmehr ist das Setzen von Schwerpunkten möglich, die wir uns in der Kommission in einem separaten Bericht erläutern liessen.
Kurz zusammengefasst: Ein Schwerpunkt wird bei der kompetitiven Forschungs- und Innovationsförderung - das sind der Schweizerische Nationalfonds und die Akademien der Wissenschaften - gelegt. Damit verbunden sind unter anderem Exzellenzinitiativen wie die bekannte nationale Swiss Quantum Initiative und eine verstärkte internationale Zusammenarbeit im Rahmen von Forschungskooperationen. Der internationale Austausch wird auch in der Bildung gestärkt, nämlich über Programme der Förderagentur Movetia. Ein weiterer Schwerpunkt liegt schliesslich auf der Weiterbildung, die angesichts des Fachkräftemangels von Bedeutung ist. Schwerpunkte und Priorisierungen sind also möglich. Dabei darf aber die Grundausstattung nicht vergessen gehen. Es geht hier z.[NB]B. um die Grundbeiträge an unsere Hochschulen, die primär für deren Kernauftrag, die Lehre, gedacht sind. Bei steigenden Studierendenzahlen und unter Berücksichtigung der Teuerung hier die Qualität zu halten, ist eine Herausforderung.
Für die Kommission waren folgende Gedanken wegleitend: Die erwähnten Schwerpunkte werden begrüsst. Im Übrigen anerkennen wir, dass derzeit Kontinuität und Konsolidierung angesagt sind. Schliesslich sollen die Bundesfinanzen mit der Begrenzung des Wachstums auf 1,6 Prozent jährlich über die ganze Botschaft hinweg nicht überstrapaziert werden, damit dem Bundesrat und dem Parlament für die künftigen Jahre auch unter Einhaltung der Schuldenbremse noch etwas Spielraum bleibt. Entsprechend spricht sich die Kommissionsmehrheit gegen Anträge für eine Erhöhung gemäss Beschluss des Nationalrates aus, aber auch gegen generelle Kürzungen. Die Linie des Bundesrates erscheint der Kommissionsmehrheit als vernünftig. Diese bewirkt keine plötzlichen Einschnitte, erlaubt realistischerweise aber auch kein grosses Wachstum und kaum ein reales. Umso mehr sind von allen BFI-Partnern erhöhte Effizienz, Kreativität und eine innere Priorisierung gefordert. Schliesslich sind wir uns auch bewusst, dass die Kantone bei der Finanzierung der Berufsbildung und der kantonalen Fachhochschulen und Universitäten gefordert bleiben.
Aufgrund der Langfristigkeit der BFI-Politik, das kann man nicht nur über vier Jahre betrachten, sei ein Blick auf das Wachstum des BFI-Bereichs und dessen Anteil an den Gesamtausgaben des Bundes in den letzten zwanzig Jahren erlaubt; diese Zahlen verstehen sich ohne Covid-19-Sonderaufwendungen. Von 2002 bis 2023 - in rund zwanzig Jahren - verzeichnete der BFI-Bereich ein jährliches Wachstum von 3,2 Prozent. Dieses lag über dem Wachstum der Gesamtausgaben von 2,4 Prozent. Der Anteil Bildung und Forschung an den Gesamtausgaben lag im Jahr 2007 noch bei 8,1 Prozent und ist bis 2023 auf 10 Prozent gestiegen. In dieser langfristigen Optik behält der BFI-Bereich also seine wichtige Bedeutung. Das Parlament hat den BFI-Bereich jeweils klar unterstützt, auch angesichts steigender Studierendenzahlen und vermehrter Aufträge an die Forschungsinstitutionen.
Wenn nun dieser Anteil von Bildung und Forschung an den Gesamtausgaben des Bundes gemäss Vorlage des Bundesrates und gemäss Mehrheitsbeschluss unserer Kommission wieder unter 10 Prozent zu sinken droht, so bereitet das den BFI-Akteuren ernsthafte Sorge. Ich meine, das Verhältnis zwischen den Erwartungen an die BFI-Akteure, deren Verpflichtungen und Leistungen, einerseits und deren finanzieller Ausstattung andererseits muss im Lot sein. Das braucht in den nächsten Jahren sicher besondere Sorgfalt.
Schliesslich zu den Minderheitsanträgen: Bei den einzelnen Beschlüssen stehen sich oft eine Minderheit Stark und eine Minderheit Stocker gegenüber. Beide Minderheiten weichen mit ihren Anträgen massgeblich - entweder gegen unten oder gegen oben - nicht nur vom bundesrätlichen Entwurf, sondern auch von den Beschlüssen des Nationalrates ab. Die Anträge der Minderheit Stark bewirken real ein Nullwachstum, die Anträge der Minderheit Stocker dagegen berücksichtigen die finanzpolitische Grosswetterlage in ungenügender Weise. Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, diese Pol-Anträge jeweils abzulehnen. Da diese jeweiligen Pol-Anträge oder radikaleren Minderheitsanträge in verschiedenen Beschlüssen eine Rolle spielen,[NB]gebe[NB]ich[NB]Ihnen[NB]hier[NB]kurz[NB]die hauptsächliche Begründung für deren Ablehnung, ich muss sie dann nicht immer wiederholen.
Zuerst zum Minderheitsantrag Stocker, welcher bei allen Finanzbeschlüssen mit Ausnahme von Entwurf 9 vorgebracht wird: Dieser Minderheitsantrag wird jeweils von 4 Stimmen aus unserer Kommission unterstützt. Er orientiert sich am bundesrätlichen Entwurf in der Vernehmlassung und geht auf das damalige Wachstumsniveau zurück; damals, in der Vernehmlassung, wurde mit einem Wachstum von nominal 2 Prozent gerechnet, was die Minderheit Stocker nun wieder beantragt.
Der Bundesrat musste sich in der Botschaft bekanntlich auf ein Wachstum von 1,6 Prozent beschränken; die Querschnittkürzungen musste der Bundesrat nicht nur im BFI-Bereich, sondern auch in anderen schwach gebundenen Ausgabenbereichen vornehmen, um der bekannten Finanzsituation Rechnung zu tragen und um die Schuldenbremse einhalten zu können. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit muss also die Finanzsituation berücksichtigt werden: Auch wenn es hier nur um einen vierjährigen Zahlungsrahmen geht, wollen wir nicht jetzt schon die Schuldenbremse ritzen. Zudem würde man bei den BFI-Akteuren eine falsche Hoffnung auf zusätzliche Mittel wecken, wenn man den Zahlungsrahmen im durch die Anträge der Minderheit Stocker beantragten Umfange erhöhen würde. Bei den Budgetberatungen müssten dann wieder Kürzungen beschlossen werden. Das wäre im Lichte der Berechenbarkeit unserer BFI-Politik nicht richtig.
Umgekehrt lehnt die Kommissionsmehrheit auch die Anträge der Minderheit Stark ab. Diese werden in insgesamt acht Finanzbeschlüssen - also nicht gerade überall, aber in acht Beschlüssen - vorgebracht. Diese Minderheit geht gerade in die andere Richtung als die Minderheit Stocker. Die Minderheit Stark möchte die Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite auf ein nominales Wachstum von 1 bis 1,2 Prozent beschränken. Die Begründung ist der bekannte anstehende Ausgabenüberschuss von rund 2,5 Milliarden Franken, der in der Finanzplanung in den Jahren 2027 und 2028 eingeplant ist. Bei allem Verständnis für die finanzpolitischen [PAGE 729] Sorgen lehnt die Kommissionsmehrheit diese vorzeitigen Sparbeiträge mit 9 zu 3 Stimmen jeweils klar ab.
Das gemäss den Anträgen der Minderheit Stark noch ermöglichte Wachstum wäre real null. In der Konsequenz könnte der Bund z.[NB]B. bei der Berufsbildung den vorgesehenen Richtwert, einen Finanzierungsanteil von 25 Prozent, nicht mehr erreichen, obwohl die Lernendenzahlen steigen. Belastet würden die anderen BFI-Berufsbildungspartner, nämlich die Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt. Mit der Annahme der Anträge der Minderheit Stark würde somit eine reale Stagnation der Finanzmittel einhergehen, und man könnte zusätzlichen Herausforderungen, die im Bereich Forschung und Innovation nun einmal bestehen, nicht mehr genügend begegnen. Wir würden riskieren, im internationalen Wettbewerb zurückzufallen. Und schliesslich kommen Forschungsfördergelder nicht zuletzt unseren Schweizer Hochschulen in den Kantonen zugute, die in den nächsten Jahren ein Studierendenwachstum von 13 bis 15 Prozent stemmen müssen.
Es wäre also pro Kopf ein Rückschritt, wenn man hier den Anträgen der Minderheit Stark folgen würde. Real wäre es ein Bremsmanöver und würde zu einer ungenügenden Ausstattung in einem für die Schweiz vitalen Bereich führen. Nicht einmal die gestrenge Finanzkommission geht so weit. Diese hält sich an die bundesrätlichen Anträge und wünscht sich einzig, wenn man aufstockt, kompensatorische Massnahmen, aber keine generelle Kürzung "overall".
Schliesslich noch zum Vorgehen: Auch vom Vorgehen her erscheint es uns falsch, nun Sparbeiträge aufgrund des in Aussicht stehenden Defizites 2027/28 zu beschliessen. Erstens würden im heutigen Zeitpunkt die schwach gebundenen Ausgaben tangiert - die stark gebundenen sind noch geschützt. Und zweitens sind die Vorschläge der Arbeitsgruppe Gaillard bekanntlich erst publiziert worden. Sie sind weder vom Bundesrat politisch bewertet noch vernehmlasst oder von den Räten beraten worden. Es braucht hier eine Gesamtsicht und eine gesamtheitliche Abwägung, bevor strukturell dem Milliardendefizit zu Leibe gerückt wird. Zudem sind die heute beschlossenen Zahlungsrahmen bekanntlich Maximalbeträge; dieses Dach wird dann jährlich jeweils mit dem Budgetbeschluss konkretisiert, bestätigt oder unterschritten.
Ich bitte Sie also schon jetzt, sowohl die Anträge der Minderheit Stark als auch jene der Minderheit Stocker abzulehnen. Die Anträge beider Seiten gehen zum heutigen Zeitpunkt zu weit, jeweils in die andere Richtung. Diese Minderheitsanträge - da müssen Sie aufpassen - haben jeweils andere Bezifferungen, nämlich I, II, III oder IV. Sie können sich aber einfach Folgendes merken: Die Minderheit Stocker will zu viel aufstocken, die Minderheit Stark zu stark kürzen. (Heiterkeit)
Von der Stossrichtung des Nationalrates her gibt es dann noch die Minderheiten Graf Maya und Wasserfallen Flavia, die in der Regel dem Nationalrat folgen wollen. Der Nationalrat hat ja an verschiedenen Orten um etwa 150 Millionen Franken aufgestockt. Diese Anträge werden dann in der Detailberatung zu reden geben. Ich möchte der Transparenz halber sagen, dass ich persönlich diese Anträge der Minderheiten Graf Maya und Wasserfallen Flavia zum Teil unterstütze, nämlich bei den Vorlagen 4, 5 und 7.
Ich unterstütze auch die Anträge für eine gleichmässigere Verteilung der Mittel auf die vier Planjahre. Ich hatte die entsprechenden Anträge in der Kommission eingebracht, aber im Rat habe ich als Kommissionssprecher die Vertretung dieser Anträge meiner Kollegin überlassen. Ich hatte diese Beiträge - das noch meine Interessenbindung - als Präsident des politischen Beirates von Future eingebracht; Future ist ein Netzwerk von Hochschul- und Wissenschaftsinstitutionen. Damit ist auch dieses Interesse hier deklariert. Persönlich meine ich, dass die ETH, der Schweizerische Nationalfonds und die Akademien der Wissenschaften zentrale Pfeiler unserer Forschung und Innovation sind, denen man Sorge tragen sollte.
Beim Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz gibt es dann ein Konzept. Dort geht es um die Verschiebung von Mitteln von einem Topf in den anderen, also um eine kostenneutrale Umschichtung. Persönlich kann ich dem zustimmen. Aber die Kommissionsmehrheit möchte, dass Sie sich auch bei dieser Mittelumverteilung strikt an die bundesrätlichen Vorgaben halten.
Im Resultat schliesslich - damit komme ich zum Schluss meiner Ausführungen zum Eintreten - entsprechen die Anträge der Mehrheit unserer Kommission mit zwei kleinen Ausnahmen jeweils den Anträgen des Bundesrates und auch jenen der Mehrheit der Finanzkommission, dort, wo sich diese hat vernehmen lassen. Keinen Minderheitsantrag und keinen Einzelantrag gibt es gegen das Eintreten. Das ist schön.
Ich beantrage namens der Kommission bzw. Mehrheit der Kommission Eintreten und dann Zustimmung zu den Gesetzesanpassungen und auch zu den Finanzbeschlüssen, die jeweils in den Gesamtabstimmungen in der Kommission angenommen wurden.